Umbauter Raum
ist noch lange nicht umbauter Raum:
- BRI_Bruttorauminhalt i.S. der Baunutzungsverordnung
muß dort im Einzelnen nachgelesen werden sowie im Bebauungsplan, der ggfs. nähere Bestimmungen enthält, wie dieser zu berechnen ist
- Rauminhalt im Sinne der Wertermittlungsrichtlinien und der WertV wird nach DIN 277 berechnet
diese DIN 277 sieht vor, daß Dachüberstände, Gauben, Zwerchhäuser etc...nicht zum BRI gehören
sofern das Holzgerätehaus wesentlich ist, ist es nach dieser Norm mit seinem BRI zu erfassen
usw....u.s.f.
schließlich kommt man vielleicht mit finaler Betrachtungsweie weiter:
wozu soll das gut sein ?
zu Wertermittlungszwecken > DIN 277
um ein Maß der baulichen Nutzung zu bestimmen > BauNV
sonstiger Zweck ? > vielleicht anderes Regelwerk
Grüße vom Niederrhein