hallo, heute habe ich folgendes anliegen:
wir haben vor einer weile einen Bauantrag für einen ca 25 quadratmeter Anbau gestellt, diesen auch genehmigt bekommen...zeichnungen und alles andere wurde von einem arcvhitekten bereits erstellt.
zur frage:
wir wollten eigentlich das Dach als begehbaren Balkon haben, jedoch erwies sich dieser wunsch mittlerweile als nicht mehr gewollt, jetzt soll es nur noch ein dach werden.
MUSS ICH DEN GANZEN KRAM NOCHMAL KOMPLETT NEU BEANTRAGEN ODER KANN ICH DAS DACH JETZT EINFACH NUR ALS DACH BAUEN??
Hallo,
einfach mal den Sachbearbeiter anrufen !
Tel.Nr. steht auf der Baugenehmigung.
Grüße
Was spricht dagegen, das Dach begehbar zu machen, wenn dieses so bewilligt wurde? Wenn die Mehrkosten vertretbar sind, würde ich das machen, schliesslich ist man ja nicht verpflichtet, ein begehbares Dach auch so zu nutzen. Und irgendwann will man ja vielleicht doch wieder.
Von der Preisersparnis ist das Honorar für die Neuplanung usw. abzuziehen.
liegt in Ihrem ermessen,
zu Risiken und Nebenwirungen fragen Sie Ihren Architekten oder Ihre zuständige Bauhehörde.
Grüsse
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