Regenwasser in den Brunnen?

Diskutiere Regenwasser in den Brunnen? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Moin, ich würde gerne das Regenwasser, welches von meinen Dächern - Pappe und Pappschindeldeckung - in einen alten Brunnen einleiten, um die...
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Stefan Procopius

Guest
Moin, ich würde gerne das Regenwasser, welches von meinen Dächern - Pappe und Pappschindeldeckung - in einen alten Brunnen einleiten, um die Regenwassergebühr zu sparen. Spricht da was gegen? Und kann ich dann noch Brauchwasser aus dem Brunnen fördern? Ich denke da an Toilettenspül- oder Waschwasser.
Danke für Eure Antworten!
 
... wird wohl nichts

Hallo,
natürlich können Sie einleiten - aber innerhalb kürzester Zeit dürfte das alles wieder versickert sein. Physik-Unterricht: verbundene Röhren !!!
Aus Ersparnis-Gründen spricht wohl nichts dagegen, dann sollte jedoch noch berechnet werden, ob die Aufnahme-Fähigkeit des Brunnens der Dachfläche entspricht. Die Behörden stellen sich da tw. sehr pingelig an. Ich würde dann doch eher einen Regenwassertank verbuddeln - das rechnet sich auch in kurzer Zeit.
Bei einem Pappschindeldach wäre auch zu überlegen, welche "Chemie" Sie sich da ins Haus holen, wenn sie Brauchwasser entnehmen.
Gruß
 
Fragen kostet nichts...

....und könnte noch besser ausgehen, als das mit dem Behälter. Denn auch der Behälter ist mal voll und dann müssen Sie nachweisen, dass Sie das Wasser schadlos (!)versickern. Ist der Überlauf des Behälters an die öffentliche Kanalisation (oder an ein Gewässer mit Nutzung der öffentlichen Kanalisation) angeschlossen, ist die Gebühr ebenfalls fällig. Auch nicht vermindert - so zumindest in Thüringen. Ihr spezieller Fall der Entkopplung müsste nach thüringer Wasserrecht erlaubnisfrei sein, ist aber an die Einhaltung technischer Regeln gebunden. Siehe Herr Fröhlich: Aufnahmefähigkeit des Brunnens + schadloses Versickern- nicht dass Sie mit Ihren Nachbarn im Tal U-Boot versenken spielen nach Unwettern. Kostenlos nachgefragt habe ich bei uns im Landratsamt/ Untere Wasserbehörde- und die waren genau so nett zu mir, wie ich zu denen. Und dann ist da noch die Frage wie groß der Behälter sein müsste (Kosten!), ob Ihr Platz ausreicht... Berechnung der Regenwasseranlage u. a.: www.graf-online.de. Den mittleren jährlichen Niederschlag gibt es im Internet beim dt.Wetterdienst. Bei uns ca. 600-800 Liter pro m2 pro Jahr- bei Ihnen kann ich kein Profil (!) finden und keine PLZ sonst hätte ich gleich Ihre Zahl geschrieben. Die Versickerungsnachweise machen Ing.-Büros. Das soll ca. 2000,- € kosten, habe ich mich aber nicht mehr schlau gemacht, ob das stimmt. Aber vielleicht geht das bei einem Brunnen viel billiger. Ich habe für uns ausgerechnet, dass wir jährlich ca. 50€ Gebühren zahlen müssten. Und die Kosten mit Bagger, Behälter, Sickermaterial, Rohre und Gutachten.... naja, bis sich die Einsparung rechnet, stirbt wahrscheinlich schon das Kind. Regenwassernutzung kann ich in unserem Fall nicht gegenrechnen. Aber vielleicht rechnet es sich ja in Ihrem Fall- mit Brunnenversickerung und vorgeschaltetet Regenwassernutzung in benötigter kleinerer Dimension. Aber decken Sie das Dach noch um, bevor Sie damit Wäsche waschen-Schiefer riecht besser:) MfG Petra
 
Kommunales

Die ganzen Gebühren und Regelungen sind m.E. nicht nur länderspezifisch, sondern variieren auch noch von Gemeinde zu Gemeinde. Tw. gibt es auch Pauschalen von 10%, wenn der Überlauf an die Kanalisation angeschlossen wird. Bei mir sind es mittlerweile über EUR 200,-- p.a. und da überlege ich doch schon, einen Tank einzubuddeln. Übrigens gibt es bei Bahr relativ gute Merkblätter zu dem Bereich. Ich kam nach bisherigen Grobkalkulationen auf insgesamt ca. EUR 1.000, inkl. angemietetem Mini-Bagger bei einem Tankvolumen von 5.000 Litern.
Die Kosten für ein Ing.-Büro kann man sich wohl sparen. Ich kann mir vorstellen, daß die Gemeinden da doch eher auskunftsfreudig sind. Hab's zwar noch nicht probiert - aber s.o.: Fragen kostet nichts.
Gruß
 
Brunnen

Guten Morgen,

die formellen Regeln teilt Ihnen die Untere Wasserbehörde ihres Wohnortes mit.
In NRW jedenfalls gilt:
Das einfache Umleiten von Wasser in existierende Brunnen ist nicht erlaubt. Grund ist der, daß eine eventuelle Verschmutzung des Wassers nicht ausgeschlossen ist und daß es sich hier in jedem Fall um eine erlaubnispflichtige Einleitung in das Grundwasser handelt. Werden Sie dabei erwischt, daß Sie es dennoch tun, drohen empfindliche Bußgelder oder sogar Strafen.

Wenn Sie eine Versickerung planen, sollte dies tunlichst mit Filterung durch die belebte Bodenschicht geschehen, dies ist meist erlaubnisfrei- sofern nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt werden-. Geht dies nicht, ist u.U. Rigolenversickerung möglich.

Deren Größe können Sie leicht selber ausrechnen: der Normregen muß in einem ersten Schluck hiennpassen, die Durchlässigkeit des Bodens darf bestimmte Kennwerte nicht unterschreiten. Versickerung in bindigem Boden geht also nicht. Versickerung über Schluckbrunnen wird meist nur genehmigt, wenn ein ausreichender Grundwasserflurabstand vorhanden ist. Außerdem geht das wirtschaftliche Interesse der Gemeinde dem Umweltschutz vor ! Wenn Sie also an einen Kanal angeschlossen sind, der Ihr Wasser zur Spülung dringend braucht (verstopfte Kanäle sind ja auch nicht so toll) und wenn die Gemeinde lieber ihre Kanalgebühren hätte , dann muß sie Ihren Antrag nicht genehmigen.
Von der Versickerung ist die reine Regenwassernutzung zu unterscheiden, die das Wasserrecht der Länder nicht berührt. In diesem Fall kaufen Sie eine Zisterne mit Hauswasserwerk und verbuddeln die oder stellen sie in die Garage. Entsprechende Angebote gibt es in PE oder in Beton von zahlreichen Herstellern. Es gibt auch Umdrehgaragen von Zapf, die steckt man unter die Garage und hat dann 22 Kubikmeter Wasserspeicher.
Viel Spaß bei Ihren Wasserspielen
 
Erstaunlich!

Wenn ich Herr Beckmanns Kommentar lese, komme ich ins Grübeln, was mir alles von der Behörde erlaubt wurde. Bei uns ist sogar vom Wasser-Abwasser Zweckverband in der Zeitung ein Bericht gewesen, dass jeder Private (keine Landwirtschaft/Industrie) erlaubnisfrei entkoppeln darf. Kein Wort von kommunalen Belangen oder Verbot in Brunnen zu versickern- und hier haben verdammt viele einen Brunnen! Einzige Bedingung: Einhaltung der technischen Regeln. Zeichnungen wurden auch gleich abgedruckt, wenn auch nicht sehr aussagefähig. Also ich sehe ganz deutlich, dass Sie genau 2 Möglichkeiten haben: 1. Fragen 2. mit dem Haus umziehen nachdem Sie gefragt haben ;) Eine Bitte hätte ich noch: später kurze E-Mail, wie das ausgegangen ist + Kosten MfG Petra
 
Thema: Regenwasser in den Brunnen?

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