Brandschutz Bestandsschutz Fenster

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Liebes Forum,

ich wende mich an Euch, da mich ein Problem nachts nicht mehr schlafen lässt.

Bin seit 2010 Besitzer eines Fachwerkhauses, dass ich in 3jähriger Arbeit vom abrissreifen Schrotthaufen vollständig in ein attraktives und standsicheres Wohnhaus saniert habe, energetisch sehr aufwendig gedämmt habe und dessen Grundriss den modernen Bedürfnissen optimal angepasst wurde. Hat ne Menge Geld, Schweiss und Arbeit gekostet.
Das Haus hat keinen Denkmalschutz und insofern waren wir auch recht frei beim Umbauen. Jetzt ist im Nachhinein ein Problem aufgetaucht: Wir hatten bei der Grundrissveränderung auch den Hauseingang von der Straßenseite ( Austritt auf den Bürgersteig ) an die Seitenwand verlegt. In dieser Seitenwand sind bereits 3 Fenster vorhanden gewesen ( eines im EG, zwei im OG ). Im EG ist jetzt die Türe dazu gekommen.
Problem: In ca. 2 m Entfernung beginnt Nachbars Grundstück und dort steht auf der Grenze eine massive Garage ( das Wohnhaus steht weiter weg ). Also es ist so, dass in NRW gem. § 65 (2) Nr. 2 BauNRW der Einbau von Türen und Fenstern genehmigungsfrei ist. Auch das NachbG NRW schreibt nur 2 m Abstand zum Nachbarn vor - halten wir ein.
Aber jetzt kommt der Brandschutz. Wir halten den Grenzabstand an dieser Hauswand nicht ein - das Haus steht nur 2 m von der Grenze weg - Vorschrift für den Brandschutz sind 2.50m. soweit unstrittig.
Aber das Gebäude hat als genehmigtes Haus ( Baujahr 1872 mit Änderungsgenehmigungen von 1934 ) Bestandsschutz. Auch die Fensteröffnungen in dieser Wand - sie sind auch genehmigt. Aber natürlich nicht die umgesetzte Hauseingangstüre. Frage: Erlischt durch den Türeinbau der Bestandsschutz für die nicht vorhandene Brandschutzwand bzw. für den zu geringen Grenzabstand?
Eine 150 Jahre alte Fachwerkwand zur Brandschutzwand umzugestalten wäre wohl auch beim Zumauern der Fenster nicht möglich - höchstens wenn ich eine 24 cm Massivwand davorsetze - ist keine Option.
Jetzt müssen aber dem Bauamt aus folgendem Grund Pläne vorgelegt werden:
Auf dem Grundstück steht noch ein zweites Gebäude und da eine Realteilung nicht möglich ist, sollen die beiden Häuser in Wohnungseigentum aufgeteilt werden. Eines soll verkauft werden. Ein potenzieller Käufer wäre auch vorhanden. Aber bei einer Aufteilung in Wohnungseigentum muss ich dem Bauamt alle aktuellen Pläne vorlegen - incl. Außenansichten etc. Wenn die Damen und Herren beim Bauamt bzw. Bauaufsichtsamt genau hingucken werden sie den Türeinbau bemerken.
Jetzt die Gretchenfrage: Was kann passieren? Rückbauverpflichtung? Verlust Bestandsschutz? Auflage den aktuellen Brandschutzauflagen nachzukommen?
Wäre für Eure Antworten dankbar.
Liebe Grüße aus dem Bergischen Land
 
Hallo,

wenn die Giebelwand eine Gebäudeabschlusswand ist, sind Brandschutzvorschriften einzuhalten. Brandschutz geht vor Bestandsschutz (ständige Rechtsprechung des BGH). Also könnte auch die Schließung der Fensteröffnungen nachträglich angeordnet werden.
Der Einbau der Tür gefährdet den Bestandsschutz nicht, denn es ist ja noch genehmigter Bestand (oder seinerzeit wenigstens genehmigungsfähiger Bestand) vorhanden.

Der Bestandsschutz setzt nur voraus, dass die Substanz wenigstens irgendwann einmal genehmigungsfähig war. Die Baugenehmigung ist nicht erforderlich, gilt aber als Beweismittel.

Fazit: ich sehe den nachträglichen Einbau der Tür als kritisch an.

Trotzdem viel Glück !
 
Hallo Herr Beckmann,

erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich erlaube mir noch einmal konkret nachzufragen: Das Haus war genehmigt ( zwar lange her, aber belegbar ). Insofern war auch meine Frage auch nicht bezogen auf den Bestandsschutz des gesamten Hauses, sondern auf den Bestandsschutz der Fensteröffnungen in dieser Wand.
Wie Sie aber richtig dargestellt haben, ist es eher eine Frage, ob Brandschutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Würde hier erst einmal folgendes ins Feld führen: Das Zumauern der Fenster führt nicht zu einer Brandschutzwand - die Hauswand selber besteht aus ca 14 cm Holzbalken, einer Ausmauerung ( irgendwann nach den 1930iger Jahren mit Bimssteinen ausgemauert ). Davor eine Holzfaserdämmplatte mit dahinterliegender Zelluloseausflockung sowie obenauf einem diffusionsoffenem kalkhaltigen Putz. Daraus kann ich auch ohne Fenster technisch keine Brandschutzwand gestalten. Eine Brandschutzwand muss meines Wissens nach 24 cm stark sein und massiv - ausreichend standsicher, etc. Das ist m.E. technisch kaum umsetzbar. Machbar ist natürlich alles - keine Frage - aber ich meine einmal gelesen zu haben, dass mehr als 20% der Umbaukosten bei einer Sanierung nicht in den Brandschutz gesteckt werden müssen - das wäre nicht mehr zumutbar.

Zweitens die Frage: Was könnte durch Maßnahmen zur Erhöhung des Brandschutz geschützt werden? Der Nachbar hat im erforderlichen 5 m - Bereich eine massive Garage stehen ( mein Grenzabstand 2 m, seine Garage 3 m ). Dahinter kommen weitere Garagen. Die Garage bringt quasi Ihre eigene Brandschutzwand mit. Es steht dort kein Wohnhaus. In diesem Bereich an der Straße sind nur Garagen genehmigungsfähig. Die Wohnhäuser stehen etwas abseits.

Drittens stelle ich mir die Frage: Kann es denn sein, dass durch eine öffentlich-rechtliche Auflage Fenster zu schließen de facto die Räumlichkeiten unbewohnbar werden? Außer einem Badezimmer müssen ich in allen Räumen nach der Bauordnung Fenster von verschiedenen Mindestgrößen vorhanden sein - ansonsten sind es keine Aufenthaltsräume. Schließe ich die Fenster, unterschreite ich die Mindestanforderungen an die Belichtung mit Tageslicht bzw. dem Sichtkontakt nach außen.

Wer kann mir in diesem Fall vor Ort helfen?
Gibt es Brandschutzgutachter, die man quasi bevor der Ärger mit der Stadt ggf. losgeht bereits um eine Brandschutzexpertise bitten könnte? ggf. Kompensationsmaßnahmen einleiten - Brandschutzlasten auf Nachbars Grundstück ( gegen Bezahlung ) eintragen lassen oder etwas ähnliches...?
Es gibt Brandschutzdienststellen in den Kreisverwaltungen. Kann man da einen Sachverständigen um eine Stellungnahme bitten oder sind die Herren dann von Amts wegen zum Handeln verpflichtet, wenn sie etwas im Argen wähnen?

Wünsche einen guten Start in den Tag
 
Hallo,

ich würde in meiner Heimatstadt Duisburg schon aus Selbstschutz niemandem raten, mit Brandschutzproblemen zur Verwaltung zu gehen. Die sind nämlich für die Sicherheit verantwortlich, nicht aber für weitergehende Beratung. Und dieser Pflicht kommen sie am liebsten durch Nutzungsuntersagungsverfügungen nach. Also geht der Weg nur zum Brandschutzingenieur. Ich würde allerdings vorher lieber zum Nachbarn gehen und über eine Abstandsflächenbaulast sprechen. Mir scheint dies das Einfachste.

Viel Erfolg !
 
Thema: Brandschutz Bestandsschutz Fenster

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