Brandabstand

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Gisela Junginger

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Hallo Allerseits
Ich habe ein groses Problem, besser gesagt mehrere. Mein Haus ist im Jahre 1827 erbaut. Mein gröstes Problem ist die Grenze zwischen mir und meinem Nachbarn. Als ich das Objekt gekauft habe, ging die Grenze gerade, so das ich die 2.5 Meter (Brandabstand) als Bestand hatte. Die Stadt hat meinem Nachbarn ein Grundstück von etwa 24 qm Verkauft, am selben Tag. Als ich einen Bauantrag gestellt habe, haben die mir vorgeschrieben das ich zwei Fenster entfernen muss da die grenze nichtmehr gerade geht sonder etwas schräg und somit ich keine 2,5 Meter Abstand mehr habe. In der Stadt wird es einfach abgewimmelt.
Meine Frage, wer kann mir dea Helfen und ist dies ein Vertragsbruch, bzw. kann ich vom Vertrag zurücktreten und meine jetzige angefallene Kosten zurück erstatten.
 
Brandabstand

Sehr geehrte Frau Junginger,
hierauf eine Antwort zu geben wäre verbotene Rechtsberatung. Gehen Sie zu einem Anwalt, der in Baurecht versiert ist. Die Anschriften nennt Ihnen Ihre örtlich zuständige Anwaltskammer.
Mit freundlichem Gruß
Dietmar Beckmann
 
Abstandsflächen

Was sagt denn der Nachbar dazu? Es besteht zumindest hier in Bayern die Möglichkeit der "Übernahme der Abstandsflächen". D.h. der feundlich gesinnte Nachbar übernimmt die Abstandsflächen auf seinem Grundstück.
(das aber würde ich nur als letztes Mittel probieren, da der Nachbar mitspielen muß)

Ansonsten gibt es ja auch noch den Bestandsschutz. D.h. wenn das Haus bis jetzt zu Wohnzwecken benutzt wird kann man nicht aufgrund eines Besitzerwechsels verlangen, das alle Vorschriften für Neubauten im nachhinein erfüllt werden müssen.
Anders ist es, wenn z.B. ein Stall mit Fenstern im betroffenen Bereich zu Wohnzwecken umgenutzt werden soll. Dann müssen die Bauvorschriften eingehalten werden.

Warum werden sie in der "Stadt" abgewimmelt? Hoffentlich waren sie in ihrer Aufregung nicht unfreundlich zu den Beamten? (Meine Frau könnte man z.B. nicht zu so einer Besprechung mitnehmen :) )
Wer hat denn ihren Bauantrag gestellt? Normalerweise ist es für einen Architekten/Bauing. doch gar kein Problem so etwas zur Zufriedenheit aller zu lösen.

Grüße, Chris
 
Brandabstand

Vielen Dank für Eure Antworten.
Mit der Baubehörde können wir keine Kompromisse eingehen, sie stellen sich total stur. Da wir ein Baugesuch eingerreicht haben, fallen bei uns alle Bestandsschutzrechte weg. Das Baugesuch benötigten wir wegen einer Gaube im Dachgeschoß.
Ich bin auch davon überzeugt, das unsere Architektin nicht gerade die beste ist. Aber das konnten wir vorher noch nicht wissen. Uns wurde sie als sehr gut empfohlen. Wir haben jetzt das Fenster verändert und mit dem Verantwortlichen gesprochen. Im Moment ist es zwar wieder im ruhen aber wir werden weiterhin dran bleiben damit wir dann Kompromis auch bekommen.
vielen Dank Gisela
 
Thema: Brandabstand
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