Bodenaufbau mit freigelegten Balken

Diskutiere Bodenaufbau mit freigelegten Balken im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Irgendwie komme ich nicht weiter. Ich habe in meinem Fachwerkhaus im Obergeschoss freigelegte Balken die ich gerne aus gestalterischen Gründen so...
Historia1

Historia1

Beiträge
784
fachwerk-I16580_201622419167.jpgIrgendwie komme ich nicht weiter. Ich habe in meinem Fachwerkhaus im Obergeschoss freigelegte Balken die ich gerne aus gestalterischen Gründen so beibehalten würde. Der Raum ist schön hoch und sehr angenehm. Darüber sind die Schlafzimmer der anderen Wohnung. Im Zuge des Umbaus sollte ein wenig Schallschutz eingebracht werden, da es leider auch eine Wohnungstrenndecke ist. Gut ich kann den Dispens vom Denkmalamt beantragen, aber dennoch möchte ich schon wenigstens das tun was möglich ist. Die Stehhöhe im Dachgeschoss ist leider jetzt schon mit knapp 2 m an der Unterkante Balken sehr (zu) knapp bemessen, aber dort werde ich selber wohnen und es sind nur Schlafräume.

Zwischen den Balken sehe ich 2 Optionen:
Holzweichfaserplatte 40 mm mit zwei lagen Lehm verputzt
oder
Federabhänger 30 mm dazwischen Steinwolle und darunter 2 Lagen Gipsfaserplatte 15 mm
Welche Option hätte da die bessere Schalldämmung 50-60 mm Aufbau ist gestalterisch kein Problem bei doch ordentlich dimensionierten Eichenbalken.

Auf der Oberseite muss ich fast 15 cm Höhenunterschied ausgleichen.
Für diesen Ausgleich habe ich LLS 200 Leichtlehmschüttung vorgesehen. In einem drittel der Fläche kann ich zusätzlich Betonplatten als Auflage für die Schüttung verwenden. Der Rest wird dann nur mit dem Hanf-Leichtlehm ausgeglichen.
Darauf sollen 16 mm HWP und 40 mm HWP mit eingelegten Leisten. Abschluss ist ein geschraubter Eichendielenboden mit max. 20 mm Stärke.

Macht dieser Aufbau Sinn und ist der Schalldämmwert berechenbar?

Es ist mir klar, dass die Werte für Wohnungstrenndecken nicht eingehalten werden können, dennoch sollte dies ein brauchbarer Kompromiss sein.

Danke Herbert
 
Holzbalkedecke

Ich sehe noch eine weitere (zwingende)Option:
Die Forderungen des baulichen Brandschutzes der sich aus Ihrer Landesbauordnung ergibt zu erfüllen.
 
Denkmalamt

und Bauamt der Gemeinde sind in die Renovierung eingebunden. Es ist keine Nutzungsänderung. Die Feuerwiderstandklasse von 20x20 Eichenbalken sollte ausreichen.

Ansonsten würde das für die Lösung mit doppelt beplankten Gipsfaserplatten sprechen. Deren Feuerwiderstand ist belegt. Aber auch (verputzte) HWP Platten haben entsprechende Prüfungen zum Feuerwiderstand schon bestanden.

"Abweichend von Absatz 2 Satz 3 sind tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, aus brennbaren Baustoffen zulässig, wenn die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen wird und die Bauteile so hergestellt und eingebaut werden, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchschutzbereichen,
insbesondere Geschosstrennungen, hinweg übertragen werden
können" (LBO BW)

Ich habe jetzt noch etwas recherchiert und folgende interessanten Beiträge zum Brandschutz gefunden, die ich hier gerne teilen möchte.
http://www.denkmalpflege-forum.de/Download/Brandschutz_2015.pdf
http://www.dnk.de/_uploads/media/220_1998_VdL_Brandschutz.pdf
 
Schau als erstes

in deine Landesbauordnung, welche Gebäudeklasse du hast und welche Brandschutzanforderung daraus resultierend an das entsprechende Bauteil gestellt wird. Und hoffe dabei, dass deine LBO nicht allzu schwammig formuliert ist.
 
Guter Einwand

In der Landesbauordnung Baden-Württemberg steht nicht viel dazu. Ausser eben dem Satz den ich auch schon zitiert habe.

Es handelt sich um ausreichend dimensionierte Eichenbalken. Doppelt beplankte Gipsfaserplatten werden in Systemen von F60 verwendet. Es gibt evtl. zwar Detailfragen, aber in der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung die mir vorliegt wird nur ein Brandschutz von F30 für den Eingangsbereich der oberen Wohnung erwähnt. Für die Wohnungstrenndecke wird kein zusätzlicher Brandschutz verlangt.

Zusammen dann mit der Schrift des deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, gehe ich in jedem Fall von einem ausreichenden Brandschutz aus.

"Holzbalkendecken
In historischen Bauten kommen häufig Holzbalken mit dreiseitig freiliegendem Querschnitt
vor. Die DIN 4102 Teil 4 enthält Angaben über die Mindestabmessungen solcher
Balken aus Nadelvollholz, die je nach Belastung und Seitenverhältnis der Querschnitte
variieren. Holzbalken mit reichlich bemessenen Querschnitten aus Hartholz
(Eiche, Buche) erreichen immer eine höhere Feuerwiderstandsklasse." (DNK)

Auf die Anregung hin werde ich aber noch mal wegen der Anschlüsse mit dem Bauphysiker sprechen.


Nachtrag: Gebäudeklasse 1, wobei aber nur 1 m Abstand zum Nachbargebäude.

Danke
 
fachwerk-I16580_201622614325.jpgGenau, meine Rede

Eichenbalken dürften in dem Fall hochfeuerhemmend sein, zumindest F30 feuerhemmend und auch die doppelten Gipsfaserplatten sind F60 hochfeuerhemmend, wo ist das Problem. Das ganze System kann damit entweder auf F30 oder F60 geprüft werden. Da habe ich keine Sorgen dass das abgenommen wird falls erforderlich.

Ansonsten gilt Bestandsschutz und es gibt auch einen Rechtsanspruch auf Sondergenehmigung im Denkmal ...

Das ganze ist vom Bauamt so abgenommen und ich traue den Sachbearbeitern in der Gemeinde, die für die Ausstellung von Baugenehmigungen zuständig sind, die Kompetenz zu bei einer Baubegehung derartige Probleme anzusprechen.

Meine Frage des Schallschutzes wird dennoch nicht berührt.

Das System HWP 40 mit Leiste und HWP 16 ergeben lt. Pavatex einen Normtrittschallpegel von 72 dB, gefordert wäre nach Din 4109 53 dB. Zusätzliche Lage von 52 mm Lehmsteine ergeben 58 dB. Das entspricht in etwa dem Gewicht dass ich durch Schüttung mit eingebetteten Betonplatten einbringe. Dazu kommt dann noch zwischen den Balken eine weitere Schicht die auch einige wenige dB zusätzlich bringt. Damit könnte der Wert in den Bereich der Din 4109 kommen. Da ich leider schon jetzt keine ausreichende Raumhöhe im Dachgeschoss habe muss ich auf die zusätzlichen Phonestar Platten verzichten, mit denen ich die Werte ziemlich sicher einhalten könnte.

Ich habe die Frage gestellt, da ich nichts zu schalldämmenden Aufbauten zwischen den Balken finden konnte. Schalltechnisch würde dies einem Fehlboden entsprechen, der aber nirgends unabhängig von einem geschlossenen Boden betrachtet bzw. berechnet wird.

In diesem Fall wäre es sogar möglich eine Gipskartondecke an Federabhängern unter die Balken zu hängen. Aber 2,6 Meter Unterkante freigelegte Balken finde ich eine sehr angenehme Raumhöhe.

Ausserdem gefallen mir die Konstruktionsbalken für das auskragende Dachgeschoss. Viel zu schön um diese zu verstecken.
 
Gebäudeklassen

Methusalem, jetzt habe ich mal ne Frage zum Verständnis des Rechtstextes. Es werden für Decken in Gebäudeklasse 2-3 F30 feuerhemmend genannt, für die Kellerdecke für Gebäudeklasse 1 und 2 ebenso feuerhemmend. Bei weiteren Decken besteht dann für Gebäudeklasse 1 keine Notwendigkeit eines Brandschutzes, das finde ich ja merkwürdig, aber so steht es im Text. Das würde ja dem Wortlaut aus der LBO §27(5) widersprechen der hier spezifiziert werden soll. Na dann soll das wohl so sein.
 
Genau das

meinte ich mit schwammig: "im Brandfall ausreichend lang "
Da ist die BauO NW etwas exakter.
 
NRW?

... dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Das ist wirklich um ein vielfaches Aussagekräftiger.
 
Vielen Dank

für die Hinweise zum Brandschutz. Der Schallschutz scheint ja doch ein größeres Problem zu sein und viel weniger berechenbar. Aber im Altbau ist vieles "trial and error", also gehe ich mal auf Mut zur Lücke ;-)

Danke Herbert
 
In NRW

gibts eine Tabelle mit den Anforderungen als Anlage zur BauO. Bei euch ist das ganze in Prosa verfasst und als Ausführungsverordnung irgendwo versteckt, so dass es nicht mal ein Profi wie ich, der täglich mit der BauO arbeitet, auf anhieb findet...
 
Prosa

ist doch nicht schlecht. Feuerhemmend, hoch feuerhemmend und Feuerbeständig sind nur Übersetzung von F30, F60 und F90. Dazu noch die Information dass für Gebäudeklasse 1 keine Anforderung besteht finde ich schon sehr deutlich.

Interessanter finde ich hier aber das Dokument vom Denkmalpflege Forum, das sagt, dass ich einen Rechtsanspruch auf Ausnahme habe. Ausserdem auch der Hinweis auf alternative Lösungen im Brandschutz.

Bisher hatte ich bei mir im Haus viele Holzdecken aus Profilholz, das meiner Ansicht nach eher ein Brandbeschleuniger als ein Brandwiderstand ist. Stück für Stück wird das entsorgt und als Anfeuerholz durch den Kamin geschickt. Im Moment habe ich auch Rigips/Styropor zwischen den Balken, das sicher weniger Feuersicherheit bietet als mein neuer Aufbau.

Schwierigkeiten werde ich nur haben wenn ich jedes einzelne Bauteil bestimmen muss. Für diese Decke kein Problem, aber meine geschlossenen Decken die teilweise Spreu zu Dämmung enthalten sind nur sehr schwer einzuordnen. Ich werde in jedem Fall keine schlafenden Hunde wecken wollen.

Die Denkmalbehörde hat sich schon Gedanken um die Brandsicherheit gemacht, aber kein Erfordernis gesehen in diesem Bereich einzuschreiten. Der neue Zugang durch die Scheune muss mit F30 von den übrigen Nebenräumen abgetrennt werden. Brandschutz wurde bei der Genehmigung mit aufgenommen.

Alles in allem zeigt auch diese Diskussion wieder, dass ich beim Schallschutz experimentieren muss, da gesicherte Werte hier nicht zu finden sind. Ich weiß aber jetzt schon, dass falls mein System nicht funktioniert, dies durch eine entkoppelt abgehängte Decke mit Fermacell oder Knauf Diamant leicht auf einen erhöhten Schallschutz erweitert werden kann. Dafür habe ich die entsprechenden Zahlen gefunden. Aber dass mache ich nur wenn ich entsprechend lärmende oder lärmempfindliche Mieter bekommen sollte.

Weiter noch einen schönen Sonntag
 
Thema: Bodenaufbau mit freigelegten Balken
Zurück
Oben