Bestimmungen der Denkmalpflege bezüglich Giebelgaube

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emroko

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Hallo Leute,

ich habe vom Denkmalschutz die "genehmigung" für den Einbau von vier Giebelgauben bekommen. Nun stellt sich mir die Frage, welche "Vorschriften" zu beachten sind, bezüglich der Maße eines solchen Giebels. Wie breit, hoch, tief, welche Fenster usw.
Ich hoffe mir kann hierzu jemand was erzählen!

MfG
emroko
 
Ja hat denn...

...der Denkmalschutz "pauschal" genehmigt?

Bei uns muß für so einen Antrag eine genaue Beschreibung (inkl. Zeichnungen) einer solchen Maßnahme eingereicht werden. Auch was die Materialien, das Aussehen, Größe, Art und Holzart der Fenster usw. angeht.

Eigentlich muß so etwas vor einer Genehmigung klar sein.

Grüße
Martin
 
vom denkmalamt ja,

und vom bauamt?
siehe martins antwort!
"Für den Einbau von Dachgauben muß eine Baugenehmigung vom zuständigen Bauamt eingeholt werden. Erforderlich ist dazu die Anfertigung von Bauzeichnungen, die Erstellung einer statischen Berechnung sowie der Nachweis über die Einhaltung der Baugesetze und Verordnungen. Weiterhin müssen Schallschutz, Brandschutz und Wärmeschutz beachtet werden."
gruß, carmen
 
He, he....

...ätsch! Bei uns in Hessen geht das in einem "Abwasch". Antrag bei der UDB zur denkmalrechtlichen Prüfung (aber mit allem drum und dran), die geben es dann intern an das Bauamt zur baurechtlichen Prüfung weiter.

Als Antragsteller muß man bei uns nur einen Antrag stellen. Da haben die Hessen den Bayern wohl was voraus, nicht war Carmen, Schmunzel!

Bleibt die Frage für welches "Ländle" der Fragesteller die Frage stellt.

Grüße
Martin
 
Thema: Bestimmungen der Denkmalpflege bezüglich Giebelgaube
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