Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - wir haben mit freude festgestellt, daß es ein forum gibt für baugeschädigte. insbesondere dieser umstrittene §35 bereitet uns kopfzerbrechen.wie...
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a. skiba

Guest
wir haben mit freude festgestellt, daß es ein forum gibt für baugeschädigte. insbesondere dieser umstrittene §35 bereitet uns kopfzerbrechen.wie ist denn absatz 4 punkt 2 und 5 zu verstehen. für einen laien klingt das wie eine erlaubnis zum bauen ohne nutzungsänderung versteht sich.also warum gibt es diese punkte wenn man dann doch nicht bauen kann? ps haben ein grundstück im außenbereich mit bestandsschutz hinsichtlich gebäuden und nutzung. würden uns über tips freuen. vielen dank
 
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§!

hallo,
ist in der Tat schwer zu verstehen.
Das beste ist eine Bauvoranfrage zu stellen, die Ihre Absichten darstellen (Formloser Antrag). Es kann aber sein dass Sie eine positive Antwort bekommen, aber dass Sie die von Ihnen erwähnte § beachten müssen. Dann sind Sie wieder da wie vor!
Oder Sie gehen direkt zum Bauamt und besprechen diese Sache mit der Person die Für Ihr BVH zuständig ist.
Ohne Ihre genaue Bauabsichten zu kennen, wird es schwer sein eine Antwort zu geben.
m.f.g.
J.E.Hamesse
 
ist alles nicht so einfach

vielen dank erst mal für die schnelle antwort. das alles ist nicht so einfach zu erklären.wir haben das grundstück gekauft, weil es das einzige mit wohnrecht im außenbereich war. eigentlich aber fast unbewohnbar.steht auf ehemaligem ddr gebiet und wurde natürlich fast überhaupt nicht saniert und undefinierbare materialien verbaut. das bau o amt stellt sich quer weil sie am liebsten das ganze gebiet einebnen will inklusive hier stehender we häuser. der bauauschuss des dorfes ist auf unsrer seite. um hier zu wohnen müßte am besten neu gebaut werden weil " das vorhandene gebäude durch wirtschaftlich vertretbare modernisierungsmaßnahmen den allgemeinen anforderungen an gesunde wohnverhältnissen icht angepasst werden kann" aus §35 abs 4.
 
öffentliches baurecht

ist ein weites feld, und §35 baugb sowieso.
übrigens steht in ihrem heißgeliebten abs.4 auch, dass das gebäude längere zeit vom eigentümer selbst genutzt werden musste... und es hat auch abs.2 und 3...
ach ja, ganz wichtig: es muss nach jeweiligen vorschriften immer alles zulässig gewesen sein - und da wage ich dran zu zweifeln. zu ddr-zeiten gehörte ziviler ungehorsam im baubereich zum leben dazu - bis anfang der achtziger gab es nämlich keine widerspruchsmöglichkeit gegen verwaltungsakte - also hat mans gleich gelassen, selbige herauszufordern. hinterher kam eh keiner, das wußte man auch.
wenn die zuständige genehmigungsbehörde sich von vornherein querstellt, wünsche ich einen langen, langen atem. streitigkeiten vor verwaltungsgerichten haben die längste laufzeit überhaupt. (männe hat noch einen fall anhängig, der läuft seit 96 - das ist doch spitze!)
ganz klar, sie werden um fachlichen rat nicht drumherum kommen - die kosten, die sie zumindest vorzustrecken haben, können sie gleich mit einkalkulieren.
und dann sollten sie mal eine seriöse kostenschätzung machen lassen - ich saniere derzeit ein haus, das auch nur noch als rohbau einzustufen war - und es ist keineswegs unwirtschaftlich.
und selbst wenn es ein paar euros mehr kosten würde, als ein beliebiger bau von der stange - wäre es jeden davon wert.
 
vielen dank frau ingenkamp

für ihre antwort.das was sie da sagen ist alles klar.aber wie gesagt das haus besitzt bestandsschutz hinsichtlich nutzung und gebäude und der setzt sich laut urteil vom 7.01.86 "sowohl gegenüber den festsetzungen des bplanes als auch gegenüber den nach §35 II, III für sonstige vorhaben im außenbereich maßgebenden öffentlichen belangen durch". das grundtück bzw. haus wird auch seit längerem vom eigentümer selbst genutzt. was die kosten betrifft die haben wir schon zur genüge da das vorhaben schon vorm bverwg liegt. vielleicht hat doch noch jemand einen tip da hier in der ecke solche "ersatzbauten" stehen und die müssen es ja irgendwie hinbekommen haben ohne privilegierung laut §35 abs. 1 vielen dank im voraus
 
ein kleiner nachtrag

was ich noch vergessen hatte...was das erhaltenswerte betrifft. wir besitzen noch ein wunderschönes fachwerkhaus aus dem jahr 1723. welches wir saniert haben bzw. teilweise entkernt. dort haben wir altes mit neuem kombiniert wie z. b. ein halbrundes großes fenster im obergeschoß. das haus ist unser ganzer stolz aber hier bei diesem vorhaben lohnt eine erhaltung auf keinen fall sonst hätten wir es über den denkmalschutz schon versucht. hier war früher eine hausmeisterwohnung bzw. ein holzrückunternehmen und wie gesagt es wurde rein garnichts saniert bzw. auf den heutigen standard gebracht. um es als wohnsitz weiter zu nutzen müßte es wirklich "ersetzt" werden.
 
sie wundern

sich doch nicht ernsthaft, dass sie nicht dürfen, was anderweitig kein problem war? als gutwilliger anthropologe würde man sippe, stamm, familie und zusammenhalt sprechen, schlecht gelaunt von korruption und filz.
ich tendiere immer zu ersterem, macht das leben leichter.
schon termin für die mündliche verhandlung?
wie argumentiert denn die gegenseite?
 
ich wundere mich über behörden absolut nicht mehr

aber nur durch vitamin b geht es ja nun auch nicht.irgendein ein schlupfloch werden die ja wohl gefunden haben sonst würde es einer überprüfung nicht standhalten und ein beamter entscheidet ja grundsätzlich nichts, weil er angst hat, daß jemand ihm am zeug flickt. die genseite argumentiert, daß bei einem ersatzbau der bestandsschutz wegfallen würde was auch wieder quatsch ist der bau ja als ersatzbau genehmigungsbedürftig wäre, gerade weil ja auf dem ursprünglichen gebäude bestandsschutz besteht (haben wir schriftlich von der gemeinde und laut kataster ist gebäude, freifläche und wohnen auf dem grundstück eingetragen). da beißt sich die katze in den schwanz...furchtbar sowas
 
die

sache mit dem bestandsschutz (in seligen zeiten war bestandsschutz genau das) war eine der größten fehlleistungen des bundesverwlatungsgerichts. (nämlich des wegfalls im abriß- oder änderungsfall) geade hier trifft 35 aber eine eindeutige (andere)aussage (die man jetzt versucht in analogie auch auf 34 etc. anzuwenden - höschtrichterliche entscheidung steht noch aus, ich bin sehr gespannt, on das bverwg seine irrsinnige rechtsprechung aufgibt - die es aus dem 35 entwickelt hat (wenn's im 35 explizit steht, kann's für den 34 nicht gelten)). nur wegen dem bestandsschutz müßten sie also keine furcht haben, denn da ist ja 35 die ausnahmeregelung.
und ansonsten: sie glauben wirklich noch an das gute in der welt :) wegen der "fehl"auslegung eines paragraphen stürzt kein beamter. dazu sind gesetze ja gemacht: zur auslegung. das mag für den laien nicht recht durchschaubar sein, hat aber durchaus seinen sinn, sie versuchen es ja gerade auch (schlupfloch). die gesetze bieten halt den mehr oder minder elastischen rahmen, in dem jeder versucht, mit dem a... an die wand zu kommen)
ich jedenfalls stand erst am wochenende fasziniert in einem weinberg vor einem niegelnagelneuen haus (da stand vorher ne geräte-laube) und habe noch (eher belustigt-anthropologisch) versucht, wie ich das begründen könnte, wäre ich beim bauordnungsamt. noch mehr außenbereich ging nun wirklich nicht. priviligiertes vorhaben? im weinberg, der an die winzervereinigung verpachtet ist? aber ja, wenn man WILL, ließe es sich so begründen. ein wohnhaus wohlgemerkt, nix presse, lager und dergleichen...
 
solche fälle wie mit dem weinberghaus

gibt es hier in der ecke genug. da hat grad ein anwalt!!! hier in der ecke nen kleinen bungalow abgerissen, im außenbereich wohlbemerkt,und ein riesiges futuristisches haus mit glasdach usw. hingebaut, mit baugenehmigung.also da kann von gleichartigem gebäude wohl keine rede sein. privilegiert ist er auch nicht. war früher auch kein ständig bewohntes gebäude.mal schaun vielleicht wenden wir uns ja an den lach, der muß ja wissen wie es geht. die ganze sache hier ist ja z.b. erst durch die "netten" nachbarn so richtig in schwung gekommen. ich denk mal die behö´rden sind auch froh, wenn man sie in ruhe läßt. denn "wo kein kläger ist..." vielen dank noch mal für ihre antworten frau ingenkamp es ist schön sich mal mit jemandem darüber unterhalten zu können, da gehts einem gleich etwas besser. ich denk mal diejenigen deren fall ähnlich gelagert ist werden sich wohl nicht äußern, da sie ihre genehmigung ja eventuell schon haben und somit keinen grund mehr haben sich über die behörden aufzuregen. sollte es bei uns klappen, werde ich natürlich hier darüber berichten, denn man ist ja über jede hilfestellung froh.
 
erlebe derzeit schliemeres,

Hallo zusamen, leider bin ich nicht so gut in schreiben da ich die deutsche sprache erst mit 40 gelernt habe, deswegen bitte um verständnis...aus diesem grund (späht in die BRD gekommen) wußte ich nicht als ich in außenbereich ein kleines haus gekauft(1994) habe wo wir seitdem wohnen, was auf mich zukommt. nach dem kauf habe ich erst mich mit der materie auseinander gesetzt als ich das haus renovieren und geringfügig erweitern wollte. in dem gebiet(seit 1997 auch noch landschaftschutzgebiet) sind noch zwei änliche privat häuser und ein hundeverein, alle sind laut baubehörde nach dem krieg gebaut für die unterbringung von krigsopfer, und danach wurde vergessen oder versäumt deren status zu klären. und jetzt kommt einer wie mich und weckt die schlafende baubehörde. bevor ich im haus investieren wollte, wollte ich wiessen ob es erlaub ist, und habe eine bauvoranfrage gestellt. Das war promt abgelehnt(2000).ja, das grundstück ist voll erschloßen - zuletzt haben wir über die gemeine in 1997 kanal anschluß für viel geld angeboten und realisiert bekommen(zu verstärckung des bestandschutzes!)und ich bin der 3. hausbesitzer - ich haben mich mit dem bescheid abgefunden, die 55 qm waren mir genug, das haus hatte alles was ich brauchte, sah aber nicht gut aus...
im 2002 kurz vor unserem urlaub bekommen wir post von den baubehörden die unsere bauvoranfrage abgelehnt haben, sie boten uns doch eine kleine erweiterung an(weil sie gehört haben daß wir unsere vorhaben nicht aufgegeben hätte...(woher?)) - bemerkennswert, ich habe diese nicht mehr beantragt und auch nicht mundlich angesprochen. mit diesem schönen gedanken bin ich und meine frau in urlaub gefahren. an dem tag als wir zurück kammen, wir waren gerade bei unserem sohn angekommen, erreicht mich mein nachbarn übers händy, ich soll schnell kommen, mein haus brennt, kripo, feuerwehr, presse sind da. da kamm ich, das feuer war schon gelöscht haus stand, aber innen völlig zerstört. keine mitteilung in medien erschienen, kein besuch vom gemeinde, kreisverwaltung, baubehörde, nix... nicht mal ein frage wo wir wohl schlafen könnten... wir sind dann zu unserem sohn eingezogen und ich habe angefangen in einene regie das haus zu renovieren. jetzt wo wir wieder hier wohnen, haben sich die baubehörde gemeldet und mit miese triks und hartnäckigkeit eine abriessverfügung erlassen. ich glaube, fürs erste reicht jetzt, bei weitere interesse erzähle gerne weiter... der fall war schon in der sendung wiso...
gruß an alle die sich die zeit nehmen meine probleme wenigstens zu lesen. vielleicht sollen wir - da die deutsche sehr gerne sich in vereine sammenln - ein "verein der von behörden geschädigte bürger" vbgb gründen, es wird zwar nicht weiter helfen, aber wer weis?!
gruß
cw
 
eichenbohlen

suche dringend eichefachwerk ständer und schweller aus abriß-
wer kann mir helfen, weiß rat?
 
Thema: Kein Titel

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