Bauaufmaß
In der Regel genügt für ein Bauafmaß die Genauigkeitsstufe II mit einer Toleranz von 5-10cm auf die gesamte Gebäudegröße, bei der Verwendung eines Handlaser-Messgerätes. Für ein Raummaß sollten max. 1-2cm die Regel sein. Die Genauigkeitsstufe III wäre ein verformungsgerechtes Aufmaß mit einer Toleranz bis 2,5cm, die von einem Laien aber kaum erreicht werden kann. Eine Bemaßung im mm-Bereich ist für den Rohbau und den Ausbau unnötig und auch ungebräuchlich. Für den Innenausbau (Schreiner, Treppenbau, Küchenbau), für den Stahl- und Metallbau und für bestimmte Abschnitte des Technischen Ausbaus (Heizung/Sanitär) ist sie jedoch notwendig.
Zum Bauaufmaß gehört auch die Bauaufnahme, um den Erhaltungszustand und die Rohbaukonstruktion des Bauwerks festzustellen, als Grundlage für die Planung eines Statikers.
BEstandspläne werden i.d.R. von einem Architekten oder einem Vermessungsingenieur angefertigt, nicht vom Bauherren. Auch für die Plandarstellung gibt es verbindliche Vorgaben z.B. aus der Planzeichenverordnung und der Systematik der Bemaßung.
Nicht zuletzt werden die Bestandspläne und alle nachfolgenden Planarten (Bauantrag, Werk- und Detailpläne, Ausführungspläne) heute ausschließlich digital in mindestens 2D angefertigt. Das dazu notwendige Zeichenprogramm benötigt eine Einarbeitungszeit von 2-3 Projekten und kostet einige tsd. Euro.
Ich würde an ihrer Stelle das Bauaufmaß, die Anfertigung von Bestandszeichnungen, die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung und die eventuell notwendige Genehmigungsplanung (Bauantrag) für den Umbau inkl. des zugehörigen Sanierungskonzeptes für Haustechnik und Gebäudedämmung an ein Architekturbüro beauftragen. Das erspart Ihnen letztendlich unnötige Kosten und vor allem auch Zeit.