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MAX MAYER
Guest
Hallo,
ich möchte ein seit den 50 Jahren bestehendes Lagerhaus zu einem Wohnhaus umbauen. Auf der Westseite grenzt an das Grundstück ein Landwirtschaftliches Anwesen bis auf die Grundstücksgrenze. Grenzabstand des Lagers nach Westen 3,0 m Wandhöhe 6,55 m Gebäudelänge 11 m. Beide gebäuche sind mit Genehmigung errichtet. Das Bauamt verlangt das die Wandhöhe nach dem Umbau max 6,00 m beträgt. Es existiert kein Bebauungsplan Gebäude sind nicht im ausenbereich. Es ist die BayBO anzuwenden.
Kann ich mich hier auf den Bestandschutz berufen?
ich möchte ein seit den 50 Jahren bestehendes Lagerhaus zu einem Wohnhaus umbauen. Auf der Westseite grenzt an das Grundstück ein Landwirtschaftliches Anwesen bis auf die Grundstücksgrenze. Grenzabstand des Lagers nach Westen 3,0 m Wandhöhe 6,55 m Gebäudelänge 11 m. Beide gebäuche sind mit Genehmigung errichtet. Das Bauamt verlangt das die Wandhöhe nach dem Umbau max 6,00 m beträgt. Es existiert kein Bebauungsplan Gebäude sind nicht im ausenbereich. Es ist die BayBO anzuwenden.
Kann ich mich hier auf den Bestandschutz berufen?