Bestätigung Mansardgeschoß als Wohnraum

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schlendrian

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Hallo zusammen,

wir wollen über Pfingsten die Fassade und das Dach unseres Stadthauses sanieren.
Im Rahmen der Sanierung sollen im hinteren Gebäudeteil / Hinterhaus die Wohnungen renoviert werden.

Wir wollen das Haus im Rahmen des Bestandsschutzes sanieren.
Nun stehen wir vor dem Problem, dass das Mansardgeschoss nicht mittels Bauplänen / Baugenehmigung als Wohnraum belegt werden kann. Aufgrund des Alters können wir der Forderung des Bauamtes nicht nachkommen und entsprechende Dokumente vorlegen. Auch im Stadtarchiv sind keine entsprechenden Pläne finden. Soweit ich mich eingelesen habe hat ein Mansarddach den Nutzen, Wohnraum zu schaffen.
Eine Aufstockung zur Schaffung eines Dachbodens erscheint mir nicht plausibel.
Das Haus war mit einem Satteldach versehen, die ursprüngliche Dachform ist am Dachstuhl und der Giebelwand zu erkennen. Das Mansarddach muss um 1869 erstellt worden sein, Pläne von 1901 beinhalten dieses, ein Waschbecken ist in einem Entwässerungsplan eingezeichnet, aber nicht mehr vorhanden.
Das Geschoss wurde in den letzten Jahrzehnten nicht bewohnt, weswegen die Kollegen von der Baubehörde davon überzeugt sind, dass es sich nicht um Wohnraum handelt.

Wir wollen das Geschoss weiterhin als Wohnung nutzen und auch alle erforderlichen Anforderungen wie den Brandschutz berücksichtigen, hierbei aber den administrativen Aufwand, falls möglich, gering halten.

Seht ihr eine Möglichkeit, die ursprüngliche Nutzung anhand der Dachform zu belegen oder besteht nur der vom Bauamt geforderte Weg einer Nutzungsänderung?

Grüße,

sebastian
 
Nachweis Nutzung

Den Nachweis der Nutzung als Wohnraum kann man durch verschiedene "Beweise" nachweisen.
Ich würde mal sammeln. Die Zeichnung des Abflusses und die Dachform sind jeweils ein Argument. Daneben könnten aber noch, "nur für Wohnraum typische" Einbauten als Nachweis herangeführt werden.
- Brennstellen, also Ofenanschlüsse am Kamin.
- Tapeten an den Wänden
- Gardinen vor den Fenstern
- Innentüren die eindeutig Wohnraumtüren sind usw.
Sollte die Eindeutigkeit dann für den zuständigen Sachbearbeiter noch nicht gegeben sein, würde ich mal im Archiv/Melderegister die Bewohner bzw. Anzahl Bewohner ermitteln. Typischerweise sind insbesondere nach dem letzten Krieg recht viele Bewohner gemeldet gewesen und wenn in einem 2 Familienhaus 4 Familien mt 18 Leuten gelebt haben wird das in der Regel mit obenstehenden "Beweisen" ausreichend sein.

Trotzdem kann es, hier insbesondere nach der Einführung der neuen Bauordnung z.B. in NRW, in Summe nicht anerkannt werden und eine Klärung der Aktenlage verlangt werden. Leider haben wir das auch schon so erlebt. Dann kan man nur noch überlegen ob der Klageweg wirklich günstiger und vielversprechender ist als der Bauantrag.

Viel Glück für euer Vorhaben - M.Mattonet - Ingenieurbüro Bergisches Land
 
Thema: Bestätigung Mansardgeschoß als Wohnraum

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