S
schlendrian
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Hallo zusammen,
wir wollen über Pfingsten die Fassade und das Dach unseres Stadthauses sanieren.
Im Rahmen der Sanierung sollen im hinteren Gebäudeteil / Hinterhaus die Wohnungen renoviert werden.
Wir wollen das Haus im Rahmen des Bestandsschutzes sanieren.
Nun stehen wir vor dem Problem, dass das Mansardgeschoss nicht mittels Bauplänen / Baugenehmigung als Wohnraum belegt werden kann. Aufgrund des Alters können wir der Forderung des Bauamtes nicht nachkommen und entsprechende Dokumente vorlegen. Auch im Stadtarchiv sind keine entsprechenden Pläne finden. Soweit ich mich eingelesen habe hat ein Mansarddach den Nutzen, Wohnraum zu schaffen.
Eine Aufstockung zur Schaffung eines Dachbodens erscheint mir nicht plausibel.
Das Haus war mit einem Satteldach versehen, die ursprüngliche Dachform ist am Dachstuhl und der Giebelwand zu erkennen. Das Mansarddach muss um 1869 erstellt worden sein, Pläne von 1901 beinhalten dieses, ein Waschbecken ist in einem Entwässerungsplan eingezeichnet, aber nicht mehr vorhanden.
Das Geschoss wurde in den letzten Jahrzehnten nicht bewohnt, weswegen die Kollegen von der Baubehörde davon überzeugt sind, dass es sich nicht um Wohnraum handelt.
Wir wollen das Geschoss weiterhin als Wohnung nutzen und auch alle erforderlichen Anforderungen wie den Brandschutz berücksichtigen, hierbei aber den administrativen Aufwand, falls möglich, gering halten.
Seht ihr eine Möglichkeit, die ursprüngliche Nutzung anhand der Dachform zu belegen oder besteht nur der vom Bauamt geforderte Weg einer Nutzungsänderung?
Grüße,
sebastian
wir wollen über Pfingsten die Fassade und das Dach unseres Stadthauses sanieren.
Im Rahmen der Sanierung sollen im hinteren Gebäudeteil / Hinterhaus die Wohnungen renoviert werden.
Wir wollen das Haus im Rahmen des Bestandsschutzes sanieren.
Nun stehen wir vor dem Problem, dass das Mansardgeschoss nicht mittels Bauplänen / Baugenehmigung als Wohnraum belegt werden kann. Aufgrund des Alters können wir der Forderung des Bauamtes nicht nachkommen und entsprechende Dokumente vorlegen. Auch im Stadtarchiv sind keine entsprechenden Pläne finden. Soweit ich mich eingelesen habe hat ein Mansarddach den Nutzen, Wohnraum zu schaffen.
Eine Aufstockung zur Schaffung eines Dachbodens erscheint mir nicht plausibel.
Das Haus war mit einem Satteldach versehen, die ursprüngliche Dachform ist am Dachstuhl und der Giebelwand zu erkennen. Das Mansarddach muss um 1869 erstellt worden sein, Pläne von 1901 beinhalten dieses, ein Waschbecken ist in einem Entwässerungsplan eingezeichnet, aber nicht mehr vorhanden.
Das Geschoss wurde in den letzten Jahrzehnten nicht bewohnt, weswegen die Kollegen von der Baubehörde davon überzeugt sind, dass es sich nicht um Wohnraum handelt.
Wir wollen das Geschoss weiterhin als Wohnung nutzen und auch alle erforderlichen Anforderungen wie den Brandschutz berücksichtigen, hierbei aber den administrativen Aufwand, falls möglich, gering halten.
Seht ihr eine Möglichkeit, die ursprüngliche Nutzung anhand der Dachform zu belegen oder besteht nur der vom Bauamt geforderte Weg einer Nutzungsänderung?
Grüße,
sebastian