Bescheinigung nach 10g EStG - 3 offene Fragen

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SWhof321

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Hallo zusammen,
ich habe heute von der unteren Denkmalbehörde (Baden-Württemberg) erstes Feedback zu meinem Antrag auf Bescheinigung der Renovierungskosten für meinen selbstbewohnten Schwarzwaldhof erhalten.
- Kosten für Gartenanlage wollen sie nicht bescheinigen... da werde ich wohl nichts machen können. Aber auch die Kosten für die Renovierung der Terrasse soll nicht bescheinigt werden. Für mich gehört die Terrasse schon zum Gebäude. Wie seht ihr das?
- Kosten für Werkzeuge: Da wir viel in Eigenarbeit gemacht haben, habe ich die neu angeschafften Werkzeuge angesetzt. Dazu gab es Widerstand vom Amt. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich hier im Recht liege, oder?
- Kosten für Smart Home: Ich habe ein Smart Home System mit Funkschaltern und Funkthermostaten eingebaut. Nach meinem Gefühl gehört so eine Anlage im Jahr 2021 durchaus zur "sinnvollen Nutzung" einer Immobilie dazu. Das Amt, dass die gesamten Anträge noch in Papierform verlangt, sieht das als Luxus. Gibt es dazu belastbare Aussagen/ Rechtssprechungen?

Ich danke euch im Voraus für euer Feedback.

Allen, die sich auch mit der Frage, was bescheinigungsfähig ist, herumschlagen, sei dieser Eintrag empfohlen:
https://www.fachwerk.de/fachwerkhaus/wissen/inkl-steuerlich-63357.html
Und hier noch die Verwaltungsvorschrift Baden Württemberg:
https://www.landesrecht-bw.de/jport...&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint
 
schwierig

Ich kläre das mit der Denkmalbehörde zunächst alles ab. Dann gibt es hinterher kein Theater.
Smart home könnte gehen, wenn das Haus zum Beispiel als denkmalgeschütztes Haus dein Zweitwohnsitz wird und du permanent Kontrolle über Wasser, Einbrecher, Vandalen etc. benötigst, um Schlimmeres zu verhindern.
Garten, Terrasse, Einfriedungen gehören bei mir dazu - das Denkmalamt legt gerade auch darauf Wert, wie das äußere Erscheinungsbild ist.

Werkzeuge schaffe ich im Rahmen der Renovierung von meinen Mietwohnungen an. Da hat es noch nie Probleme mit dem Finanzamt gegeben.

lg
Karl
 
Thema: Bescheinigung nach 10g EStG - 3 offene Fragen

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