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SWhof321
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Hallo zusammen,
ich habe heute von der unteren Denkmalbehörde (Baden-Württemberg) erstes Feedback zu meinem Antrag auf Bescheinigung der Renovierungskosten für meinen selbstbewohnten Schwarzwaldhof erhalten.
- Kosten für Gartenanlage wollen sie nicht bescheinigen... da werde ich wohl nichts machen können. Aber auch die Kosten für die Renovierung der Terrasse soll nicht bescheinigt werden. Für mich gehört die Terrasse schon zum Gebäude. Wie seht ihr das?
- Kosten für Werkzeuge: Da wir viel in Eigenarbeit gemacht haben, habe ich die neu angeschafften Werkzeuge angesetzt. Dazu gab es Widerstand vom Amt. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich hier im Recht liege, oder?
- Kosten für Smart Home: Ich habe ein Smart Home System mit Funkschaltern und Funkthermostaten eingebaut. Nach meinem Gefühl gehört so eine Anlage im Jahr 2021 durchaus zur "sinnvollen Nutzung" einer Immobilie dazu. Das Amt, dass die gesamten Anträge noch in Papierform verlangt, sieht das als Luxus. Gibt es dazu belastbare Aussagen/ Rechtssprechungen?
Ich danke euch im Voraus für euer Feedback.
Allen, die sich auch mit der Frage, was bescheinigungsfähig ist, herumschlagen, sei dieser Eintrag empfohlen:
https://www.fachwerk.de/fachwerkhaus/wissen/inkl-steuerlich-63357.html
Und hier noch die Verwaltungsvorschrift Baden Württemberg:
https://www.landesrecht-bw.de/jport...&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint
ich habe heute von der unteren Denkmalbehörde (Baden-Württemberg) erstes Feedback zu meinem Antrag auf Bescheinigung der Renovierungskosten für meinen selbstbewohnten Schwarzwaldhof erhalten.
- Kosten für Gartenanlage wollen sie nicht bescheinigen... da werde ich wohl nichts machen können. Aber auch die Kosten für die Renovierung der Terrasse soll nicht bescheinigt werden. Für mich gehört die Terrasse schon zum Gebäude. Wie seht ihr das?
- Kosten für Werkzeuge: Da wir viel in Eigenarbeit gemacht haben, habe ich die neu angeschafften Werkzeuge angesetzt. Dazu gab es Widerstand vom Amt. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich hier im Recht liege, oder?
- Kosten für Smart Home: Ich habe ein Smart Home System mit Funkschaltern und Funkthermostaten eingebaut. Nach meinem Gefühl gehört so eine Anlage im Jahr 2021 durchaus zur "sinnvollen Nutzung" einer Immobilie dazu. Das Amt, dass die gesamten Anträge noch in Papierform verlangt, sieht das als Luxus. Gibt es dazu belastbare Aussagen/ Rechtssprechungen?
Ich danke euch im Voraus für euer Feedback.
Allen, die sich auch mit der Frage, was bescheinigungsfähig ist, herumschlagen, sei dieser Eintrag empfohlen:
https://www.fachwerk.de/fachwerkhaus/wissen/inkl-steuerlich-63357.html
Und hier noch die Verwaltungsvorschrift Baden Württemberg:
https://www.landesrecht-bw.de/jport...&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint