Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Fachwerkkonstruktion im Bereich - Sachverhalt: Auf meinem Grundstück in Niedersachsen habe ich einen Bebauungsplan von 1963 veröffentlicht 1969 mit einer GFZ von 0,5. Frage: Wie...
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harkink

Guest
Sachverhalt:
Auf meinem Grundstück in Niedersachsen habe ich einen Bebauungsplan von 1963 veröffentlicht 1969 mit einer GFZ von 0,5.
Frage:
Wie wird die GFZ von 1969 berechtnet?
incl. Teppenhaus ja/nein, Aufzugschacht ja/nein
Küche ja/nein, Abstellräume ja/nein

Bitte direkt unter harkink@t-online antworten. Danke für die Hilfe.
 
Berechnung GFZ 1969

Guten Morgen,

die Berechnung der GFZ richtet sich vermutlich nach der BauNVO 1968.
Welche Version der BauNVO gültig ist, geht aus dem Kopf im Bebauungsplan "Rechtsgrundlagen"
hervor.

Hier ist alles anzurechnen, also entsprechend § 20(2) "nach den Außenmaßen
der Gebäude in allen Vollgeschossen" sowie nach Satz 2 zusätzlich "Die Flächen von Aufenthaltsräumen
in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume".
Keine Anrechnung von Nebenanlagen, Balkonen, Loggien und im Bauwich zulässigen Anlagen.

Abweichende Formulierungen nach BauNVO 1962: Keine Anrechnung von Balkonen, Anrechnung
von Wohnräumen + Umfassungswänden + Treppe auch in Kellergeschossen. Keine erwähnung von
Anlagen, die im Bauwich zulässig sind.

Grüße und frohes neues Jahr !

Dietmar Beckmann
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PS: Ihre angegebene e-mail-Adresse ist offenbar falsch
 
Thema: Kein Titel

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