Bestandsschutz nach Veränderungen?

Diskutiere Bestandsschutz nach Veränderungen? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Moin, wir haben endlich unser Traumhaus gefunden. Damit sich das ganze nicht zum Albtraum entwickelt habe ich ein paar Fragen. Bei der Unteren...
I

Ilka

Guest
Moin,
wir haben endlich unser Traumhaus gefunden. Damit sich das ganze nicht zum Albtraum entwickelt habe ich ein paar Fragen.
Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde wurde uns gesagt, dass Haus stehe unter Denkmalschutz. Innen und Außen. Mein Mann kennt das Haus schon aus seiner Kindheit und weiß daher, dass im Haus nichts mehr so aussieht wie es mal war. Die Mosaikfliesen auf dem Boden wurden entfernt, Wände versetzt, etc. Das einzige, was wirklich alt ist, sind die Decken. Die wurden zwar gestrichen, aber immerhin sieht man die Balken noch.
Kann es passieren, dass der Denkmalschutz von uns verlangt alles wieder zurückzubauen? Also Wände an ihre unsprüngliché Position und die Fliesen wieder herbei? Der jetzige Eigentümer hat auch das Dach neu decken lassen und die Gefache ausgemauert, ohne einen Antrag zu stellen. Gibt es da eine Art "Bestandsschutz" oder muss auch wieder alles zurück auf Null?
Schon mal Danke für Eure Infos :)
 
Traumhaus

Diese Fragen sollten sie vor dem Kauf mit dem Besitzer klären. Er sollte Ihnen die erforderlichen Unterlagen von der Denkmalbehörde beschaffen.

viele Grüße
 
Das ist eine komplizierte Frage,

die in einem Forum nicht abschließend beantwortet werden kann.

aber, folgende Gedanken muss man sich machen:

Eine Bau-Maßnahme in einem Haus, das unter DS steht, ist immer vorab mit der DS Behörde abzustimmen. Die DS Behörde hat das Recht Maßnahmen zu genehmigen oder zu verweigern.

Wenn man trotzdem Dinge tut, die nicht zulässig waren (schlimmstenfalls auch wenn sie zulässig hätten sein können, der Bauherr aber keine Genehmigung vorb eingeholt hat) kann die DS Behörde den Rückbau verlangen.

Jeder Eigentümer einer DS-Immobilie wird über die entsprechenden Anforderungen des DS schriftlich belehrt, ebensolches gilt für die Genehmigung von Umbaumaßnahmen, die vorab einzuholen sind.

Wenn nun jemand eine geschützte Immobilie verkaufen will, sollte man als erstes diesen DS Schriftverkehr im Original einsehen. Zunächst beim Vorbesitzer:

Fragen:

1. seit wann steht die Immobilie unter DS
2. welche Baumaßnahmen sind seit dem vorgenommen worden
3. welche Genehmigungen wurden erteilt.

die Fragen 1. und 3. stellt man auch bei der DS Behörde, bei der man sich schriftlich als potentieller Käufer outet.

Was kann passieren?

1. alles gut und genehmigt, kein Problem!

2. der Verkäufer kann für seine Baumaßnahmen teilweise oder vollständig keine Genehmigungen vorweisen, da wirds schwierig.

Soweit ich mich erinnere, ist der Eigentümer der Ansprechpartner des DS, d.h. Rückbauverpflichtungen können auf den Käufer übergehen (das kann ein sachkundiger Anwalt aber sicher besser beantworten).
Wenn der Verkäufer dieses beim Kauf nicht angegeben hätte, wäre der Verkäufer gegenüber dem Käufer prinzipiell schadenersatzpflichtig, ob es dazu kommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Also: DS Genehmigungen auf beiden Seiten einsehen und gut aufpassen. Dem Verkäufer würde ich mein Vorgehen offen darlegen.
Könnte sein, er will dann gar nicht mehr verkaufen.
Könnte aber auch sein, dass der DS erst nach den diversen Umbaumaßnahmen zugeschlagen hat.

3. Der DS will, dass alles so bleibt, wie es derzeit ist:
das könnte auch sehr schwierig werden -oder aber auch nicht- das hängt vom ggw. Zustand der Immobilie und den eigenen Wünschen ab.

Man muss mit den Leuten reden!

Gruß Götz
 
Wen fragen …

ich würde einfach beim Denkmalamt nachfragen

das ist der kürzeste Weg.

Fragen schriftlich fixieren.

Antworten aufschreiben und unterschreiben lassen.

Florian Kurz
www.slow-house.de
 
Nicht nur mit den Leuten reden ...

... was Florian Kurz nennt, ist besonders wichtig:

Alles schriftlich bestätigen lassen. Was nutzen die mündlichen Zusagen, wenn plötzlich ein anderer Sachbearbeiter davon nichts weiß oder nichts mehr wissen will?

Die Interessenslagen können sich schnell ändern. Dann hat man wenigstens noch einen Beleg in der Hand.

Grüße aus Frangn

Frank von Natural-Farben.de
 
Thema: Bestandsschutz nach Veränderungen?

Ähnliche Themen

C
Antworten
5
Aufrufe
1.604
Historia1
Historia1
M
Antworten
4
Aufrufe
1.183
Thomas Leyh
T
G
Antworten
1
Aufrufe
493
Georg Böttcher1
G
S
Antworten
0
Aufrufe
576
Sille
S
Zurück
Oben