kein Zuschuss von der Denkmalschutzbehörde?!

Diskutiere kein Zuschuss von der Denkmalschutzbehörde?! im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, ich möchte ein Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus versetzen. Es wurde in Hessen abgebaut und soll in NRW wieder aufgebaut werden. Das Amt für...
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JR

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Hallo,
ich möchte ein Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus versetzen.
Es wurde in Hessen abgebaut und soll in NRW wieder aufgebaut werden.
Das Amt für Agrarordnung ist bereit dieses Vorhaben zu bezuschussen.
Als ich nun bei der Denkmalschutzbehörde nach Fördermöglichkeiten nachgefragt habe, bin ich auf Ablehnung gestoßen.
Zum einen sagte man mir, dass das Versetzen eines Denkmalgeschützten Gebäudes nicht bezuschusst werden kann.
Zum anderen solle ich doch zufrieden sein, wenn das Amt für Agrarordnung dieses Vorhaben unterstützt.
Meine Frage ist nun, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, die Denkmalschutzbehörde zu einer Bezuschussung zu bewegen.
 
immer wieder Anträge stellen

Hallo Herr Rasche,
ihr Problem ist mir geläufig. Ich kann Sie nur dazu ermutigen, immer wieder schriftliche Anträge auf Bezuschussung bei der Denkmalschutzbehörde zu stellen.
Erst wenn ein schriftliches Antragswerk vorliegt, beginnt eine Behörde zu arbeiten und muß sich bei der Ablehnung einen Grund dafür einfallen lassen.Die Kassen im Westen sind Dank des "Aufschwung Ost" zwar ziemlich leer,doch die Kundenerfahrung lehrt, daß Zähigkeit sich oftmals lohnt.
viel Erfolg wünscht
Klaus Schillberg, www.texbis.de
 
hin ist hin!

Hallo.
Der Denkmalstatus eines Bauwerkes bezieht sich nicht nur auf sein Fachwerkgerüst, sondern auf das gesammte Gebäude, seine Raumaufteilung, seine Ausfachung, den Putz, seine Lage im Ort, seine "sozio-kulturelle" Umgebung!
Wenn das Gebäude entkernt wird sind 70% seines Wesens vernichtet. Wenn dann noch das Fachwerkgefüge zerlegt wird, evtl. noch Reparaturen anfallen und dann noch eine Ortsveränderung statt findet: Tschä, fast alles was das Denkmal einmal ausgemacht hat ist futsch. Sowas wird nicht gefördert v. LaD.
Wir haben ein abgebautes Fachwerkhaus v. 1660, das weichen musste, gegen den Willen der Denkmalpflege. Um einen Totalverlust zu vermeiden, hat die Behörde dem Rückbau zugestimmt, wenn es fachgerecht zerlegt wird (von uns) und wiederaufgebaut werden kann. Damals wurde zwischen den Zeilen angedeutet, daß das Gebäude (oder das was davon übrig blieb) den Denkmalstatus erhält, WENN es im gleichen Landkreis in ähnlicher Umgebung wieder entsteht. (aber nur dann und nur evtl.)
Tja Translocierung ist sehr umstritten! Nicht zu unrecht!
C.Wanderer
 
Der Abbau wurde genehmigt und dokumentiert

Hallo Herr Wanderer,
ich möchte dazufügen, das Gebäude ist mit der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde abgebaut worden.
Es wurde vor Abbau, komplett vermessen und ausführliche Zeichnungen angefertigt.
Der Abbau wurde von einer Fachfirma durchgeführt und dokumentiert.
 
...

das wiederspricht doch nicht dem oben geschriebenen! oder?
Der Abbau war genemigt, das Objekt vermessen und dokumentiert, dennoch ist es nach dem Abbau- denkmaltechnisch gesehen- untergegangen und hat bei Wiedererrichtung den Status eines Neubaues.
Tut mir ja auch leid! Echt!!
C.Wanderer
 
Thema: kein Zuschuss von der Denkmalschutzbehörde?!

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