Dacharbeiten und Denkmalschutz, Antrag oder nicht?

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anonymus

Guest
hallo wertes Forum,
über Weihnachten haben wir uns mal wieder den Rücken bucklich geschleppt mit eimerweise Flugschnee vom Dachboden.
Die Situation:
denkmalgeschützes Haus, ca. 100 Jahre alt, ungedämmter Dachboden (doppelt gelegte Biberschwänze, z.T. vermörtelt, ca. 50 Jahre alt)
Da wir nicht in dem Haus wohnen (das kommt später, wenn wir keine Rente bekommen) und folglich nur alle 2 Wochen mal ein Wochenende dort verbringen können, ist abzusehen, daß es auch dieses Jahr wieder zur Schneeschmelze Wasserflecken in der Decke geben wird, das nervt. Und ist nicht gut für´s Haus.
Der Plan:
der am schlimmsten betroffene Teil des Dachs ist ein Satteldach. Wir könnten es abdecken, die Dachlatten austauschen, eine Unterspannbahn einziehen und wieder decken. Voila, alles ist im Grunde wie vorher, nur daß der Schnee nicht mehr in den Dachboden eindringen kann. Da das Haus an einer vielbefahrenen Straße liegt, ist allerdings nicht auszuschließen, daß der Denkmalschutz sowieso davon erfährt.
der Haken:
wir haben ein (hüstel) etwas gespanntes Verhältnis zu unserem Denkmalschützer (das wäre eine längere Geschichte). Wir möchten ihn auf gar keinen Fall ins Haus lassen und erwarten auch nicht, daß wir irgendeinen Antrag jemals wieder genehmigt bekommen.
Die Befürchtung:
ein Antrag würde auf wenig Wohlwollen treffen, es ist befürchten, daß wir ihn nicht genehmigt kriegen, wenn wir nicht vorher der große Inventur im Haus zustimmen. Dann werden wir fürderhin keinen Nagel in die Wand schlagen können, ohne eine weitere Antragsflut auszulösen und dann sind wir Gäste im eigenen Haus und das wollen wir nicht.
Die Frage:
da ja nichts an Statik, Aussehen etc. des Daches geändert wird und wir auch kein Geld dafür haben wollen, könnten wir die Sache machen, ohne den Denkmalschutz mit einzubeziehen? Oder reicht es, es anzukündigen? Möglicherweise am Freitag davor, so daß bei Erhalt am Montag die Sache schon vorüber ist?
Ziel ist es jedenfalls, keinen Ärger zu bekommen.
Kann hier jemand helfen?
 
Hallo,

es gibt auch bei eiligen Maßnahmen Fristen, meistens 7 Tage für eine Bauzustandsbesichtigung z.B. oder eine förmliche Abnahme.
Was hat der Denkmalpfleger denn für schlechte Erfahrungen mit Ihnen gemacht ?

Wenn Sie jedenfalls ohne denkmalrechtliche Erlaubnisse anfangen umzudecken, wird Ihre Baustelle wenige Stunden wpäter amtlich versiegelt sein, und zwar kostenpflichtig für Sie !
Deswegen möchte ich dringend raten, Ihre Beamtenfurcht zu überwinden, über den eigenen Schatten zu springen und um Rat bei der Behörde anzufragen.
Sie laufen sogar Gefahr, die Statik Ihres Daches zu schädigen: dann nämlich, wenn Sie die möglicherweise eichenen Dachlatten gegen Fi/Ta austauschen. (Von Bohren war ja nicht die rede in ihrem Text).

Ohnehin wäre es einfacher, nur um den Flugschnee draußen zu halten, eine nachträgliche Flugschneedichtung von innen einzuziehen: Leisten parallel zu den Sparren in den Sparrenzwischenraum nageln und 6 mm Hartfaserplatten, paßenau geschnitten, einfügen, alternativ eine reißfeste Folie einspannen.

Grüße vom Niederrhein
 
Flugschneedichtung innen, super.

hallo,
vielen Dank für den Vorschlag! Jedwede Lösung, die von innen machbar ist, wird von uns mit offenen Armen empfangen.

Warum mag uns der Denkmalschützer nicht? Wir haben schon vor Jahren einen völlig wurmstichigen und vor allem nach Leiche stinkenden Holzboden (da lag wirklich ein paar Tage lang eine) entfernt und in diesem Raum ohne eine Genehmigung einzuholen (daß wir eine brauchen würden, wußten wir nicht) ein Bad mit Fliesenboden und Fußbodenheizung eingebaut. Als das durch eine Verkettung von Zufällen dem Denkmalschützer zu Ohren kam, hat der sogleich mit Baustop und Ordnungsgeldern gedroht und daß man den Boden hätte erhalten müssen oder zumindest wieder Holz nehmen...
So war das.
Danke für den Tip.
 
liebe leute,

ich meine, wenn ihr euch ein Baudenkmal anschafft, dann solltet ihr auch mit der Behörde zusammenarbeiten... spätestens wenn zum Einzug eine Nutzungsänderung zu beantragen ist, kommt ihr eh nicht um den Denkmalschutz herum und auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, vielleicht könnt ihr ja die Dachgeschichte jetzt zum Anlaß nehmen, einen "Neuanfang" mit den Denkmalschützern zu machen. Alles "heimliche" Gefummel vergrößert nur den Graben und ich wette, dass auch die jetzt geplanten Innenmassnahmen nicht unbemerkt bleiben werden. Warum geht ihr nicht einfach zur Behörde und erklärt denen, was ihr vor habt...es dient immerhin der Erhaltung der Substanz und ist sicher in beiderseitigem Interesse!! Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da ernsthafte Schwierigkeiten geben sollte.
Viel Glück
laiendruide
 
Wie ist's denn damals ausgegangen?

Eine fachgerechte Maßnahme, die der Erhaltung der Bausubstanz dient und eine zeitgemäße Nutzung möglich macht wird der DS nicht verwehren, insbesondere wenn die alten Materialien wiederverwendet werden.

Vielleicht ist ja der Moment gekommen, das Verhältnis zum DS zu entspannen und mit der Steuerersparnis die Rente ein klein wenig aufzubessern. Der DS will Euch ja nicht schikanieren (o.k. Psychopathen gibt's überall), der will dass das Baudenkmal in seinem Zuständigkeitsbereich so erhalten bleibt, wie er sich das vorstellt. Was spricht gegen das Anbringen einer Unterspannbahn, wenn in einem nicht durchgehend geheizten Haus regelmäßig die Decke durchnässt?

Das Bad ist ja schon lange unfreiwillg gebeichtet, oder gibt's noch andere Leichen im Keller, die bei einer "großen Inventur" auftauchen könnten.
Dann wäre guter Rat allerdings 'teuer'.

Wenn man ganz vorsichtig vorgehen will, skizziert man das Problem in einer formlosen, netten, schriftlichen Anfrage und bittet um Ratschlag, wie das ganze unter DS-Belangen zu beheben sei.

wenn der DS auf die gleiche / ähnliche Idee kommt wie Ihr (die ist ja gut), bingo!

wenn nicht, muss man weitersehen.

Gruß Götz
 
... eine Brücke bauen ...

Hallo Reni,

mal ernsthaft gefragt! ... Denken Sie, daß Sie so auf Dauer glücklich werden mit Ihrem Haus? Ich meine, wollen Sie auf Ewig und selbst bei jeder anstehenden Notreparatur vor den Behörden zittern?

Das die Damen & Herren von den Denkmalbehörden gern und laut mit Ihren Paragraphen und Strafen drohen und auch ansonsten nur ungern Zugeständnisse machen ist ganz natürlich. Auf einem anderen Blatt steht immernoch, was rechtens ist und was am Ende auch wirklich vollstreckt würde ( ... Eine Klage kostet auch einer Kommune erstmal Geld, die sie oft nicht hat! ... ).

Dies soll nun aber auf keinen Fall Zuspruch dafür sein einfach loszuegen! Vielmehr möchte ich Sie fragen, wie genau kennen Sie eigentlich bisher Ihre Rechte und Möglichkeiten als Eigentümer bzw. die Mitsprachebefugnisse der Behörde in Bezug auf Ihr Haus!? ...


Meine Frau und Ich sind selbst seit etwa einem Jahr Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses. Auch wir hatten Anfangs große Schwierigkeiten mit der scheinbar gotgegebenen Blockadehaltung der Behörde, die wir aber mit Geduld und Spucke inzwischen in einen einigermaßen gut funktionierenden Dialog wandeln konnten. Dafür braucht es gern auch mal mehrere Anläufe und immer lag es dabei letztendlich an uns den Weg für einen Kompromiss zu bereiten.

Am Besten fahren wir heute damit unsere Vorstellungen vorab schon mal aufs Papier zu bringen. Diese eine Woche im Voraus per Mail zur Sachbearbeiterin geschickt und gleich um einen persönlichen Termin im Rahmen der Sprechzeiten gebeten. Meist haben wir dann immer schon zwei, drei zusätzliche Optionen dabei, die dann auf den Tisch kommen, wenn es schwierig wird. Die abschließende Lösung entwickelt sich dann schon von selbst und bisher können glaube beide Seiten ganz gut mit den daraus entstandenen Kompromissen leben.

Selbst, wenn es damals auf Grund Ihrer beschriebenen Unkentniss beim ersten Anlauf irgendwie schief gelaufen sein mag, muß das für den heutigen Tag noch lang nichts bedeuten! Auch wir mußten damals fast am Anfang einmal sogar den Weg über die übergeordnete Behörde (Landesdenkmalamt) nehmen um in einem uns wichtigen Anliegen überhaupt irgendwie einen Dialog hin zu bekommen. Alle weiteren Genehmigungen hatten wir deswegen schon irgendwie in den Wind geschrieben.
Am Ende ist dann genau das Gegenteil eingetreten! Der Fakt, daß wir dann trotzdem wieder hingegangen sind, und über unsere Vorstellungen auch und gerade mit der zuständigen Behörde reden wollten hat damals geholfen, das Eis entgültig zu brechen.

... Ich hoffe jedenfalls für Sie, daß der Streit von damals nicht doch irgendwie in persöhnliche Kränkung abgerutscht ist, und möchte Ihnen einfach auf den Weg geben - Versuchen Sie's wenigstens! Das Thema mit dem Dach klingt für mich erstmal nicht unlösbar, gerade auch weil Sie ja zumindest schreiben, daß Sie da keine wesentlichen Änderungen planen. Auch ist ja Ihre Maßnahme eindeutig der Erhaltung des Bauwerks zuträglich! Warum also soll es hier zur Eskalation kommen? Für eine Genehmigung der Dacharbeiten brauchen Sie im Normalfall auch niemanden extra in Ihr Haus zu lassen. Ansonsten sollte das Amt dazu schon eine klare Erläuterung liefern.

Gruß
Stephan
 
Thema: Dacharbeiten und Denkmalschutz, Antrag oder nicht?

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