A
anonymus
Guest
hallo wertes Forum,
über Weihnachten haben wir uns mal wieder den Rücken bucklich geschleppt mit eimerweise Flugschnee vom Dachboden.
Die Situation:
denkmalgeschützes Haus, ca. 100 Jahre alt, ungedämmter Dachboden (doppelt gelegte Biberschwänze, z.T. vermörtelt, ca. 50 Jahre alt)
Da wir nicht in dem Haus wohnen (das kommt später, wenn wir keine Rente bekommen) und folglich nur alle 2 Wochen mal ein Wochenende dort verbringen können, ist abzusehen, daß es auch dieses Jahr wieder zur Schneeschmelze Wasserflecken in der Decke geben wird, das nervt. Und ist nicht gut für´s Haus.
Der Plan:
der am schlimmsten betroffene Teil des Dachs ist ein Satteldach. Wir könnten es abdecken, die Dachlatten austauschen, eine Unterspannbahn einziehen und wieder decken. Voila, alles ist im Grunde wie vorher, nur daß der Schnee nicht mehr in den Dachboden eindringen kann. Da das Haus an einer vielbefahrenen Straße liegt, ist allerdings nicht auszuschließen, daß der Denkmalschutz sowieso davon erfährt.
der Haken:
wir haben ein (hüstel) etwas gespanntes Verhältnis zu unserem Denkmalschützer (das wäre eine längere Geschichte). Wir möchten ihn auf gar keinen Fall ins Haus lassen und erwarten auch nicht, daß wir irgendeinen Antrag jemals wieder genehmigt bekommen.
Die Befürchtung:
ein Antrag würde auf wenig Wohlwollen treffen, es ist befürchten, daß wir ihn nicht genehmigt kriegen, wenn wir nicht vorher der große Inventur im Haus zustimmen. Dann werden wir fürderhin keinen Nagel in die Wand schlagen können, ohne eine weitere Antragsflut auszulösen und dann sind wir Gäste im eigenen Haus und das wollen wir nicht.
Die Frage:
da ja nichts an Statik, Aussehen etc. des Daches geändert wird und wir auch kein Geld dafür haben wollen, könnten wir die Sache machen, ohne den Denkmalschutz mit einzubeziehen? Oder reicht es, es anzukündigen? Möglicherweise am Freitag davor, so daß bei Erhalt am Montag die Sache schon vorüber ist?
Ziel ist es jedenfalls, keinen Ärger zu bekommen.
Kann hier jemand helfen?
über Weihnachten haben wir uns mal wieder den Rücken bucklich geschleppt mit eimerweise Flugschnee vom Dachboden.
Die Situation:
denkmalgeschützes Haus, ca. 100 Jahre alt, ungedämmter Dachboden (doppelt gelegte Biberschwänze, z.T. vermörtelt, ca. 50 Jahre alt)
Da wir nicht in dem Haus wohnen (das kommt später, wenn wir keine Rente bekommen) und folglich nur alle 2 Wochen mal ein Wochenende dort verbringen können, ist abzusehen, daß es auch dieses Jahr wieder zur Schneeschmelze Wasserflecken in der Decke geben wird, das nervt. Und ist nicht gut für´s Haus.
Der Plan:
der am schlimmsten betroffene Teil des Dachs ist ein Satteldach. Wir könnten es abdecken, die Dachlatten austauschen, eine Unterspannbahn einziehen und wieder decken. Voila, alles ist im Grunde wie vorher, nur daß der Schnee nicht mehr in den Dachboden eindringen kann. Da das Haus an einer vielbefahrenen Straße liegt, ist allerdings nicht auszuschließen, daß der Denkmalschutz sowieso davon erfährt.
der Haken:
wir haben ein (hüstel) etwas gespanntes Verhältnis zu unserem Denkmalschützer (das wäre eine längere Geschichte). Wir möchten ihn auf gar keinen Fall ins Haus lassen und erwarten auch nicht, daß wir irgendeinen Antrag jemals wieder genehmigt bekommen.
Die Befürchtung:
ein Antrag würde auf wenig Wohlwollen treffen, es ist befürchten, daß wir ihn nicht genehmigt kriegen, wenn wir nicht vorher der große Inventur im Haus zustimmen. Dann werden wir fürderhin keinen Nagel in die Wand schlagen können, ohne eine weitere Antragsflut auszulösen und dann sind wir Gäste im eigenen Haus und das wollen wir nicht.
Die Frage:
da ja nichts an Statik, Aussehen etc. des Daches geändert wird und wir auch kein Geld dafür haben wollen, könnten wir die Sache machen, ohne den Denkmalschutz mit einzubeziehen? Oder reicht es, es anzukündigen? Möglicherweise am Freitag davor, so daß bei Erhalt am Montag die Sache schon vorüber ist?
Ziel ist es jedenfalls, keinen Ärger zu bekommen.
Kann hier jemand helfen?