Wohnstallhaus mit Denkmalschutz gekauft bei 1.Begehung mit Amt aus allen Wolken gefallen. Aus der Traum?

Diskutiere Wohnstallhaus mit Denkmalschutz gekauft bei 1.Begehung mit Amt aus allen Wolken gefallen. Aus der Traum? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo ! Wir sind eine Großfamilie mit 4 Kindern und haben schon seit Jahren aus Liebe zu den "alten Mauern" mit dem Kauf eines älteren...
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Nicole

Guest
Hallo !

Wir sind eine Großfamilie mit 4 Kindern und haben schon seit Jahren aus Liebe zu den "alten Mauern" mit dem Kauf eines älteren Bauernhauses geliebäugelt.
Vor kurzen haben wir dann ein ganz tolles Angebot über ein älteres Wohnstallhaus bekommen und gekauft.
Der Verkäufer teilte uns mit das wir evtl. einen Denkmalschutz auf dem Haus haben da dieses zu einem geschützten Ensemble gehört bzw. dort später angebaut wurde aber das wenn dann wahrscheinlich nur das Äußere betroffen wäre zwecks der dazugehörigen Optik. Im Inneren ist kaum mehr etwas aus früherer Zeit.
Nach der Besichtigung des Hauses hatten wir keine Bedenken mehr und kauften das Gute Stück, nach den Feiertagen meldeten wir uns dann sofort beim Amt.
Denkmalschutz schien uns was Gutes zu sein denn was sollte falsch sein am Erhalt der alten "Schmuckstücke" und gerade der Charme der äußeren Optik des Hauses sollte ja eh erhalten bleiben bzw. was nicht mehr Original war wiederhergestellt wie z.B. die mittlerweile fehlenden Fensterläden.
Wir dachten uns also weiter nichts und schmiededen eifrig weiter Pläne für den Innenausbau.

Am Telefon vor dem 1. Begehungstag teilte man uns dann mit das wir nichts an dem Objekt arbeiten sollten da das gesamte Haus unter Denkmalschutz stünde .... wir waren sehr verwundert und überrascht da wie gesagt kaum mehr was im Inneren übrig war und wir so als "Denkmalschutzneulinge" naiverweise glaubten das der Denkmalschutz nur Teile betreffen könnten die noch "Urzustand" wären.

Die Denkamschutzbehörde sprach von einem "Wohnstallhaus mit Fachwergiebel" der aber bereits in den 50er Jahren durch eine 3stöckige Liaporsteinwand ersetzt wurde. 80% der Balken im Haus wurden irgendwann herausgschnitten und durch neuzeitliche "unschöne" eckige Balken ersetzt bzw. neben die alten Stumpen eingelegt. Fenster sind fast alle neuzeitlicher Natur, Türen vergrößert, Decken und teilweise Wände entfernt.
Da dies alles so entfremdet ist dachten wir wir könnten den Zustand so "offen" wie er ist nutzen und beibehalten denn mit 4 Kindern ist einiges an Raum notwendig und wir sind auf "Raum" angewiesen.
Nun bei der 1.Begehung vielen wir dann komplett aus den Wolken als wir dann hören mußten das ja noch einige Anhaltspunkte da wären für die frühere Bauweise und es wohl darauf hinauslaufen werde die Räume in den "Urzustand" zurück zu versetzen d.h. in unserem Fall die Türen wieder verkleinern, die jetzt sichtbaren Balken wieder zuputzen um die Tiefe der Decken wieder zu erreichen.Nichtmehr vorhandene Wände wieder einziehen wobei dann unser Familienwohnzimmer für 6 Leut auf ein Maß von 4m auf 3m schrumpfen würde wo momentan das doppelte zur Verfügung steht und am Ende hies es noch das wir ja wieder einen Fachwergiebel einsetzen könnten.... sicher,wir hätten uns natürlich über einen Fachwergiebel gefreut aber den hat das Haus nun mal seit 50Jahren nicht mehr und wir haben diese Dinge auch alle nicht "verbrochen"...kann es wirklich sein das wir nun als Großfamilie mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten das alles auszubaden haben????
Kann man , so unangenehm das für Liebhaber klingt, den Schutz vom Inneren des Hauses nehmen lassen oder besteht da keine Möglichkeit? Der Denkmalschutzbeamte sagte wir können einen Antrag stellen aber er sehe wenig Chance da es zwar innerlich stark vom Original abweicht aber im Großen und Ganzen schon noch ein ganz schönes Stück ist?
Wir möchten ja nichts zerstören sondern einfach nur gut darin leben können, das Haus soll ja keinen Schaden nehmen.
Ich versteh grad die Welt nicht mehr . Was spricht dagegen wenn ein schon lange lehr stehendes Haus wiederleben bekommt.
Sicherlich hätten wir uns vorher genauer informieren müssen, aber ehrlich gesagt kamen weder wir noch unsere Verwandten und Bekannten beim Besichtigen des Hauses darauf das auf "so ein Innenleben" noch so viel Schutz liegt.
Klar, es gibt ein paar sehr schöne Details wie ein tolles Gewölbe und eine quer durchs Haus verlaufende Fachwerkwand wo wir auch im Traum nicht darauf kämen dieses zu zerstören aber das wars dann im Inneren auch schon mit den Originalen.
Danke schonmal fürs Zuhören/Lesen.
Weiß jemand Rat ? !
 
www.igbauernhaus.de! Dort finden sie Kollegen einer Kontaktstelle in Ihrer Nähe. Diese können ihr Objekt besichtigen und Ihnen anhand der örtlichen Begebenheiten im Umgang mit der unteren Denkmalschutzbehörde regional Hilfe bieten.

Gruß Ronny
 
Denkmal

Hallo,
War der "Denkmalbeamte" von der unteren Denkmalschutzbehörde?

Wenn ja, wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege.
Hier haben Sie es in der Regel mit Kunsthistorikern zu tun.

Diese haben die Charta von Venedig (1964) anzuwenden:
http://www.bda.at/documents/455306654.pdf

Wenn die Auflagen der Behörde finanziell unzumutbar sind,
sind die Auflagen weg. Die Behörde kann die Zumutbarkeit wiederherstellen , indem sie einen Zuschuss bezahlt.

Denkmalschutz ist nicht die Aufgabe privater Bauherren , sondern es ist die Aufgabe des Staates.

Denkmalschutzgesetze schützen nicht nur "Sachen", sondern auch Eigentümer.

Suchen Sie sich Rat, wenn es sein muß beim Anwalt.

Viele Grüße
 
Denkmalschutz

Hallo,

auch ich rate Ihnen sich an das Landesamt zu wenden.
Ein einzelner, möglicherweise unerfahrener oder auch juristisch inkompetenter Beamter kann zwar für Unannehmlichkeiten sorgen, wird sich aber nicht durchsetzen.
Sollten Ihnen weiter (rechtlich unhaltbare) Restaurationsauflagen gemacht werden, suchen Sie nach einem Fachanwalt für Baurecht und lassen Sie über den Klage androhen. So schnell haben Sie noch nie jemanden den Kopf einziehen sehen.
Beim Termin mit dem landesamt lassen Sie sich am besten fachkundig begleiten, am besten von einem Architekten der IG Bauernhaus. In der Diskussion schmelzen übertriebene Wünsche der Denkmalbehörde schnell dahin und der Kern des denkmalpflegerischen Anliegens wird sichtbar. Damit kann man in der Regel sehr gut leben.

Grüße
 
Die Chatra sagt im...

groben aus, das alles so zu erhalten ist, wie es ist.
Kurzer Auszugzum Thema: Artikel 5 Charta
Die Erhaltung der Denkmäler wird immer begünstigt durch eine , der Gesellschaft nützliche Funktion. Ein solcher Gebrauch ist Daher wünschenswert, darf aber Struktur und Gestalt der Denkmäler nicht verändern. Nur innerhalb dieser Grenzen können durch die Entwicklung gesellschaftlicher Ansprüche & durch die Nutzungsänderungen bedingte Eingriffe geplant und bewilligt werden.
Doch mit den Behörden ist das so ne Sache.
Untere und Landesamt müßen sich im Einvernehmen gleichen.
Können sie dies nicht, Entscheidet die nächst höhere für die untere. nun weiß ich nicht, wie die Struktur in Bayern aufgebaut ist.

Gruß Ronny
 
Zumutbarkeit

Der Herr Kollege vom Amt darf gerne träumen. Entscheidend ist der Satz von Herrn Göbel:

"Wenn die Auflagen der Behörde finanziell unzumutbar sind,
sind die Auflagen weg."

Naturlich kann die Behörde "die Zumutbarkeit wiederherstellen , indem sie einen Zuschuss bezahlt".

Das wird aber nicht geschehen, da die Kassen recht leer sind.

Also, geniessen Sie ihr Familienleben, ich wunsche Ihnen alles Gute.

stt


m vorherigen
 
@ S.Trapp

Ob er träumen kann weiß ich nicht so recht.
Wie geschrieben habe ich das Bayr.DSchG nicht nur das SächsDSchG.
Ihre Aussage zur Zumutbarkeit stimmt nach § 8 Erhaltungspflicht ( Schutzvorschriften).
Aber!§11 Maßnahmen der Denkmalschutzbehörden
(2) Die Dschbeh. können insbesondere anordnen, dass bei widerrechtlicher Beeinträchtigung, Beschädigung od. Zerstörung eines Kulturdenkmales der vorherige Zustand nach Ihrer Anweisung wieder herzustellen ist.

Die § 4,5 und 7 des Polizeigesetzes finden sinngemäß Anwendung. Ja meine Herren die Denkmalschb. ist eine Polizeibehörde wie das Bauamt auch.

Gruß Ronny
 
Seit wann ist kaufen eine widerrechtliche Beeinträchtigung ?
Ich sehe die Denkmalbehörde hier in einer sehr defensiven Position.

Grüße
 
Nur so ein Gedanke!!!!!!!

1. Man weiß ja nicht, was der Vorbesitzer evtl. ohne Genehmg. ausgeführt hat. 2. Bei Veräußerung nach §16 eine Anzeigepflicht inerhalb 1. Monats von Ver- & Käufer bedarf.
Wie geschrieben nur ein Gedanke. Alles andere, wie Ihr Vorschlag und der des Herrn Göbel mit Anwalt.
Aber Vorsicht, Klage gegen Behörde kann Kontraproduktv sein.

Gruß Ronny
 
Denkmal

Hallo !!!!!

Die Veänderungen am 'Haus sind schon Jahre her, d.h. die großen wied Fachwerkgiebel etc... diese Vorbesitzer sind bereits verstorben.Unsere aktuellen Verkäufer hatten es vor 8 Jahren nur auf Grund des großen Grundstücks erworben und darauf einen Neubau gestellt.Das Haus selber haben Sie einfach so weiter stehen lassen.Kleinere Sachen wie die teilweise Entkernung Decken und Wände sind etwas später gemacht worden aber so geuau weiß das keiner mehr.
 
...

Müßte denn nicht eigetnlich auch im Grundbuch vermerkt sein, dass dies ein denkmalgeschütztes Gebäude ist? Wenn nicht könnte man ja auf diesem Wege probieren weiter zu kommen. Denn wenn der Verkäufer angeblich von nichts weiß, im Grundbuch steht nichts wer kommt dann schon auf die Idee nich beim Amt nach zu fragen?

Vorher genauer informieren wäre sicher nicht schlecht gewesen. :-(

Was geht denn aus den Unterlagen beim Denkmalschutz hervor, haben die alten Besitzer dort schonmal angeklopft? Wenn ja hätten diese ja doch gewußt was Sache ist...

Soweit ich weiß ist der aktuelle Besitzer der 'Leidtragende'!

Und ansonsten mit dem Amt beraten!
 
Denkmalliste

Hallo!

Wir haben mittlerweile versucht Unterlagen über den Denkmalschutz zu bekommen aber das einzige was wir bekommen haben ist einen Auszug der Denkmalschutzliste in der steht das es geschützt ist aber nirgends sind genauere Unterlagen aufzutreiben auch laut Anfrage bei der Oberen Denkmalbehörde gibt es keine Unterlagen über die Aufnahme als Denkmal damals oder Fotos oder irgendwas...finde ich irgendwie komisch. Na ja, wir haben nun erstmal Pläne erstellen lassen und gehen dann nochmals zum Amt.Liebe Grüße
 
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