Begasung
Guten Tag,
rein theoretisch ist die Begasung eines Hauses zum Abtöten von holzzerstörenden Insekten möglich und durch die Normung gedeckt. Es müssen aber umfangreichste Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Das Gas ist auch für Menschen tödlich! Vor nicht einmal einem Jahr gab es einen tragischen Unfall in Süddeutschland. Begasungen dürfen nur von konzessionierten Betrieben mit Befähigungsscheininhaber ausgeführt werden. In der Regel sind sie nur an freistehenden Gebäuden möglich. Nicht von der Norm abgedeckt ist die Begasung mit "inerten Gasen" z.B. Stickstoff oder Kohlendioxid. Diese Begsungen müssen wegen der gringeren Giftigkeit über den Zeitraum von Wochen durchgeführt werden. Hausbocklarven lassen sich durch CO2 nicht sicher abtöten. Zur Pilzbekämpfung sind alle Begasungen nur als nicht genormte Sondermaßnahme durchführbar. Irgendwelche "Rauchbomben" z.B. gegen Katzenflöhe usw. wirken nicht ausreichend gegen holzzerstörende Insekten.
Fazit: Begsung ist eine Sonderlösung für wertvolle Baudenkmäler oder transportabele Kleinobjekte. Ich kann Herrn Beckmann nur zustimmen: Lassen Sie sich von einem Fachmann über Alternativen, die für Ihre spezielle Situation angebracht sind, beraten.
Wenn Sie weitere Informationen über Begasung, und andere Bekämpfungesmethoden brauchen mailen sie doch über meine Seite: bauplanungsbuero-arnold.de
mfG. Ulrich Arnold