rechtliches zum Hausschwamm

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Thorsten Ott

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Hallo,

wie ich schon in einem anderen Beitrag erwähnt hatte, möchte ich gerne ein altes Bauernhaus kaufen, in dem aber mindestens 2 Räume im EG mit Haussschwamm befallen sind.
Ich würde diese Räume fachgerecht sanieren und keine organischen Substanzen mehr einbauen.
Mir stellt sich nun die Frage, ob ich mit dem Haussschwamm sozusagen gleich einen merkantilen Minderwert mit kaufe? Das wäre natürlich bei einer möglichen Veräußerung des Hauses sehr ärgerlich. Oder bin ich überhaupt verpflichtet, einem eventuellen Käufer mitzuteilen, dass ein Hausschwammbefall vorgelegen hat (hier in BaWü ist er nicht mehr meldepflichtig)?
Ich habe schon im Forum gesucht, aber nur eine Aussage diesbezüglich gefunden. Daher wäre es nett, wenn ich vielleicht noch ein paar weitere Aussagen zu dieser Problematik bekommen könnte!

Vielen Dank schon mal!

Gruß
Thorsten Ott
 
schwammig

Hallo Herr Ott.

Leider - oder je nach Sichtweise auch Gott sei Dank - sind Sie verpflichtet den Befall dem zukünftigen Käufer mitzuteilen. Ebenso mitteilungspflichtig ist sogar der Verdacht auf einen Befall, nicht jedoch die Möglichkeit eines Befalls. Da ist man schnell bei arglistiger Täuschung und Schadensersatzansprüchen gelandet. Nicht das Gesetz zählt, sondern die Strafe. Mit der Meldepflicht hat das eigentlich nichts zu tun.

Da gibt es ein Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2003 unter Az.: V ZR 25/02.

Vor allem wissen Sie jetzt schon das ein Befall vorliegt. Also hilft nur die Beseitigung durch einen Fachbetrieb und die Bestätigung der Beseitigung. Den "merkantilen Minderwert" müssen Sie am Besten jetzt, beim Kauf, geltend machen.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Man kann es auch positiv sehen

Hallo Herr Ott,
Meine Schwester hat sich vor 20 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft,die vor dem Kauf vom Hausschwamm befallen war.
Die Sanierung wurde von einem Fachbetrieb durchgeführt und von einem Sachverständigen begleitet.

Wegen dieser gut durchgeführten Sanierung und den Untersuchungen , kann man sagen:

In dieser Wohnung gibt es keinen Hausschwamm.

Was man von anderen Wohnungen / Häusern nicht sagen kann!
;-))

Viele Grüße
 
Hausschwamm

Ein Tipp:
Hausschwammbeseitigung funktioniert auch ohne Chemie. Die Gesundheit für Verarbeiter und Bauherr muss nicht aufs Spiel gesetzt werden.
Verlangen Sie auf jedem Fall ausführliche Produktbeschreibung und Gefahrenhinweise des verwendeten Schwammbekämpfungsmittels.

MFG
Holger Poschmann
 
I1064_2006218165730.jpgWir wissen nicht was Herr Poschmann empfiehlt .....,
aber es hat sich gezeigt das Experimente mit der Hausschwammbekämpfung den armen Hausbesitzer oft teuer zu stehen kommen können.

Im übrigen basieren alle zugelassenen Mittel zur Hausschwammbekämpfung auf den aus toxischer Sicht doch recht harmlosen Boraten.

Natriumtetraborat (Borax, Na(2)B(4)O(7) x 10 H(2)O) ist ein weißes, geruchloses, kristallines Pulver. Borsäure (H(3)BO(4) ) ähnliches Aussehen. In Wasser gelöst (Borwasser) wird es als Antiseptikum verwendet: Bortrioxid (B(2)O(3)) ist wasserfreie Borsäure, eine farblose, hygroskopische, glasige Substanz, die sich in wasserhaltiger Atmosphäre in Borsäure verwandelt. Nur relativ große Mengen führen bei oraler oder inhalativer Aufnahme zu Gesundheitsstörungen. In der Praxis sind im Bereich des Holzschutzes bisher keine Vergiftungen bekannt geworden. Auch wird durch fehlenden Dampfdruck das Borat nicht in die Raumluft abgeggeben, sondern bleibt in kristalliner Form in der Wand gebunden. Borax wird selbst bei direkten Kontakt auf der Haut nicht aufgenommen.

Von daher besteht für den Bauherren hier eher die Gefahr das auf dem Feuer der berechtigten Vorsicht vor chemischen Wirkstoffen lukrative Süppchen gekocht werden.

Mit besten Gruß

L. Parisek
 
Ist ja unglaublich..

Sehr geehrter Herr Parisek. Es ist schon mehr als Bedenklich wie Sie hier die ach so harmlose Chemiekeule verharmlosen.
1. Das es Experimente direkt beim Bauherrn gibt stimme ich zu, wenn man nicht weis was man tut wirds experimentel.
2. Von was für einer Zulassung sprechen Sie? Die meisten Zulassungen beruhen auf die Tatsache der Anwendung jedoch nicht auf die Tatsache der Gesundheitsschädigung.
3. Lukrative Schnäpchen??? Meinen Sie die horenden Produzentenseitige Rabatte die der Handwerker locker als Gewinn einfahren kann? Ist schon grass Ihre Verherlichung! Dann erklären Sie doch mal warum manch Hersteller in seinen Sicherheits Datenblatt ausdrücklich auf das verwenden von Raumluftunabhängiger Atemluftzufur und das tragen eines Chemieanzugs während der Verarbeitung verweist. Ich habe noch niemanden so arbeiten sehen! Warum auch um dem Kunden oder Angestellten Angst zu machen oder weil man mit der Offenheit mal wieder hinterher hingt?
MFG
Holger Poschmann
 
Na dann mal raus damit,

erklären Sie Ihre Methode Herr Poschmann.

Interessiert grüßt aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Aber sicher Herr Kornmayer,

auf meiner Homepage können Sie eine Bauberatung buchen.
MFG
Holger Poschmann
 
@Holger Poschmann

Wenn Sie hier ernstgenommen werden wollen, sollten Sie solche Antworten unterlassen. Erst recht, wenn man Ihrer Aufforderung folgt und dann auf Ihrer Homepage im wesentlichen fremde Texte, Bilder und - entschuldigen Sie - wirres Zeug findet.

Gruß
Hartmut Stöpler
 
"So fühlt man Absicht, und man ist verstimmt." schrieb doch mal der gute Goethe in seinem Tasso. Trotzdem, danke für das Angebot.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Sehr geehrter Herr Stöppler

ich glaube nicht das ich mir von Ihnen Vorschreiben lasse was ich Antworte und was nicht! Aber ich habe schnell gemerkt welchen zweck dieses Forum hat!
Mein Account können Sie löschen!!!
 
Philosophisches

Der Zweck des Forums?
Ich hab keine Ahnung eine wirklich zu schwierige Frage

Wie wäre es damit:
+ Wir lernen z.B. die Vielfältigkeit der menschlichen Existenzen kennen.
+ Wir bekommen Antworten auf ungestellte Fragen
+ wir geben Antworten auf scheinbare Fragen
+ Wir können uns mal verbal austoben
+ wir können zeigen wie toll wir sind
+ wir haben endlich mal was zu lachen
+ wir bekommen auf 1 Frage 25 Antworten
+ wir bekommen auf 1 Antwort 25 Fragen
+ .........
+ ...
+ .......
+ .......
+ .......


(bitte ergänzen!)
 
... und manchmal geht uns bei einer von 25 verschiedenen Antworten ein Licht auf !
 
@Vorsitzender
Was Du da über die HP und deren Inhalt geschrieben hast lag mir schon lang auf der Seele. Hab mir nur fürs neue Jahr etwas Zurückhaltung auferlegt.
Weis nur nich ob ich das bis Jahresende durchhalten kann-:)

Viele Grüße Jens
 
Thema: rechtliches zum Hausschwamm
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