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Thorsten Ott
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Hallo,
wie ich schon in einem anderen Beitrag erwähnt hatte, möchte ich gerne ein altes Bauernhaus kaufen, in dem aber mindestens 2 Räume im EG mit Haussschwamm befallen sind.
Ich würde diese Räume fachgerecht sanieren und keine organischen Substanzen mehr einbauen.
Mir stellt sich nun die Frage, ob ich mit dem Haussschwamm sozusagen gleich einen merkantilen Minderwert mit kaufe? Das wäre natürlich bei einer möglichen Veräußerung des Hauses sehr ärgerlich. Oder bin ich überhaupt verpflichtet, einem eventuellen Käufer mitzuteilen, dass ein Hausschwammbefall vorgelegen hat (hier in BaWü ist er nicht mehr meldepflichtig)?
Ich habe schon im Forum gesucht, aber nur eine Aussage diesbezüglich gefunden. Daher wäre es nett, wenn ich vielleicht noch ein paar weitere Aussagen zu dieser Problematik bekommen könnte!
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Thorsten Ott
wie ich schon in einem anderen Beitrag erwähnt hatte, möchte ich gerne ein altes Bauernhaus kaufen, in dem aber mindestens 2 Räume im EG mit Haussschwamm befallen sind.
Ich würde diese Räume fachgerecht sanieren und keine organischen Substanzen mehr einbauen.
Mir stellt sich nun die Frage, ob ich mit dem Haussschwamm sozusagen gleich einen merkantilen Minderwert mit kaufe? Das wäre natürlich bei einer möglichen Veräußerung des Hauses sehr ärgerlich. Oder bin ich überhaupt verpflichtet, einem eventuellen Käufer mitzuteilen, dass ein Hausschwammbefall vorgelegen hat (hier in BaWü ist er nicht mehr meldepflichtig)?
Ich habe schon im Forum gesucht, aber nur eine Aussage diesbezüglich gefunden. Daher wäre es nett, wenn ich vielleicht noch ein paar weitere Aussagen zu dieser Problematik bekommen könnte!
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Thorsten Ott