Hallo Herr Derlange,
so einfach sehe ich das aber nicht, dass man da keine Baugenehmigung braucht. Hier wird vermutlich erheblich in das Erscheinungsbild eingegriffen und ebenso in statisch vermutlich nicht unwichtige Außenwände auf denen auch Decken aufliegen können.
Nachbarschaft? Brandschutz? Was ist wenn Unbeteiligte zu Schaden kommen? Vielleicht ist die Maßnahme nur Anzeigepflichtig?
Erst prüfen, dann anfangen. Im Falle - und so denke ich - einer benötigten Baugenehmigung dürften die von Ihnen aufgeführten Personen den Bauantrag höchstwahrscheinlich nicht stellen. Rein versicherungsrechtlich schon nicht.
Zum Sparen: Im Normalfall spart der beauftragte Architekt während der Durchführung erfahrungsgemäß sein eigenes Honorar und meist mehr durch geschickte Lösungen, Verhandlungen und vor allem durch Ausschreibung wieder ein.
Beratung, 30 Jahre Kopfhinhalten, verlängerte Gewährleistung der Handwerker inklusive.
Alleine bei Ihren 4 Fenstern wird es große Preisschwankungen in den Ausschreibungen geben.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer