Bauvoranfrage Außenbereich

Diskutiere Bauvoranfrage Außenbereich im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo liebe Fachwerkhausbesitzer und Kenner.. wir wenden uns heute hier an euch, um eure kompetenten Meinungen zu hören. Hier unsere bisherige...
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Chris

Guest
Hallo liebe Fachwerkhausbesitzer und Kenner..

wir wenden uns heute hier an euch, um eure kompetenten Meinungen zu hören.

Hier unsere bisherige Geschichte:
Wir (leider nicht privilegiert) beabsichtigen im Vest Recklinghausen ein Fachwerkhaus (Baujahr ca. 1780) zu kaufen. Das Haus liegt im sogenannten Außenbereich. Dieses Haus war bis vor drei Jahren vermietet und steht seitdem leer. Der derzeitige Besitzer und unser Verkäufer hat bereits beim zuständigen Bauordnungsamt eine Bauvoranfrage gestellt, in welcher es um die Umnutzung der Tenne als Wohnraum ging und die Nutzung des Heubodens als Wohnraum.
Diese Voranfrage wurde ihm positiv beschieden, der Bescheid hat noch Gültigkeit.

HIerzu bestünde von uns die Frage, ob der auf ihn ausgestellte Bescheid (er ist kein Landwirt und nicht privilegiert) grundsätzlich für das Haus gilt und somit auch für uns nach dem Kauf? Oder gilt der Bescheid personenbezogen und wir müssen alles nochmal einbringen?

Weiterhin kam im Durchgang und Aufmaß des Hauses die Idee unserer Architektin auf, evtl eine zweite Wohneinheit (als Einliegerwohnung z.B. für Familienmitglied) zu errichten. Besteht bei einer solchen Maßnahme die Möglichkeit der Genehmigung oder brauche ich gar keine?

Fragen über Fragen :) wenn wir gekauft haben und die zwei Jahre geplante Umbauzeit vor uns haben werden kommen bestimmt nochmal einige Fragen auf.. bis ich mein Wissen dann hier auch mal teilen kann.

Vielen Dank für eure HIlfe und Einschätzung..
 
Bauvoranfrage Außenbereich

Hallo Chris! :)

Ich selbst habe zwar keine wirkliche Ahnung davon aber hatte auch schon Interesse an den ein oder anderen Immobilien im Außenbereich. Das ist auf jeden Fall kompliziert. Leerstand ist auch ein Faktor.
Ich glaube man kann, wenn man zu eilig an die Sache rangeht, sich mit einer Immobilie im Außenbereich sehr unglücklich machen.
Ich würde dir raten kein Geld und keinen Aufwand zu scheuen um herauszufinden, was Du darfst und was nicht. D.h. wahrscheinlich müsstest Du selbst eine Bauvoranfrage stellen.

Wenn alles gut geht kannst Du natürlich sehr glücklich mit diesem Fachwerkhaus werden :)

Viele Grüße

Lehmbauer Marc
 
§ 35 Bauen im Außenbereich

Moin lieber Bauherr ..
zunächst mal ... du hast einen Architekten - zeig dem guten Mann oder der guten Frau den Vorbescheid und er wird deine Frage umgehend beantworten können. Das ist sein Job.

Du kannst auch hier mal angeben mit welchem §35 - Abs. und Satz die Bauvoranfrage begründet wurde bzw. auf welchem Absatz und Satz die Genehmigung beruht.
ggf. hängt die Genehmigung damit zusammen das ein Eigentümer das vorhandene Gebäude bereits längere Zeit selber nutzt udn gut begründet hat warum er zusätzlichen Wohnraum (ggf. für die eigene Familie) benötigt.

Das ist aber nicht grundsätzlich so.
$35 hat 6 Absätze mit Zahlreichen Sätzen die Klauseln und Bedingungen enthalten. Allgemein ist deine Frage also so nicht hier zu beantworten.

ToiToiToi - M.Mattonet - Ingenieurbüro Bergisches Land
 
Thema: Bauvoranfrage Außenbereich

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