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laiendruide
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Liebe Gemeinde, muß jetzt hier mal eine für mich existenzentscheidende Frage stellen. Bin Mitbesitzer in einer Eigentümergemeinschaft eines ca. 1800 erbauten Dreikanthofs in der Nordeifel. Meine "Eigentumswohnung" eigentlich eine zur Nutzungsänderung vom Bauamt freigegebene Stallung wurde vor ca. 3 Jahren vom Bauordnungsamt wegen Fundamentschäden zwangsabgerissen. Nun steht im Teilungsvertrag, dass ich in so einem Fall zum Wiederaufbau verpflichtet bin. Das will ich auch gern machen, nur war mein Gebäudeteil bis an den Bürgersteig errichtet und ein Mitarbeiter des Bauamts sagte mir, "dafür bekommen Sie niemals mehr eine Baugenehmigung!" Ist das wirklich wahr und wenn jemand eine Möglichkeit sieht oder kennt, trotzdem auf Grund des Denkmalschutzes eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, der möge mir jetzt Hoffnung machen!
Beste Grüße aus der sonnigen Nordeifel
laiendruideHilfe
Beste Grüße aus der sonnigen Nordeifel
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