Hilfe, Neubau unter Denkmalschutz möglich?

Diskutiere Hilfe, Neubau unter Denkmalschutz möglich? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Liebe Gemeinde, muß jetzt hier mal eine für mich existenzentscheidende Frage stellen. Bin Mitbesitzer in einer Eigentümergemeinschaft eines ca...
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laiendruide

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Liebe Gemeinde, muß jetzt hier mal eine für mich existenzentscheidende Frage stellen. Bin Mitbesitzer in einer Eigentümergemeinschaft eines ca. 1800 erbauten Dreikanthofs in der Nordeifel. Meine "Eigentumswohnung" eigentlich eine zur Nutzungsänderung vom Bauamt freigegebene Stallung wurde vor ca. 3 Jahren vom Bauordnungsamt wegen Fundamentschäden zwangsabgerissen. Nun steht im Teilungsvertrag, dass ich in so einem Fall zum Wiederaufbau verpflichtet bin. Das will ich auch gern machen, nur war mein Gebäudeteil bis an den Bürgersteig errichtet und ein Mitarbeiter des Bauamts sagte mir, "dafür bekommen Sie niemals mehr eine Baugenehmigung!" Ist das wirklich wahr und wenn jemand eine Möglichkeit sieht oder kennt, trotzdem auf Grund des Denkmalschutzes eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, der möge mir jetzt Hoffnung machen!
Beste Grüße aus der sonnigen Nordeifel
laiendruideHilfe
 
Grenzbebauung

Schauen Sie in Ihre Landesbauordnung (die finden Sie im Netz).
Dort steht etwas zu Grenzabständen. Bei öffentlichen Verkehrsflächen kann der Grenzabstand auch ganz oder teilweise auf diesen Flächen liegen.

Viele Grüße
 
Die Wiederherstellung...

...der historischen Kubatur sollte dem Denkmalamt doch am Herzen liegen?

Suchen Sie sich den richtigen Planer für eine Bauvoranfrage.

Grüße

Thomas
 
Deutschland oder Belgien

befindet sich das Gebäude in Belgien oder Deutschland?
Sollte Ihr Objekt in Deutschland liegen, senden Sie mir einen Lageplan oder rufen Sie mich an. Ich mache zur Zeit für ein anderes Denkmalobjekt in der Nordeifel eine Planung, mit der dieses Objekt um Neubauten ergänzt wird, und das ist mit den Behörden gar kein Problem. Meine Daten finden Sie auf www.architektur24h.de.























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Bauordnung NRW

Hallo,
Die Bauordnung in NRW ist doch eindeutig:

(2) Die Abstandflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Abstandflächen dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn durch Baulast gesichert ist, dass sie nur mit in der Abstandfläche zulässigen baulichen Anlagen überbaut werden und auf die auf diesen Grundstücken erforderlichen Abstandflächen nicht angerechnet werden.

Oder stand der alte Gebäudeteil teiweise auf dem "Bürgersteiggrundstück"??

Oder gibt es eine Veränderungssperre nach BauGB??

viele Grüße
 
Danke

der Hof ist in D...scheinbar ist die damalige Auskunft des Bauamts kurzschlüssig und nicht auf meine spezielle Situation angewendet worden. Die Giebelwand des Stalls steht/stand exakt auf der Grundstückgrenze und dort schließt direkt der Bürgersteig der Straße an. Wenn ich nun bei einem Neubau den mir genannten 5-Meter-Abstand halten muß, dann verkürzt sich das Gebäude von ca. 11m auf 6m, was weder optisch noch vom Nutzen als Wohnung einen großen Sinn macht.
Ich werde in den nächsten Tagen also Herrn Haass telefonisch kontaktieren und werde später weiter berichten
Mit hoffnungsvollen Grüßen
laiendruide
 
Thema: Hilfe, Neubau unter Denkmalschutz möglich?
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