Erfahrungen mit Schlichtungsgericht der Handwerkskammer???

Diskutiere Erfahrungen mit Schlichtungsgericht der Handwerkskammer??? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo zusammen, ich wollte mich mal hier bei den Meistern der Zunft erkundigen, ob und wenn ja welche Erfahrungen schon mit einem...
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Dominik3

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Hallo zusammen,

ich wollte mich mal hier bei den Meistern der Zunft erkundigen, ob und wenn ja welche Erfahrungen schon mit einem Schlichtungsgericht der Handwerkskammer gemacht wurden?

Es geht mir darum, dass in meinem Fall ein Handwerkersbetrieb seinen Pfusch nicht anerkennen möchte und sich um die Gewährleistungsansprüche drückt. Meiner Meinung nach und auch der Meinung eines Rechtvertreters und eines Bau-Ing. nach ist der Fall eindeutig zu meinen Gunsten. Trotzdem konnte ich den Handwerksbetrieb nicht dazu bringen im Rahmen der Gewährleistung nachzubessern. Ich bin sogar schon auf den Handwerker zugegangen und habe angeboten mich finanziell an den Ausbesserungsarbeiten zu beteiligen, welches aber wohl trotzdem nicht verlockend genug war.

Wie auch immer, ich möchte trotzdem nicht gleich mit Kanonen aus Spatzen schießen und zum Anwalt rennen, sondern suche andere Wege, wie ich vielleicht doch noch zu meinem Recht kommen kann.

Mich interessiert vor allem folgendes:
1. Wie sind die Erfahrungen mit der Annahme des Schlichtungsverfahrens? Nimmt man das Verfahren als Handwerksbetrieb lieber an oder lehnt man von vornherein ab?

2. Muss es dabei zwangsläufig zu einem Kompromiss kommen oder kann es in eindeutigen Fällen auch so sein, dass der Handwerksbetrieb alleine für seinen Pfusch gerade stehen muss?

3. Wie lange dauert das Prozedere? Ich befürchte bei einem längerfristigen Verfahren noch stärkere Bauschäden als ohnehin schon vorhanden. Auch das lange Verfahren lässt mich vor einem herkömmlichen Rechtsweg abschrecken.

Es wäre sehr nett, wenn ich möglichst zahlreiche Antworten auch mit den kleinstens Tipps und Hinweisen bekommen könnte. Vielen Dank!

Schönen Restsonntag noch!

Dominik
 
Bei aller Liebe,

die Bilder zeigen keinen Pfusch sondern erstmal nur Schäden.
Wenn Sie der Meinung sind das diese aufgrund von Pfusch entstanden sind sollten Sie ein Beweissicherungsverfahren anstreben.
Dann können Sie wenigstens erstmal die Schäden beheben, der eigentliche Rechtsstreit dauert nämlich länger als das ein derartiger Schaden ohne Folgeschäden bleibt.
Und beseitigt werden müssen die Schäden ja nun mal, egal wer schuld ist.

Der Schlichtungsmist von HWK und IHK ist nur vertrödelte Zeit.

Im übrigen sehe ich den Verursacher nicht so eindeutig wie Sie.

Grüße
 
Ich mache es mir mal ganz eiinfach ;-)


Die Rechte für die folgende Forenreferenz liegen bei Herrn Böttcher.
[forum 183778]
 
Woher haben Sie den ganzen Mist?
Der Handwerker muss sich auch nichts schriftlich bestätigen lassen.
Kennen Sie wirklich alle Abreden zwischen Handwerker und eigentlichem Auftraggeber?
Wer sagt überhaupt das die Leistung nach VOB ausgeführt wurde, und Ausführungen nach DIN müssen explizit vereinbart sein.

So langsam verstehe ich warum sich der Handwerker so entspannt zurück lehnt.
 
Wurden bei dem Auftrag

KFW-Mittel beantragt und genutzt?
Liegt in diesem Zusammenhang eine Fachunternehmerbestätigung vor?
Wurden von Seitens des Handwerkers Bedenken bei dem Aufbau angemledet?
Dann gilt es noch zu unterscheiden zwischen Stand der Technik und annerkannte Regeln der Technik.
Und wie schon von meinem Vorredner bemerkt, wurde der Auftrag nach VOB oder nach BGB ausgeführt?

Des weitern sieht man, wie auch schon bemerkt wurde, nur Schäden auf den Bildern, alles Nahaufnamen, die hier keine Rückschlüsse über das gesamte Schadenausmass zulassen.
Ich vermute, es handelt sich vorwiegend um den Bereich an der Bodenluke.

Es ist zwar richtig, dass der Aufbau von innen nach aussen diffussionsoffener sein sollte, aber wer sagt, dass der Auftraggeber sich, evtl. entgegen der Empfehlung des Handwerkers, auf eine OSB-Platte eine OSB-Platte bestanden hat?
Warum auch immer der Handwerker nicht einlenkt, nur wenn Sie den klar definierten Auftrag in Händen halten, können Sie mit diesem auf den Handwerker zugehen und etwas erreichen, aber hier vermute ich eher ein Handschlaggeschäft bei dem nichts schriftlich fixiert wurde und es wird auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen, was Schlussendlich vor Gericht endet.

Grüsse

P.S. der Beitrag hat sich überschnitten
 
Der Mangel muss zurückzuführen sein:<FRONT>

Ah

…auf die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers<FRONT>
Mmmm,

Könnte es seien das Omchen das so in Auftrag gegeben hat?


…auf Anordnungen des Auftraggebersr<FRONT>
Auwarte

Könnte es seien das Omchen ausdrücklich so wenig wie möglich Dreck haben wollte?

… auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe und Bauteile <FRONT>
joijoijoi

Was ist denn mit der Mineralwolle, hat die der Handwerker geliefert???
Ich erinnere noch mal, Omchen wollte eventell so wenig wie möglich Dreck.

Watt denn nu, Sie können das Gegenteil beweisen???
Und Sie können nachweisen das die Konstruktion auch ohne MIWO nicht zurückgetrocknet wäre???

Ich als Gegenpartei würde Ihnen dann erstmal nachweisen das Mineralwolle überhaupt nicht rücktrocknen kann und dementsprechend auch die darüber befindliche Zellulose keine Chance zur Rücktrocknung hat.

Und immer schön daran denken, die Beweislast liegt bei Ihnen.
Aber das wissen sie ja alles, sie können ja lesen.
 
@ Oliver

Ich finde du machst es dir in deiner Argumentation ein bisschen zu einfach ,auch wenn das rein rechtlich stimmen mag!

Der Bau ist ja nur meine Freizeitbeschäftigung ,wenn ich als Baumpfleger die Nachfrage eines Kunden erhalte einen Baum zu kappen(in der Höhe halbieren),werde ich den Kunden darüber informieren das die gewünschte Maßnahme weder dem Baum und seiner Lebenserwartung zu träglich ist ,noch dem Kundenwunsch entspricht ,da ein großer Baum ,ohne dauerhaften Schaden nicht verkleinert werden kann,der Schaden der am Baum ensteht langfristig eine Fällung des Baumes nach sich zieht,der Kunde bezahlt dann zweimal.
Finanziell wäre das für mich natürlich sehr interessant!

Da ich aber weiß das die Maßnahme den Baum auf Dauer zerstören wird und sich der gewünschte Erfolg des Kunden nur kurzeitig einstellt,lehne ich solch Aufträge generell ab!
Würde ich das nicht tun wär ich meinen Augen ein A.....loch!

Sollte ich Aufgrund meiner Einstellung keine Aufträge mehr erhalten,muss ich meinen Betrieb einstellen und mir was anderes suchen.
Und glaub mir ich könnte zusätzlich ein Schweingeld verdienen,wenn ich auf die Unwissenheit,Ängste und Unsicherheiten der Kunden eingehen würde und diese bestätigen und dem entsprechend handeln würde.
Da gibt es aber so etwas wie Ehre und Stolz und ich möchte mir in die Augen sehen können.
Das ist meine Einstellung zu meinem Beruf!
@ Dominik
Ich kann deine Ärger nachvollziehen!
Ich denke nicht das die Schlichtung ,für dich positiv ausgeht und ich würde mir gut überlegen ob ich schlechtem Geld noch gutes hinter her werfe,in einem Rechtstaat zu leben heißt nicht auch Recht bekommen.Deine Thematik gehört eher in ein Rechtsforum.

Grüße Martin
 
@dominik


Warum solche Typen wie Sie hier überhaupt fragen,
Sie wissen doch alles ganz genau.

Von Opa ein Haus geerbt und jetzt nen dummen suchen der die Sanierung bezahlt, das kennen ich zur genüge.


Gehen Sie mal weiter die Welt vor pfuschenden Handwerkern retten.
Ich wünsche derweilen das Isofloc ihnen mal gehörig auf die Pfoten kloppt.

Über die glorreiche Schlacht vor Gericht können Sie ja dann hier berichten.

Was ich für ein Handwerker bin muss Sie nicht interessieren, sie passen nämlich nicht in mein Auftragnehmerprofil.
 
@Martin [img 27930]

Schönes Beispiel mit dem Baum.
Nun soll aber trotzdem der Baum in der Höhe gekappt werden weil er sonst in die Stromleitungen wachsen würde.
Der verstümmelte Baum soll solange er noch grünt, Schatten- und Sichtschutz spenden, und weil der unten im Haus lebende 82 Jährige Opa das Haus mal gebaut- den Baum mal gepflanzt, in dessen Schatten alle seine Haustiere begraben hat so wenig wie möglich Veränderung ertragen will, eben noch bleiben.
Und weil der Opa 82 Jahre alt, und somit mündig ist, möchte er das eben auch allein entscheiden, er bezahlt es ja schließlich auch.

Deine Haltung ehrt Dich zwar Du solltest aber immer auf dem Schirm haben das der ein oder andere Kunde seine Gründe hat warum er etwas machen lässt was auf den ersten Blick etwas unsinnig erscheint.
Mit Deiner Aufklärung, also der Bedenkenanmeldung, hast Du dann Deine Schuldigkeit getan.

Das solltest Du Dir dann, besonders bei älteren Auftraggebern, auch möglichst schriftlich bestätigen lassen, was glaubst Du wie oft erbende Enkel nämlich dann wenn Opa Geschichte ist in alten Handwerkerleistungen nach Fehlern suchen.

Der Enkel will auch kein Schadensersatz von Dir, nein niemals, der will nur das Opa wider rehabilitiert wird und Du den Baum jetzt komplett umlegst.
Enkelchen braucht nämlich Platz, der will ganz groß bauen.
(natürlich bleibt das Stammholz beim Enkel, den Rest und die Wurzel musst Du natürlich entsorgen.
Und weil Du seinen Opa so böse übers Ohr gehauen hast sollst Du das natürlich auch umsonst machen.


Grüße
 
@Oliver

Nun trotzdem soll der Baum gekappt werden.....und da ist genau der Punkt wo ich aus dem Rennen bin!
Weil das mit meiner Einstellung zum Baum ,Kunden und meiner Arbeit nicht passt und ich mich da verantwortlich fühle.

Der nächste Unternehmer wird den Auftrag ausführen,der Baum ist ruiniert,der Kunde irgendwann wieder unzufrieden,aber ich bei der Nummer aussem Schneider und hab den Ärger nicht.

Meine Schwester hat sich das Fachwerk von einem ansässigen Zimmereimeisterbetrieb sanieren lassen,alle Verbindungen sind stumpf gestossen,Lochblech,Winkel,HVV und viele lange Schrauben.....laut Angebot gibt es daran nix auszusetzen!

Handwerklich und fachlich ist das für mich totaler Scheißdreck!

Ich möchte nicht an meinen Baustellen vorbei fahren und denken da hast du Mist gemacht,aber die Kohle hat gestimmt.

Das blöde an solchen Geschichten ist wir kennen immer nur die eine Seite ,meist die des "Opfers"und das gehört in die Hände von Gutachtern ,Sachverständigen und Gerichten aber dafür ist dieses Forum denke ich auch nicht gemacht.

Ich für meinen Teil hoffe das ich immer die Wahl habe,"Pfusch"abzulehnen,auch wenn der Kunde drauf besteht.

Grüße Martin
 
Nur weil uns bestimmte Ausführungsarten nicht gefallen muss man Sie nicht als Pfusch hinstellen.
Wenn der Kunde, und das ist all zu oft der Fall, die Vergabe nur vom Angebotspreis abhängig macht darf er sich nicht über die billigste Ausführung beschweren.
Wenn ich ein Auto mit Grundausstattung bestelle bekomme ich eben nur ein Auto mit Grundausstattung, kein Mensch stellt den Hersteller deswegen als Pfuscher hin.

Und was den Baum betrifft, für mich kämen da an erster Stelle die Interessen Opas.
Das hat für mich auch etwas mit Respekt zu tun.


Grüße
 
Thema: Erfahrungen mit Schlichtungsgericht der Handwerkskammer???
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