Nachbar hat Überfahrtsrecht

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Lunimami

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Hallo zusammen
Mein Mann und ich planen ein Bauernhaus zu kaufen. Es hat einen schönen, großen Hof. Mit diesem gibt es jedoch einen Haken: Es gibt vom Nachbar ein Überfahrtsrecht. Das stammt noch aus der Zeit, als das Nachbarhaus vom Sohn des jetzigen Besitzers bewohnt wurde. Diese Baulast lässt sich nicht aus dem Grundbuch entfernen. Im Nchbarhaus wohnt inzwischen einen 94jährige Dame. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis da neue Leute einziehen, die dann über unseren Hof fahren dürfen, wann immer sie wollen. Und das wäre ein absolutes NoGo für mich! Der Makler meinte, es sei nur ein landwirtschaftliches Nutzungsrecht, aber selbst das würde mich stören, wenn ich jedesmal mein Auto wegfahren müsste, wenn der Nachbar m Samstg morgen aufs Feld fährt.
Inwieweit mindert diese Baulast den Wert der Immobilie?
Hat jemand Erfahrungen mit solch einem Überfahrtsrecht?
Danke für eure Antworten
 
das mit dem Durchfahrtsrecht

hatte ich auch schon mal bei einer möglichen Immobilie...bringt nichts, nur streß, letztes jahrtausend...

(Durchfahrtsrecht)raus aus dem Kaufvertrag oder Finger weg.

meine Empfehlung...Gruß...J.

P.S. oben rechts im forum in den sinnsprüchen gelesen: "Wenn Du ein Haus kaufst, kaufst Du die Nachbarn mit"
 
Wegerecht

welches im Grundbuch eingetragen ist, kann nur im Einverständnis beider Parteien gelöscht werden. Entweder mit dem jetzigen Eigentümer vom Nachbargrundstück das Problem lösen, oder die Finger davon lassen, auch wenn´s schwer fällt. Der Ärger mit späteren Eigentümern ist zu 50% vorprogrammiert.

Erfahrungsschwangerer Gruß
 
ist es

ein Wegerecht oder nur ein Notwegerecht ?

Wenn es aber im Grundbuch steht, dann ist es ein Wegerecht, daß eigentlich sich nicht nur auf Landwirtschaft beschränken dürfte - Rechtsanwälte können dazu besser Auskunf geben.
Möglich ist immer ein Streit mit Nachbarn, selbst wenn die kein Recht haben. Zäne an der Grenze, Bäume an der Grenze, Tierhaltung usw.
Wertminderung .... schätze vielleicht um 5ooo Euro, da die Wegerente wohl um die 100 Euro betragen könnte. Aber das ist immer abhängig vom Interessenten, denn der eine will deswegen überhaupt nicht kaufen, den anderen stört es nicht, da der Weg nur am Rand liegt... Mußt Du selber für Dich entscheiden!
 
Hallo Olaf aus Sachsen,

ich habe soeben auf "Beitrag widersspricht den Forumsregeln" geklickt, war nur so ein Test, ich hoffe, Du kriegst keine Unannehmlichkeiten, war nur mal so ein Test...

Oder kannst Du mir mal erklären, wie ich auf der Forumsgalerie auf 14 Beitragspunkte komme, wenn ich gerade mal 5 Beiträge abgeliefert habe?

Gruß...J.
 
Wir kennen ja alle eure zukünftigen Nachbarn nicht...

aber die Wahrscheinlichkeit, dass da ein Jungbauer einzieht, der dann jeden Tag über euren Hof auf die Wiese fährt, ist doch wohl recht gering, oder? Wenn ich dich richtig verstanden hab, geht's da auch nur auf die Wiesen, oder ist das 'ne tolle Abkürzung zum einkaufen?
Wenn dein neuer Nachbar da mal durch will kann man das besprechen und den Tag da nicht parken....Hier im schwäbischen ist es nicht ungewöhnlich, dass sich 4-6 Parteien einen Innenhof teilen müssen - er gehört also allen und niemand. Das ist dann auch mal mit Gehupe und Gebrüll verbunden, aber besser als wenn man garnicht miteinander redet...;-)

"My Home is My Castle" ist das natürlich nicht...aber das halte ich grundsätzlich für eine Illusion!

Habt ihr mit dem Besitzer gesprochen?

Gruss, Boris
 
Erstmal danke für die vielen Antworten!
Der Nachbar gelangt über unseren Hof in seinen Garten! Das ist es auch was mir Kopfschmerzen bereitet. Dan kommen dann Gartenarbeiten wo man mit dem Auto durch muss oder sonstiges.
Und das klappt einfach so, dieses Recht in beiderseitigem Einverständnis aufzuheben? Der Makler meinte, eine Baulast lässt sie NIE mehr entfernen.
Bin nicht der Mensch, der auf Teufel komm raus seine Hof verteidigt. Wenn das nette Menschen sind und die 2mal im Jahr da drüber fahren solls mir recht sein. Aber man weiß eben nicht, wer da einzieht, und was derjenige mit seinem Garten vor hat...
 
Entscheidend ist, was im Grundbuch steht, nicht was der Makler meint. Durchfahrtsrecht heisst nur durchfahren, also nicht parken, das aber jederzeit. Ist aber in der Praxis schwierig, den anderen beizubringen.
Das Wegrecht kann man aus dem Grundbuch löschen, wenn der Besitzer des begünstigten Grundstückes damit einverstanden ist. Frag doch den Besitzer, wieviel er dafür will, dieses Recht abzulösen, und wenn er will und es Dir die Sache wert ist, mach das mit ihm schriftlich ab, kauf das Anwesen und dann geht ihr beide zum Notar.
Dass man den Nachbarn in den Hof fahren lässt, um den gefällten Baum einfacher abtransportieren zu können, sollte schon drin liegen.
 
Baulast??

Hallo,
Hab da mal eine Verständnisfrage : Ist es eine Baulast , oder ein grundbuchlich abgesichertes Wegerecht?

Nach meine Kenntnis wird das Baulastverzeichnis vom Bauaufsichtsamt geführt.
Eine Baulast kann jederzeit gelöscht werden.
Es gibt dann 3 Beteiligte: 1.Eigentümer begünstigtes Grundstück,2.Egt. belastetes Grst. und 3. das Bauaufsichtsamt.
Wenn alle unterschreiben, ist die Baulast weg.

Beim grundbuchlich abgesichertes Wegerecht muss ein Notar eingeschaltet werden.
Diesen Weg sollten Sie dem Nachbarn "vergolden".=Geld anbieten.
Diese Geld sollten Sie dann vom Kaufpreis abziehen.

viele Grüße
 
es wird sich

um ein eingetragenes wegerecht handeln und da sage ich dir: finger weg! habe beim anwalt gelernt, der sich auf sowas unter anderem spezialisiert hat, meine fresse, da sind jahrzehnte lang prozesse geführt worden. für mich persönlich käme das nie in frage, es gibt immer ärger, immer!
 
nicht ganz einfach, der Fall

Guten Tag !

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich habe schon mehrfach in meiner Baupraxis mit " Wegerechten " und ähnlichem zu tun gehabt.
Egal, was der Makler sagt, der seine Provision verdienen will, bitte beachten:
1. Im Grundbuch steht genau, was gemeint ist. Ich würde eine Kopie davon mit zu einem Notar meines Vertrauens nehmen und der Notar erklärt dann genau, was dieses Recht für Euer Objekt bedeutet. Das kostet kleines Geld und ist es tausend Mal wert !
2. Genau prüfen, ob auch eine BAULAST eingetragen ist. Diese findet man im Baulastverzeichnis im Bauamt. Wie hier schon jemand geschrieben hat, kann es gelöscht werden. Möglicherweise wird es das Amt nicht löschen. Also nachfragen beim Amt, ob es dort eine Baulast gibt und ob sie ggfs. gelöscht werden kann.
3. Spätestens bei der Finanzierungsanfrage bei Eurer Bank wird ein Wegerecht noch einmal " Spaß " machen, weil es den Wert des Grundstücks mindert. Um wie viel, wird Euch der freundliche Bankberater schon sagen. Wenn Ihr mit Eurer Hausbank finanzieren wollt , und diese Bank ist aus dem Ort/ der Region, dann kann Euch Euer Bankberater mehr zu diesem Thema sagen.
4. Natürlich möchte man ein " eigenes " Grundstück haben. Ich habe schon Grundstücke mit Wegerecht gesehen, da hat der Eigentümer für den Wegerechtsbenutzer einen extra Weg mit einem Zaun errichtet, damit die Fahrbahnen ( zu Garagenhöfen ) nicht mit seinen Fahrten kreuzten.
5. Anders ausgedrückt: Mit Wegerecht macht's selten Spaß und gibt manchmal dicken Ärger. Wenn das Objekt keine wirkliche " Perle " ist, dann würde ich selber nicht kaufen.
Liebe Grüße
Rheinpilot
 
Wegerecht

Das mit dem Grundbuch ist nur bedingt richtig.
Man findet in der zweiten Abteilung zwar die Eintragung, das ein Wegerecht zwischen zwei Grundstücken vereinbart und bei welchem Notar mit Nummer in der Urkundenrolle wurde, aber nicht den Inhalt der Vereinbarung.
Die steht in dem Vertrag.
Den findet man entweder beim Verkäufer- wenn er den Vertrag nicht findet, dann soll er ihn besorgen-, beim Notar über die angegebene Urkundennummer oder in der Grundakte, die beim Grundbuchamt liegt und in der alle das Grundbuchblatt betreffenden Dokumente abgelegt sind.
Der Vertrag sollte unbedingt vorher eingesehen werden, da hier individuelle Regelungen zum vereinbarten Wegerecht stehen können wie Instandhaltung, Nutzungsentgelt, Art der Benutzung usw..
Eine zweite Möglichkeit die zu überlegen ist, wäre die Herausnahme einer Zufahrt aus dem vorderen Grundstück mit Verkauf an das hintere Grundstück.
Ansonsten muß die gemeinsame Nutzung einer Grundstücksaus- bzw. Überfahrt nicht unbedingt zu einem Desaster mit dem Nachbarn führen, es gibt genug Beispiele, wo das klaglos funktioniert.
Das hängt neben den Eigentümern auch von den konkreten örtlichen Gegebenheiten ab.

Viele Grüße
 
Thema: Nachbar hat Überfahrtsrecht

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