Baugenehmigung

Diskutiere Baugenehmigung im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Liebe Forumsmitglieder, wir sind kurz davor, ein Fachwerkhaus zu kaufen. Meine Frage ist nun, braucht man für Renovierungsarbeiten und...
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Peter Knaus

Beiträge
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Liebe Forumsmitglieder,

wir sind kurz davor, ein Fachwerkhaus zu kaufen. Meine Frage ist nun, braucht man für Renovierungsarbeiten und Umbauarbeiten eine Baugenehmigung ?
Wir möchten z.B. in einer Decke einen Durchbruch für einen Treppenaufgang machen. Statisch wird an den Deckenbalken nichts verändert.
Braucht man für solche Eingriffe eine Baugenehmigung ?


Danke für eure Antworten


Peter
 
Eine mündl. Anfrage

beim zuständigen Bauamt kann man ja mal machen. Vielleicht weckt man aber damit auch schlafene Löwen.

Prinzipiell kannst du aber im selbstgenutzten Haus machen was du willst. (u.U. wird die Versicherung bei Folgeschäden nihct zahlen, aber das ist ja was anderes). Solange die Aussenansicht nicht gravierend geändert wird, kann man relativ sorglos rangehen.
 
das

ist eine ziemlich optimistische aussage und leider stimmt sie auch nicht. man darf auch im eigenen haus nicht machen, was man will. (was man kann, ist eine andere frage). so darf man weder genehgigungsfrei umnutzen, noch dach- oder kellergeschosse ausbauen und erst recht nicht statisch relevante eingriffe vornehmen. wie man eine treppe ohne einen solchen eingriff bauen will, ist mir schleierhaft, es sei denn, die balken liegen eh schon im 2m-abstand :))) (was wohl nicht realistisch ist).
also müssen muss man. de facto wird dafür wohl keiner eine beaugenhigung beantragen, seien wir ehrlich.
in ihrem eigenen interesse sollten sie das ganze nur unter begleitung eines statikers oder erfahrenen zimmermanns vornehmen, der erst mal in der lage ist, das statische gesamtgefüge ihres hauses zu durchschauen - was bei den alten buden, wo hie mal was und da mal was gebosselt wurde, auch nicht immer so einfach ist.
 
naja.

Einen Wechsel in die Decken zu bringen hat sicher was mit Statik zu tun, aber relevant für das ganze Haus ist das sicher nicht. Dass ich aber nicht selber frei Schnauze die Säge ansetzte, davon gehe ich auch aus.

Sicher gibt es einen Unterschied zwischen können und dürfen. Aber im vorliegenden Fall kann man das vernachlässigen.
 
Vernachlässigung???

Je nachdem wo der Wechsel eingebaut werden soll kann er ganz schön entscheidend sein für das ganze Haus und aus einer mündlichen Beschreibung ohne Kenntnis von Zeichnungen, Ortsbesichtigung oder sonstigen weiteren Informationen herzuleiten, dass es "im vorliegenden Fall" zu vernachlässigen halte ich für ausserordentlich mutig.
 
Dann lesen wir noch mal nach

Ich schrieb:

Sicher gibt es einen Unterschied zwischen können und dürfen. Aber im vorliegenden Fall kann man das vernachlässigen.



Ob ich etwas kann, aber nicht darf oder ob ich es auch machen darf - ist für die Statik absolut uninteressant.
Dem Durchbruch ist es nämlich egal, ob er mit oder ohne behördlicher Genehmigung geschaffen wird.
Was anderes habe ich nicht geschrieben.
 
Thema: Baugenehmigung

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