Baugenehmigung

Diskutiere Baugenehmigung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Wir haben ein großes Problem und zwar haben wir ein Fachwerkhaus geerbt und mussten feststellen dass keinerlei Baugenehmigung dafür...
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mina89

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Hallo
Wir haben ein großes Problem und zwar haben wir ein Fachwerkhaus geerbt und mussten feststellen dass keinerlei Baugenehmigung dafür existiert. Das Haus war früher eine alte schmiede und wurde danach umgebaut. Was können wir machen, denn eigentlich möchten weit es verkaufen.
 
Wenn

Wenn es keine Probleme wegen zu geringen Grenzabständen gibt, dürfte EIN GANZ NORMALER ARCHITEKT (kein Energieberater o.ä.!!!!) keine Probleme haben, ihnen bei der Nachgenehmigung der Umnutzung behilflich zu sein.
 
...

Nein es steht mittig vom Grundstück, wir haben Angst wenn wir die schlafende Hunde wecken dass es abgerissen werden muss.
 
nachträglich Umbau genehmigen

Je nach Alter des Gebäudes zum Denkmalschutzamt gehen oder gleich zum Bauamt und sich nach den Möglichkeiten erkundigen.

So schnell wird ohnehin nichts abgerissen- von vielen Gebäuden gibt es keine Pläne oder Baugehmigungen.
Ich würde mich erst einmal bei der zuständigen Behörde erkundigen ehe kostenaufwendige Maßnahmen ergriffen werden-
vor allem wenn es ohnehin verkauft werden soll und ggf gar keine Umnutzung stattfindet-
die kann dann besser der neue Eigentümer beantragen,
je nachdem was er mit dem Gebäude vorhat.
Wie alt ist das Gebäude? Steht es im Wohngebiet?

Andreas Teich
 
Klang so

Klang so, als hättet ihr das schon getan. Was macht euch denn dann so sicher, das es keine Genehmigung gibt? Wann in etwa war der Umbau?
Positiv ist schonmal dass ihr für eine Genehmigung (voraussichtlich) keine Zustimmung von den Nachbarn erbetteln müsst.
Manchmal ist ein unbebautes Grundstück mehr wert als eines mit einer Bruchbude drauf ;-)
Aber abbrechen kann man es immer noch wenns nicht klappt mit der Genehmigung.
 
Schwarzbauten ...

... und illegale Umnutzungen, Ausbauten etc. kommen häufig vor. Sie können im Nachhinein durch einen Bauantrag legalisiert werden, wenn sie grundsätzlich genehmigungsfähig sind.

Heißt: wenn bau- und planungsrechtlich zum damaligen Zeitpunkt der Umbau/die Umnutzung prinzipiell hätte genehmigt werden können, kann die Genehmigung heute nachträglich beantragt werden. Wenn Sie es damals nicht gewesen ist, hat die Umnutzung erst einmal keinen Bestandsschutz und wird nach heute gültigem Baurecht beurteilt.

Sie müssen diese Zusammenhänge durch einen Architekten prüfen lassen. Dazu müssen Sie sich vorerst nicht an die Baubehörde wenden. Wenn die Umnutzung nach dem Bau- und Planungsrecht (LBO, BauNVO, BauGB etc.) heute nicht genehmigungsfähig ist, haben Sie ein Problem. Dann kann man mit den Behörden, mit guten Argumenten, nur verhandeln.
 
Thema: Baugenehmigung

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