150 Jahre altes Fachwerkhaus ohne Baunehmigung!

Diskutiere 150 Jahre altes Fachwerkhaus ohne Baunehmigung! im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, wir haben nun endlich ein geeignetes Haus gefunden. Ein Problem ist jedoch, dass es derzeit ohne Baugenehmigung im unbeauten Außenbereich...
R

Roman

Guest
Hallo,
wir haben nun endlich ein geeignetes Haus gefunden. Ein Problem ist jedoch, dass es derzeit ohne Baugenehmigung im unbeauten Außenbereich gebaut wurde. Laut Aussage des Bauamts wird auch keine Genehmigung für vorgesehene Ausbauten erteilt. Es stehr lediglich unter Bestandsschutz.
Nun stehen jedoch aufwendige Fassadenarbeiten an. Das Fachwerk ist vom Holzwurm zerfressen und müsste vollständig erneuert werden. Nun meine Frage. Benötige ich, auch wenn ich nur Stück für Stück anfange die Fassade zu erneuern eine Baugenehmigung, oder ist eine solche Sanierung genehmigungsfrei?
Über jede Antwort für ich mich sehr freuen.
 
Baugenehmigung im Außenbereich

Guten Tag,

ganz heikle Sache. eine Baugenehmigung ist praktisch nur nach § 35 Abs. 4 Nr. 4 "das Bild der Kulturlandschaft prägendes erhaltenswertes Gebäude" zu erhalten. Angesprochen ist auch § 25 DSchGNW.
Hier müssen Sie mit der Denkmalpflege kooperieren, ggfs. gegen die Bauaufsicht und die Stadtplanung, auch wenn die Schwelle zum Baudenkmal noch nicht erreicht sein sollte.

Wenn Sie der Meinung sind, Ihr Haus würde das Bild der Kulturlandschaft prägen und sei im Übrigen erhaltenswert, dann müssen Sie das beweisen. In diesem Zusammenhang wäre wichtig zu wissen, wer als Obere Denkmalpflegebehörde für Sie zuständig ist, da die Verhältnisse in Westfalen noch etwas anders liegen als im Rheinland.

Schlimmstenfalls müssen Sie Ihre Baugenehmigung mit fachlicher Unterstützung der Denkmalpflege durchsetzen.
Wäre ja noch schöner, wenn diese Abholzmentalität weiter um sich greifen würde.

viel Erfolg !
 
Versteh ich nicht.

Nur keine Bauakte vorhanden,
oder nachweislich 'aktenkundiger' Schwarzbau?

Soll das Bauamt doch beweisen,
daß die ihre Bauakten vollständig haben.

Sind doch immerhin zwei Weltkriege zwischen,
da geht so einiges verloren,
auch unter preußischer Verwaltung.

Wenn richtig fragt, und erklärt,
was und wie man es vor hat,
kann das auch ganz gut ausgehen... ;-)
Meistens haben die Sachbearbeiter (zu Recht) Angst,
daß da wieder einer die Landschaft zersiedelt,
und da eine völlig neue Hütte hinstellt.
Aber das wollen wir ja gerade eben nicht.

Viele Grüße,
Philipp
 
Klärungsbedarf

Wie Herr Kawalek schon deutlich gemacht hat, sind wohl noch einige Dinge zu klären. Sollte das Gebäude "zulässigerweise errichtet" worden sein, sind Instandsetzungs- und -erhaltungsmaßnahmen grundsätzlich vom sog. Bestandsschutz gedeckt. Insbesondere bei Eingriffen in die Statik braucht man dabei jedoch regelmäßig eine Baugenehmigung.

Wichtig ist zudem, ob das Gebäude bislang oder bis vor kurzem zu Wohnzwecken genutzt wurde. Falls es mit dem "Bild der Kulturlandschaft" nicht klappt, könnte es dann als Wohngebäude unter § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 fallen. In beiden Fällen sind übrigens "geringfügige" Erweiterungen zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

RA Dr. Bernd H. Uhlenhut
 
aussenbereich

seit wann gibts eigentlich bauämter? wie ist es mit gebäuden die keine genehmigung (mehr)haben? was ist wenn sich einer einen bauernhof im aussenbereich kauft, welcher schon vor jahren aufgegeben wurde und seither privat genutzt wurde? darf man als nicht priviliegierter einziehen? ställe zur privaten hobbypferdezucht nutzen? nutzungsänderung beantragen? wäre hier ein bestandsschutz ?
vielen dank, willy
 
Thema: 150 Jahre altes Fachwerkhaus ohne Baunehmigung!
Zurück
Oben