Denkmalschutzrechtliche Genehmigung vor Baugenehmigung?

Diskutiere Denkmalschutzrechtliche Genehmigung vor Baugenehmigung? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Wir haben in unserem Wohnstallhaus einen noch erhaltenen Stall, welcher zu einem Bad augebaut werden soll. Wir werden keine statischen...
A

Antje Rentsch

Beiträge
1
Wir haben in unserem Wohnstallhaus einen noch erhaltenen Stall, welcher zu einem Bad augebaut werden soll. Wir werden keine statischen Veränderungen dafür vornehmen. Das Denkmalamt hat nichts dagegen. Unsere Frage daher:Ist es erforderlich, dass wir eine Baugenehmigung dafür einholen müssen, zwecks Umnutzung? Immerhin befindet sich der Stall im Wohnhaus. Und dann gibt es da noch im Sächsischen DSchG den § 12 (3). Den verstehen wir so, dass bei Zustimmung des Denkmalamtes keine Zustimmung der Baubehörde erforderlich ist. Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gehabt oder kann uns jemand diese gesetzlichen Regelungen verständlich machen?
 
Zuständigkeiten

Das Denkmalamt beurteilt in der Regel nur die denkmalrechtlichen Belange, aber nicht die bauordnungsrechtlichen Belange. Das heißt nur, dass das aus der Sicht des Denkmalamts durch den Ausbau der Denkmalschutz nicht beeinträchtigt wird. Ein Bauantrag kann demnach dennoch notwendig sein, es sei denn die sächsische Bauordnung besagt etwas anderes.
 
Tut sie nicht!

Auch in Sachsen wird natürlich für eine Umnutzung eine Baugenehmigung benötigt. Also abgesehen von Umnutzungen und statischen Eingriffen auch bei Umbauten die zu äußerlichen Veränderungen führen. Im Zweifelsfall einen Architekten oder einen vorlageberechtigten Bauingenieur befragen.
Grüße aus Leipzig von
Martin Malangeri
 
Thema: Denkmalschutzrechtliche Genehmigung vor Baugenehmigung?
Zurück
Oben