Denkmal und Steuern
Danke für die Antworten. Ich habe mir das Merkblatt für den 7i mal angeschaut. Darin steht:
4. Aufwendungen, die nicht bescheinigungsfähig sind:
- Leistungen und Arbeiten, die unentgeltlich erbracht werden (z.B. Nachbarschaftshilfe,
Eigenleistungen,)
- Kosten für die Anschaffung von Gerätschaften, Material etc., da es sich hierbei nicht um
Herstellungskosten für Baumaßnahmen, d. h. solche Kosten handelt, die unmittelbar
entweder für den Verbrauch von Baumaterialien oder zur Inanspruchnahme von Diensten,
die unmittelbar für Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden, handelt;
Da wir selber das Tor bauen, gibt es nur Materialkosten. Wenn ich es richtig verstehe, wird das reine Material nicht berücksichtigt. Oder?
LG Gimily