Bauern-/Fachwerkhaus vor Sanierung unter Denkmalschutz stellen lassen

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Christian48

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Hallo Fachwerkfreunde,

wir sind aktuell dabei uns mit verschiedenen Architekten abzustimmen, in wie weit wir unser kleines Bauernhaus sanieren wollen.
Nun wurde uns von einem Architekten empfohlen, das Haus unter Denkmalschutz zu stellen.
Hätte laut Architekt den Vorteil viel von den Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen und die Voruntersuchung (Bausubstanz, Tragwerk, Aufmaß) könnte ebenso bezuschusst werden.

Wie sind hier eure Erfahrung im Bezug auf die Bezuschussung bzw. steuerlichen Vorteile?

Auch haben wir etwas Bedenken, da wir eigentlich einen "modernen" Anbau (mit Pultdach) an das Haus setzen wollten. Das Ganze soll unter dem Motto Fachwerk trifft Moderne stehen.

Wir würden uns freuen hier ein paar Erfahrungen von euch zu sehen!
 
erstmal gegenrechnen

Zuschüsse vs. Auflagen.

Denkmalschutzvorgaben können unter Umständen einem das leben schwer und teuer machen.

gruß
 
Denkmalschutz

In Sachen Denkmalschutz pro/contra kann man Romane schreiben. Fakt ist, du hast einen mehr mit im Boot der gehört werden will und der formale Wege eingehalten wissen will.
In der Regel ist es das primäre Ziel der UDB das Gebäude dauerhaft zu erhalten. Manchmal ist das primäre Ziel des Bauherrn, möglichst wirtschaftlich das Gebäude in Nutzung zu bringen. Das kann sich beißen - muss es aber nicht.
Es gibt in fast allen Bundeländern eine entsprechende Denkmalförderung. Daneben gibt es auch die steuerliche Absetzbarkeit die aber natürlich nur interessant ist, wenn man eine entsprechende Steuerlast damit auch reduzieren kann.
Ob und wie du mit "deiner" UDB da in Konflikt bei deinem Anbau kommen kannst, kann dir hier kaum einer sagen. Sehr einfach aber die UDB. Ruf sie an, mache ggf. einen Ortstermin mit ihnen aus udn höre mal ob das Gebäude für sie überhaupt interessant ist und ob und wann eine Unterschutzstellung überhaupt möglich udn sinnvoll ist.

Viel Glück - M.Mattonet, Ingenieurbüro Bergisches Land
 
Kosten

Die Kosten werden steigen auch wird Dir vorgeschrieben was Du zu machen hast.
 
Anbau ist keine Sanierung im Sinne des Denkmalschutzes

Hallo Zusammen,
ihr solltet dies definitiv vorher mit der UDB abstimmen, ob euer Anbau auch von der Denkmalbehörde als Sanierung anerkannt wird und somit dann auch abschreibefähig sein wird. (Die Kosten müssen "der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung" dienen, so der Wortlaut im Gesetz)

Dies wird dann vermutlich auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen. Zumindest so in Hessen.
Vg
Daniel
 
Unter Denkmalschutz stellen?

Das größte Risiko ist meins Erachtens, dass wenn man mal die Denkmalbehörde eingeschaltet hat und diese tatsächlich Interesse an einem Gebäude gefunden hat, man sie nicht mehr los wird. Nach dem Motto: "Schlafende Hunde weckt man nicht", sollte man es sich gut überlegen, ob man bei der UDB nachfragt. Es kann durchaus auch passieren, dass dann ein geplanter Anbau von denen sogar verboten wird.
Zumal keineswegs garantiert ist, dass nachher auch tatsächlich Zuschüsse fließen. Ganz oft (um nicht zu sagen meistens) läuft es "nur" auf Steuervergünstigungen raus, weil "der Topf schon leer ist". So jedenfalls meine Erfahrung in RLP. Auf jeden Fall ist man nicht mehr "Herr im eigenen Haus" und man muss alle geplanten Maßnahmen mindestens anmelden. U.U. mit langen Wartezeiten bis zur Genehmigung, bis man (endlich) anfangen kann.
Und, einmal unter Schutz gestellt, wirds mehr als schwierig diese Unterschutzstellung wieder los zu werden...
Ich finde, wer sein Häuschen sowieso stilgerecht sanieren oder umbauen will, braucht keine Denkmalbehörde. Da ist eine Zusammenarbeit mit versierten Fachleuten wesentlich sinnvoller.
Zum Schutz alter Bausubstanz gegen geldgierig-abrisswütige "Investoren" macht sie allerdings Sinn.
 
Thema: Bauern-/Fachwerkhaus vor Sanierung unter Denkmalschutz stellen lassen

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