Scheunenausbau - Baugenehmigung im Allgäu

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Luna

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Guten Tag zusammen, ich bin neu hier und grüße erst mal alle.
Meine Frage an euch: Ich komme aus dem Allgäu und habe von meiner Oma einen Stadl/Scheune geerbt bekommen. Dieser hat die Maße von 7 X 18 m und wurde ca. 1975 erbaut. Ich würde dieses Scheune gern in zwei Wohnungen ausbauen, dieser steht gegenüber vom alten Bauernhof von meiner Oma. Jetzt habe ich schon von mehreren Personen gehört das man das niemals durch bekommt, es steht bereits auch schon ein Austragshaus. Ich würde mich freuen von euch zu lesen. MFG
 
Scheunenausbau

Hallo,

du kannst eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) zu grundsätzlichen Fragen wie dieser stellen: Das Formular gibt es unter http://www.stmi.bayern.de/service/formulare/

Fällt der Vorbescheid negativ aus, ist er wie die Versagung einer Baugenehmigung anfechtbar. Ist er positiv, kann ein späterer Bauantrag nicht mehr aus Gründen abgelehnt werden, die bereits Gegenstand der Bauvoranfrage waren.
Beizufügen sind:
- amtlicher Lageplan (Auszug aus dem Katasterwerk)
- Bau- und Nutzungsbeschreibung
- Angaben zur geplanten Abwasserbeseitung und zur Wasserversorgung.

Gruß, Niko

PS: Was hat das Austragshaus mit dem Stadel zu tun?
 
Hallo Niko,
erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort und deiner Hilfe... Eigentlich hat das Austragshaus nichts mit dem Stadl zu tun... Wir haben eine eigene Wasserquelle, eine Kläranlage für 5 Haushalte (4 werden gerade davon gebraucht) und ein Strommasten geht auch direkt über den Stadl zum Austragshaus... Wir haben mal bei der Gemeinde nachgefragt und da hat es nur geheißen das man da keine Chance beim Landratsamt hat und da meine Oma keine Landwirtschaft mehr hat, erst recht nicht :-( Ist da was dran? Wenn die Bauvoranfrage nicht durch geht, was kann ich dann machen? Danke schon mal für eure weiteren Infos. Mfg
 
... hat vielleicht schon einer mal das gleiche Problem gehabt, bzw. eine Scheune ausgebaut?
 
Bauantrag

Hallo Luna,
wenn Sie nicht selber den Weg zum Landratsamt bzw. zum Bauamt finden, dann empfehle ich Ihnen die Lektüre des Baugesetzbuches. Da steht unter den § 34 und 35 etwas zum Bauen im Außen- und Innenbereich.
Ich nehme an das der Hof im Außenbereich steht.
Wohngebäude sind nach diesem Gesetz grundsätzlich im Außenbereich nur in engen Grenzen erlaubt, z.B. dann wenn dieses Bauvorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Das bedeutet: Wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, dann können Sie für sich auf dem Hof bauen.
Ausnahmen sind zwar theoretisch möglich, aber eine Ermessensfrage der Behörde und an strenge Vorgaben gebunden.

Viele Grüße
 
Hallo herr böttcher, leider betreiben wir bzw. meine oma keine landwirtschaft mehr... Ist es dennoch möglich diese scheune auszubauen und eine baugenehmigung zu erhalten? wenn nicht, gibt es eine hintertür? danke für eure antworten... Mfg
 
Bauen im Außenbereich

Es gibt nur eine Tür und die heißt Bauamt.
Da müssen Sie durch.
 
Thema: Scheunenausbau - Baugenehmigung im Allgäu

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