Aufsparrendämmung beim Bauamt beantragen ?

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A. Remmer

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Hallo Leute,

ich bin seit einiger Zeit dabei mein Endteil eines Reihenfachwerk-Gebäudes fachgerecht zu restaurieren. Das längliche Gebäude um ca. 1900 wurde einmal aus Wirtschafts und Gesindewohnungen umgebaut und in 4 Parteien aufgeteilt. Ich habe das eine Endteil mit schrägem Anbau gekauft.Es soll fachwerksichtig werden mit möglicher Dämmung. Da ich Solarwärme so gut wie möglich nutzen möchte, soll ein Doppeldach mit Aufsparrendämmung drauf. Z.Z. ist ein offenes Dach mit verschmierten Frankfurtern drauf. Eine zwischensparrendämmung ist nur unter Schwierigkeiten möglich da eine doppelt verstrebte Sparrung quer unter den eigentlichen Sparren liegt. Sie sind fest im Haus integriert und sollen außerdem im Dachraum auch voll sichtig bleiben. Wärmebrücken und Undichtigkeiten der Dampfsperre wären nicht zu vermeiden. Das Haus steht nicht unter Denkmalschutz. Meine Frage: müßte ich diesen Dachaufbau inkl. des Anhebens um ca 20cm aus dem durchgehendem Dachverbund beim Bauamt beantragen oder kann ich den fachgerechten Aufbau beim Dachdecker sofort in Auftrag geben ? Danke im Vorraus.

Gruß Andreas
 
Moin Andreas,

wär mir neu das du dass müsstest, solange keine statischen Bedenken bestehen.

Aber wäre bei dir (wenn du eh von oben aufmachst) nicht eine Kombination möglich?

Gruss, Boris
 
Hallo Boris,

naja im Prinzip ist das schon möglich, nur die Sparren mit ihren Abständen sind nicht gleich und liegen teilweise fast zusammen. Eine Anhebung wäre da auch wenn geringfügig so oder so nicht zu vermeiden. Die äußeren sind z.B.noch nicht einmal 16cm stark.Sauber und brückenfrei wäre nur die Aufsparrendämmung. Weiß eben nicht ob die Anhebung mit dem Absatz zu den anderen Dächern dem ansässigem Bauamt schmeckt? Auch sollen Dachflächenfenster zur Garten und Giebelseite rein.
 
Problematisch

wird es, wenn durch den höheren Dachaufbau die Abstandsflächen zu den Nachbarn unterschritten werden.
In einigen Fällen musste der gesamte Dachaufbau wieder zurückgebaut werden (auf Kosten des Handwerkers).
Also erst einmal die Anstandsflächen von einem Architekt ermitteln lassen.

Viele Grüße
 
Aus meiner Sicht

ist ein Antrag erforderlich, da es sich nicht um eine geringe (4-5 cm) Erhöhung handelt. Außerdem ist die Statik betroffen, da die Lasten nicht unerheblich erhöht werden.
Wenn nun das Dachgeschoss gedämmt wird, vermute ich mal, dass es auch ausgebaut werden soll. Das erfordert so wie so einen Bauantrag, eine Statik und einen Nachweis nach EnEV und einen Schallschutznachweis für die Giebelwände.
Ich würde dem Bauamt einen kurzen Besuch abstatten, dann weis man woran man ist.
Da es sich um ein Reihenhaus handelt, werden Abstandflächen kein Problem darstellen, eher schon der Brandschutz.
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Alles aus der Sicht NRW
 
Thema: Aufsparrendämmung beim Bauamt beantragen ?
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