Bauamt-Ärger

Diskutiere Bauamt-Ärger im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Leute, ich brauche mal einen sachkundigen Rat von Euch: Wir sanieren ja unser Haus (BJ 1912 ohne Denkmalschutz). In diesem Zusammenhang...
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jazzalex

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Hallo Leute,

ich brauche mal einen sachkundigen Rat von Euch:

Wir sanieren ja unser Haus (BJ 1912 ohne Denkmalschutz). In diesem Zusammenhang führen wir zurzeit in erster Linie den Innenausbau durch. Seit 9/2015 läuft ein Bauantrag für den Neuaufbau des Daches (im Moment Dachpappen-Notdach) als Mansarddach.

Heute bekam ich Info vom Bauamt, dass ich sämtliche Arbeiten einzustellen habe, da mir sonst die Bauaufsicht auf den Hals gehetzt wird.

Ich bin gerade ziemlich baff - habt Ihr ne Ahnung, ob dies in irgendeiner Form gerechtfertigt ist ?

Danke und Grüße

Alex
 
Baustopp

Ich bin auch ziemlich baff. Was soll ich dazu sagen, ohne weitere Informationen ? Was steht denn in der Begründung?
 
Tja -

ich weiss auch nicht, was hier passiert. Wir dachten, wir würden der Umgebung mit der Dachneugestaltung etwas Gutes tun (ist halt nur ein Dachpappen-Notdach im Moment), und nun versagt man uns sogar jedwede Innen-Arbeiten. Das Thema wird interessant bleiben. Ich halte Euch auf dem laufenden.

Gruß

Alex
 
vielleicht

wurde es zig Jahr nicht mehr als Wohnhaus genutz oder steht im Außenbereich... Auch Grenzabstandsflächen können eine Rolle spielen.
 
Nee - der Vorbesitzer ist erst vor 6 Monaten verstorben, und auch sonst keinerlei Probleme ...
 
Sind Sie auch im Dachgeschoss am arbeiten?unabhängig vom Dach gibt es ja auch andere Aufgaben dort(Stromleitung,Sanitäranlagen,Kabel,Deckenbalkenrestauration,Mauerarbeiten ect.)so manch ein Amt nimmt es sehr genau,so das in dem beantragten Fachbereich für die Zeit der Bewilligung,niemand auch nur irgendetwas bauen sollte..ihrer Meinung nach.
 
Bauamt-Ärger

Vielleicht haben sich Nachbarn beschwert?
es kann sein, dass nur irgendwelche arbeiten bemerkt wurden und nur der Verdacht besteht, dass ihr genehmigungspflichtige Arbeiten ausführt.

Es sollten natürlich keine Änderungen am Dach ausgeführt werden wenn ein antrag läuft, der noch nicht genehmigt wurde.

Alles was Sicherung des Bestandes, übliche Reparaturen, Instandsetzungen etc dürfen natürlich ausgeführt werden-
aber keine Wände herausreißen, neue Öffnungen in Außenwänden herstellen etc..

Überlegt euch eine Begründung warum ihr welche Arbeiten ausgeführt habt und dann besser persönlich zum Bauamt gehen und nett mit denen reden.
(vorher genau erkundigen was ggf genehmigungspflichtig ist)

Bei evt mißgünstigen Nachbarn müssen die bei Verdachtsmomenten einschreiten.

Andreas Teich
 
Ich mache zurzeit lediglich die folgenden Arbeiten im Erdgeschoss:

1.) Podestaufbau für neuen Fußboden
2.) Innenputz weg und Putzarbeiten vorbereiten
3.) Leerrohre für Elektro verlehen

Wer weiss, vielleicht gibt es ja den einen oder anderen missgünstigen Nachbarn -- aber gut, genau so hatte ich es eigentlich vor - danke für den konstruktiven Hinweis !
 
Update

OK - ich hatte ihren Stellvertreter eben am Telefon. Ihm war der Fall offensichtlich unangenehm und meinte, ich solle das mit ihr klären. Er sagte, sie sei der Meinung, dass lediglich die Entrümpelung ohne Genehmigung durchgeführt werden dürfe, womit ich mit meinen Aktionen (Innenputz, Podestaufbau und Leerrohrverlegung im EG) also nicht rechtens handeln würde.

Tja - was tun ?
 
Es soll ja Fälle geben,
in denen bei der begonnenen Sanierugn urplötzlich das halbe Haus instabil wurde und dadurch mehr und andere Maßnahmen erforderlich wurden, als das Bauamt gerne gesehen hätte...

Ich würde mit der/dem zuständigen Dame/Herrn einen Vor Ort Termin vereinbaren. So zeigt der Bauherr, dass er nichts zu verheimlichen hat, das Bauamt wahrt sein Gesicht und kann dann in gewissem Umfang auch wieder Bauarbeiten vor der Baugenehmigung freigeben. Vielleicht reicht auch ein Besuch auf dem Amt mit einer ausführlichen Fotomappe, aber sucht auf jeden Fall die Klärung.
Einfach weiterarbeiten würde ich jetzt auf keinen Fall. Baustopp ist halt wirklich Stopp aller Arbeiten.
Wir mussten damals mit einigen Arbeiten auch so lange warten, bis die Genehmigung da war. Eigentlich genehmigungsfreie Arbeiten, wie der Einbau von Dachfenstern oder das Versetzen einer Tür , wurden dadurch, dass ein Bauantrag lief ebenso zur genehmigungspflichtigen Veränderung im Bestand wie die neue Decke über dem EG.
 
Baustopp

Es fehlt immer noch die Begründung des Bauamtes. In einem Bescheid einer Behörde steht eine Begründung und ein Rechtsbehelf.
Solange diese Begründung nicht bekannt ist, kann niemand etwas Seriöses dazu sagen. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
 
So ist es:

Ich habe heute mit ihr telefoniert. Sie ist der 120%-igen Meinung, dass – wenn man eine genehmigungspflichtige Maßnahme bei einem Sanierungsobjekt beantragt (in diesem Falle das Dach) – *alle* weiteren Baumaßnahmen ebenso genehmigungspflichtig werden. Dies betrifft also auch Arbeiten am Innenputz u.s.w. u.s.w.. Das nennt sich "Schicksalsgemeinschaft" (kein Witz !). Wo dies ist der sächsischen Bauordnung order anderswo steht, weiss ich (noch) nicht, aber ich habe bereits eine Bestätigung dieser Info bekommen.
 
Dauer

Frag die Dame doch mal, warum die Genehmigung noch nicht da ist nach 4 Monaten Bearbeitungszeit!
 
Dauer

Die Dauer ist damit begründet, dass noch ein Prüfbericht zum Brandschutzgutachten fehlte. Dies wird kommende Woche eintrudeln. Das ist tatsächlich nicht das Problem, und weil die Dame offensichtlich im Recht ist (keiner hat's geglaubt), werde ich mich fügen müssen. Das Gespräch war übrigens nett und sachlich, und alle Seiten sind bemüht, den Antrag nun so rasch wie möglich zu bearbeiten. Wenn es ca. 2 Wochen Baustop sind, kann ich damit durchaus leben.
 
uff...

Ja, das kann die Baubehörde so sehen, wenn sie das will.

Paragraph 72 der sächsischen Bauordnung.....genaugenommen darf man dann erst Bauen, wenn die Genehmigung da ist.
Da nun der Baustopp verhängt ist, wirds wirklich schwierig....
Man kann nur versuchen eine Teilfreigabe von Arbeiten zu erwirken.
Wurde der Eingang des Antrages bestätigt ? Die dreimonatige Frist zu Bearbeitung läuft ab diesem Datum . Gabs eine Liste mit nachzureichenden Unterlagen, Verlängerung der Genehmigungsphase wegen besonderen Schwierigkeiten ? Was sagt der Schriftverkehr ? Steht dort eventuell ein Hinweis auf das Verbot von Arbeiten am Gebäude ?

Sonst mal wirklich hier nachhaken - aber mit Samthandschuhen.....Im Zweifel dann einen Anwalt für Baurecht mit ins Boot holen.
und NICHT weiterarbeiten....auch wenns schwer fällt.

...ich war zu langsam
okay. Dann drücke ich die Daumen, dass nun alles glatt geht.
 
Alles gut !

Update: Ich hörte in der Zwischenzeit von mehreren Leuten, dass diese Regelung (eine einzige Maßnahme beeinflusst alle anderen auch eigentlich genehmigungsfreien Maßnahmen) neu ist und konsequent in Sachsen angewendet wird. Nichts desto trotz habe ich heute meine Baugenehmigung erhalten.

Somit bin ich nun glücklich, und alles ist gut ;-)

Danke für Eure Hilfe !
 
Thema: Bauamt-Ärger

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