Brüstungshöhe Balkongeländer

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Restauratio GmbH

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Hallo,

kann mir einer der DIN - Kundigen unter Euch mit Hinweis auf die exakte Quelle mitteilen, welche Mindestbrüstungshöhe ein Balkongeländer in 8m Höhe haben muß? Gilt das dann auch zwingend im Altbau?

Ich habe fleißig gegoogelt, aber nicht erfolgreich.

Es ist ein vermutlich deutsches Phänomen, daß die verbindliche Norm nur kostenpflichtig eingesehen werden kann. Oder gibt es da ein Hintertürchen?

Grüße

Der dankende Thomas
 
Brüstungshöhen

Hallo Thomas,
in der Landesbauordnung Sachsen- Anhalt ist die Höhe wie folgt festgelegt:

"Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m: 0,9 m
über 12 m Absturzhöhe: 1,10 m".

Ich denke, in der Bauordnung Sachsen wird es den gleichen Wert geben.

Viele Grüße
Georg
 
Moin,

also die HBO lässt sich kostenlos runterladen und ich denke mal die LBO der anderen Bundesländer auch.
 
Danke

für die schnelle Hilfe. Wenn ich's nicht schon wüsste, wurde ich jetzt voll Verwunderung ausrufen: "Was für ein gutes Forum".

Grüße

Thomas
 
LBO Sachsen

Hallo Thomas,

beim googeln "LBO Sachsen" eingeben, dann erscheint in der Liste gewiss ein PDF-Dokument zum runterladen. Falls nicht => Mail.

Hier ist unter § 32 (8) geregelt:

(8) Treppengeländer müssen mindestens 1 m hoch sein; in den der Wohnnutzung vorbehaltenen
Gebäudeteilen beträgt die Mindesthöhe 0,90 m. Ab einer Absturzhöhe von mehr als 12 m müssen
Treppengeländer mindestens 1,10 m hoch sein. Sie müssen so ausgebildet werden, daß Personen
nicht hindurchstürzen können und, wenn üblicherweise mit der Anwesenheit von Kindern zu rechnen
ist, ein Übersteigen erschwert wird.

Desweiteren zum Thema unter § 37 (4,5)
(4) Fensterbrüstungen müssen bis zum fünften Vollgeschoß mindestens 0,80 m, über dem fünften
Vollgeschoß mindestens 0,90 m hoch sein. Geringere Brüstungshöhen sind zulässig, wenn durch
andere Vorrichtungen, wie Geländer, die nach Absatz 5 vorgeschriebenen Mindesthöhen eingehalten
werden. Im Erdgeschoß sind geringere Brüstungshöhen zulässig.
(5) Umwehrungen müssen mindestens 1 m hoch sein. In den der Wohnnutzung vorbehaltenen
Gebäudeteilen beträgt die Mindesthöhe 0,90 m. Ab einer Absturzhöhe von mehr als 12 m müssen
Umwehrungen mindestens 1,10 m hoch sein. § 32 Abs. 8 Satz 3 gilt entsprechend.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph
 
Thema: Brüstungshöhe Balkongeländer

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