Baustop

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Beppi

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Liebe Forum-Leser,

Ich renoviere gerade einen Fachwerk-Anbau, der schon mindestens 200 Jahre in unserem Hinterhof steht. Genaue Pläne des Anbaus gibt es nicht.

Da ich das alte Fachwerk erhalten wollte, haben wir (trotz hohem Aufwand und Kosten) das Gebäude "aufgebockt" während das Natursteinfundament darunter saniert wurde. Dann kam der Zimmermann, der aber immer mehr morsche und unbrauchbare Balken diagnostizierte, bis er meinte das hat keinen Sinn, er baue es in Fachwerk in exakt gleicher Weise neu auf.
Sowohl er, als auch eine Architektin aus dem Freundeskreis meinten dies sei ohne Baugesuch möglich.
Nun hat mir ein feundlicher Nachbar das Baurechtsamt auf den Hals gejagt und dies hat einen Baustopp verhängt und will dass der "ungenehmigt errichtete und nicht genehmigungsfähige Anbau" innerhalb eines Monats beseitigt wird.

Was soll bzw. kann ich tun?

Viele Grüße,
Frank
 
Hallo, ich versteh das nicht ganz:

Wurde der Anbau komplett abgerissen, bis zum Fundament? Dann braucht man für einen "Neuaufbau" (auch in der gleichen Art/Größe usw.) einen Bauantrag mit dem ganzen Behördengedöns.

Wurden nur einige Balken aus dem Anbau entfernt, um die auszutauschen, ist es eine Sanierung, also eine "Reparatur" und man braucht keinen Bauantrag.

Grüße Annette
PS: Zur "Not" zum Denkmalamt rennen und dort Unterstützung holen :eek:). Bisschen rumjammern, man wollte doch das alte erhalten weil schon sooo alt und jetzt das, dabei tue man doch alles...
 
Haben Sie in ihrer Frage jetzt unterschlagen, dass der alte Anbau bereits durch einen neuen ersetzt wurde? Das ist nicht deutlich herauszulesen.Dass etwas Historisches im Bestand seitens der Baubehörde rückgebaut werden soll, wäre unüblich.
 
Baustopp

Also, ich war vermutlich nicht klar genug:

Wir wollten das Fachwerkhaus wirklich erhalten.
Zuerst wurde das Fundament erneuert, da das alte nur auf-
geschichtete Bruchsteine ohne Mörtel auf Lehmboden war,
und durch Wurzeln eines Baumes schon weitgehend zerstört.
Es war ein Wunder, dass das Haus darauf überhaupt noch
stehen konnte.
Wir haben das Fachwerk entfacht und dann aufgebockt, um
ein (leider Beton) Fundament darunter einzubauen.
Dann wollten wir das Fachwerk renovieren, indem morsche
Balken ersetzt werden. Dabei wurde auch der gesamte
Dachstuhl abgetragen.
Der Zimmermann hat aber immer mehr morsche Balken gefun-
den (viele sahen von außen noch o.k. aus ...) und letzt-
endlich gesagt das habe keinen Sinn, er baut es für uns
neu. Von den alten Balken wollte er keine wiederverwenden.
Die Wände wurden dann eine nach der anderen abgetragen
und duch neues Holz ersetzt. Das Dach und die Gefache
fehlen noch.

Also ist vom ursprünglichen Bau (leider) fast nichts
mehr übrig, aber abgerissen (in dem Sinne dass irgendwann
gar kein Haus mehr stand) haben wir auch nicht.

Das Haus steht nicht unter Denkmalschutz, aber der alter
Ortskern unter Ensembleschutz, was immer das heisst.

Ich freue mich über alle Hinweise.

Viele Grüße,
Frank
 
Na ja, so wie ich das jetzt beurteilen würde, ist das abgerissen und neu aufgebaut, egal, wie rum man das jetzt aufgebaut hat...

Aber ich kann da leider auch nix mehr zu sagen, wir hatten einen Abriss und Baugenehmigungsbla* (mit Statiker, Grundstücksvermessung) und Wiederaufbau und wir hätten uns das alles sparen können, hätten wir nur einen Balken wieder verwendet!... Dann wärs nämlich ne Sanierung gewesen - und wir hättens sogar steuerlich absetzen können und hätten uns die ganze (teure) Verwaltung gespart...

(Bevor jetzt irgendwelche Kommentare kommen: JA, wir hatten nen Architekten!)

Steht Euer Haus denn im Ortskern? Ensembleschutz heißt, dass das äußerliche unter Denkmalschutz steht. Wenn man da dran was ändern will oder es sanieren will, sollte man vorher mit dem Denkmalamt...

Aber besser spät als nie... Würde gleich nen Termin mit denen machen... Vielleicht lässt sich noch was retten...

Grüße Annette

PS: wir haben noch n alten Stall aus Bruchstein, da wollen wir wieder ein Dach drauf machen, weil die Vorbesitzer das abgerissen haben - sogar das müssen wir der Baubehörde melden und vorher ne Statik liefern... also iss net so ohne, aber die Landesbauordnungen sind unterschiedlich, vielleicht mal googeln
 
Ich sehe das ähnlich. Vermutlich (und auch nicht aus der Luft gegriffen) sieht die Baubehörde das als Neubau an (und von dem weiß man nun, dass er so nicht genehmigungspflichtig wäre). Ob er den alten sukzessiv ersetzte, oder ob es da einen Moment lang einen leeren Bauplatz gab, ist unerheblich.

Beim Ensemble wird von mehreren (mindestens ergo 2) benachbarten Gebäuden gesprochen. Es ist hier also der städtebauliche Aspekt, der Gebäude in das Blickfeld des Denkmalschützers rückt, und nicht lediglich das Einzelgebäude.

MfG
 
Bestandsschutz

Ich haber eine alte Scheune zu einer Zimmerei umgenutzt und hatte in meiner Baugenehmigung stehen dass wenn der Bestand (in diesem Fall war der Dachstuhl dazu erklärt worden) wärend der Bauphase entfernt wird oder zusammenstürtz ein sofortiger Baustop vorliegt und nicht wieder aufgebaut werden darf. Ich hätte gerne den Dachstuhl per Kran abgnommen und hinterher wieder drauf gesetzt. Unter dem Dachstuh ist alles neu gekommen. Durfte ich nicht. Musste ihn auf Ständer stellen und dumm drum rum schachten. Wenn In Euerm Fall der Architekt Euch auf diesen Fall nicht hingewiesen hat ist er aus meinem Dafürhalten (bei dem was ich hier gelesen habe) dafür zur Haftung zu ziehen.
Wäre nicht der erste Fall...
 
Thema: Baustop

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