Fachwerkbauweise 1944

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R. Bockstegers

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Die Balken eines 1944 errichteten Gebäudes sind stark beschädigt. Zwischen den Holzbalken wurde damals mit Bims aufgemauert. Nachträglich wurde das Gebäude ganz mit Holzdielen verkleidet. Ist es möglich, die Balken Stück für Stück auszutau- schen oder steht dies in keinem Verhältnis dazu, komplett abzubrechen und wieder neu aufzubauen? Und - wird bei Wiederaufbau eine Baugenehmigung benötigt? Herzlichen Dank für einige Antworten.
 
Zu viele Fragen offen!

1. Welche Balken: Sparren, Kehlbalken, Pfetten, Deckenbalken, Fachwerkbalken, Stiel, Riegel, Streben? 2. Welche Schädlinge: Pilze, Insekten, Chemische Korrosion, statische Schäden (Bj. 1944 = kleine Querschnitte?!)? 3. Wo sind die Schäden: Sockelbereich, Wände, Traufpunkt, Anschluß- und Knotenpunkte, Dachflächen? Empfehlung: Lassen Sie sich von einem Sachverständigen/Sachkundigen für Holzschutz ein Sanierungskonzept erarbeiten! Das Gebäude muß örtlich besichtigt und untersucht werden. Der Untersuchungsbericht sollte folgende Infos enthalten: Zustand, Art der Schäden mit Kartierung, Sanierungsempfehlung (Austausch oder Erneuerung, auch unter wirtschaftlichen Aspekten), Sanierungsfahrplan für die Ausführung. Sollte ein wiederaufbau notwendig sein, klärt Ihnen Ihr zuständiges BauOA der Statdt/ des Kreises ob eine Baugenehmigung notwendig ist (Das kann und wird länderweise/personell sehr unterschiedlich gesehen). Grüße aus Leipzig von
 
Thema: Fachwerkbauweise 1944

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