Energieausweis

Diskutiere Energieausweis im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - halt noch einmal, weil mir die geschichte noch nicht ganz klar ist. Es handelt sich um ein Haus Baujahr 1966, in das eine neue Heizung eingebaut...
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Elke Zürn

Guest
halt noch einmal, weil mir die geschichte noch nicht ganz klar ist.
Es handelt sich um ein Haus Baujahr 1966, in das eine neue Heizung eingebaut wurde. Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten. Da der Schornsteinquerschnitt der Anlage nicht angepasst wurde, entsteht viel Kondenswasser und der Verbrauch ist hoch. Wenn ich die Voraussetzungen für einen Energieausweis in diesem Fall richtig verstanden habe, so braucht es einen bedarfsorientierten Ausweis. Der Ausweis wurde erstellt, als die Heizung zwar eingebaut war, jedoch noch nicht vom Schornsteinfeger abgenommen, das erfolgte erst ein dreiviertel Jahr nach Einbau und der Aussteller wusste daher weder von den Querschnitts- noch Verbrauchsproblemen. Darf also ein solcher Ausweis ohne die Feststellungen und enthaltenen Mängel und Empfehlungen ausgestellt werden, wenn etwa der erhöhte Verbrauch bei der Erstellung des Energieausweises gar nicht vorlag? Ausgestellt ist er gemäß § 16 ff des Gesetzes am 10.02.2009, die Abnahme der Heizanlage erfolgte erst am 11.11.2009.

Vielleicht findet sich eine Antwort, die mir weiterhilft?!
Danke jedenfalls. Auch für die bereits erhaltenen zu meiner anderen Frage.

Elke Zürn
 
Energieausweis

Hi Elke,
um was für eine Heizungsanlage handelt es sich?
Brennstoff, Leistung und sonstige Spezifikationen.
Hat der BSchFM das Kondensatproblem nicht gesehen?
Und bei dem Ausweis handelt es sich um einen Bedarfsausweis?
Wenn diese Fragen beantwortet sind, kann man zu dem Problem Stellung nehmen.
SG
 
energieausweis und hi hans-paul und andere

zu deiner freundlichen Antwort:

bei der Anlage handelt es sich um eine Ölheizung. Leistung weiss ich nicht. Doch, der BSchM hat die Kondensprobleme auch bemängelt, aber als ich eine der Wohnungen gekauft habe, war die Heizung zwar angeschlossen, aber noch nicht abgenommen.
Den Energieausweis habe ich erst später erhalten und als er
ausgestellt gab es eben die Abnahme und Mängelbescheid noch gar nicht, trotzdem wurde durch ein Ing. Büro aus Karlsruhe ein Ausweis ausgestellt. Da auf dem Ausweis die Zeile bei Bedarf angekreuzt ist, gehe ich davon aus, dass es ein bedarfsorientierter Ausweis ist. Und jedenfalls, hatte der Aussteller keinerlei Daten und Ergebnisse vom Schornsteinfeger und lief bei Ausweiserstellung ordnungswidrig.

Vielleicht weiss jemand weiter?

Grüßles,

Elke Zürn
 
Ich kann mir nicht...

vorstellen, dass sich jemand für ein (sorry, klär mich auf) 08/15-Vierfamilien-Haus aus dem Jahr 1966 ohne baulichen Umbau die Mühe für einen BEDARFS-Ausweis gemacht hat. Da ist wohl das Kreuzchen verrutscht.

Dann krallen wir uns mal die EnEV 2009...

und lesen in Artikel 3, dass die ganze Sache erst seit 1.10.2009 in Kraft getreten ist, also mal zurückblättern... EnEV 2007...

Erste Geschichte: Handelt es sich um ein Baudenkmal, ist der Ausweis irrelevant, bzw. freiwillig.

Zweite Geschichte: Es war (und ist) grundsätzlich freigestellt, ob der Ausweis BEDARFSorientiert oder VERBRAUCHSorientiert erstellt worden ist, es sei denn, dass wesentliche Umbauten am Gebäude vorgenommen worden sind (gem. Anlage 3, 1-6), dann wird BEDARF zur Pflicht, ist aber wohl nicht geschehen und damit gegeben.

Dritte Geschichte: §19 Abs. 3 ...blablabla "...sind mindestens die drei vorhergehenden Kalenderjahre oder mindestens die drei vorhergehenden Abrechnungsjahre zugrundezulegen...". Das heißt also eindeutig, dass das (Abrechnungs-)Jahr 2009 mit dem Heizungsumbau nicht als Datengrundlage dient.

Vierte Geschichte: §20... Je nach Ausbildungsstand des Ausstellers sind "Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen" nicht immer erkennbar.

Soweit, so gut...

Der Ausweis sollte rechtlich (bis auf das verrutschte Kreuzchen) i.O. sein.

Du monierst den Schornsteinquerschnitt nach Heizungsumbau und machst ihn u.a. für erhöhten Energieverbrauch verantwortlich. Auf welche fachlichen Feststellungen begründet sich das?

MfG,
sh
 
Energieausweis

Hi Elke,
Deine Antwort war nicht sehr erschöpfend; ich will trotzdem versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Zum Energieausweis:
Der Energieberater berechnet aufgrund der Gebäude- und Anlagendaten nach einem standardisierten Verfahren den Normenergiebedarf.
Das dient zum Vergleich mit anderen Gebäuden.
Nicht berücksichtigt wird das jeweilige Nutzerverhalten sowie die aus der Norm fallenden Witterungsbedingungen.
Die erforderlichen Daten kann der Energieberater selbst ermitteln oder sich vom Hauseigentümer geben lassen.
Wer die Daten ermittelt hat, steht im Ausweis.
Ist die Heizungsanlage eingebaut, aber noch nicht abgenommen, hat das keinen Einfluss auf die Erstellung des Ausweises.
Sinnvoll wäre es, dieses zu vermerken.
Der Energieberater ist aber nicht für den Zustand oder das Funktionieren der Anlage verantwortlich.
Zur Heizungsanlage:
Handelt es sich um eine Brennwertheizung, ist Kondensat normal und ein Zeichen für das Funktionieren.
Ist es keine Brennwertheizung ist das Kondensat sehr bedenklich.
Aber hier bewegen wir uns im Bereich der Spekulation.
Vielleicht helfen Dir diese Infos.
SG
 
energieausweis und dankeschön ... aber ...

mir hat es beim Schnelltippen ein enig die Sätze und Worte falsch umgebrochen. Jetzt versuche ich es noch einmal, bedanke mich aber zunächst herzlich für Antwort und Mühen.

Also zum Sachverhalt:
Das Haus (4 Wohneinheiten) ist Baujahr 1966 und wurde 2006 ersteigert. Danach wurde es angeblich saniert und stand leer bis Sommer 2009. Abgesehen davon, dass sowohl Wasserleitungen und Elektrik nicht erneuert wurden bei der angeblichen Sanierung, wurde die neue (in Wirklichkeit gebrauchte) Heizanlage Baujahr 2002 angeblich 2008/2009 eingebaut und in Betrieb genommen. Im Februar 2009 wurde der Energieausweis mit Häkchen bei "Bedarf"sermittelt ausgestellt. Bei Besichtigung im Mai 2009 war die Heizung wieder ausgebaut, bei Bezug im Juli wieder eingebaut, allerdings ohne abgenommen zu sein. Im November 2009 wurde sie dann abgenommen, allerdings mit der Feststellung einer erheblichen Kondenswaserbildung (schriftlich laut Schornsteinfegermeister)aufgrund des unangepassten Schornsteinquerschnittes. So lag sie also weder bei Erstellung des bedarfsorientierten Ausweises (Preis rd. 235,- €) zur Verfügung, noch konnte ein Verbrauch der vergangenen 3 Jahre zugrundegelegt werden und mir ist nicht bekannt, wer die Daten geliefert hat. Als Empfehlung steht lapidar drin (bei einem angeblich sanierten Haus) die Fenster sollten erneuert werden und die Wände stärker durch Dämmung. Kein Wort zum Konsenswasser und auch nicht über den querschnittsbedingten hohen Verbrauch. Bei der Anlage handelt es sich NICHT um eine Brennwertanlage.

Darf auf diese Art und bei den gegebenen Grundlagen ein bedarfsorientierter Ausweis so erstellt werden?

Vielen Dank für eine sachkundige Hilfe ...

Elke Zürn
 
Energiausweis

Wie schon geschrieben wurde, wird beim Energieausweis lediglich der Energiebedarf anhand der Heiztechnik (Daatenblatt Heizung) etc. und der Bauweise bzw. Bauteile ermittelt.
War zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises eine Heizung vorhanden, wurde auch diese im Energiausweis zu Grunde gelegt. Und dieses Datum zählt. Der Energieberater hat den damaligen Istzustand des Gebäudes ermittelt anhand den vorhanden Gegebenheiten mehr nicht.

Hier ist es wichtig zu unterscheiden, was in Auftrag gegeben wurde, ein Energieausweis oder eine komplette Energiebratung.

Reklamationen an der Heizung selbst gehen den Heizungsbauer an und nicht den Energieberater, würde die Heizung richtig funktionieren wären die errechneten Werte auch weitgehend richtig (das Nutzerverhalten spielt natürlich auch eine wesentliche Rolle)

Grüsse Thomas
 
energieausweis ... unbewohnbares Haus ...

das Haus war laut Verkehrswertgutachten 2005 für die Versteigerung unbewohnbar und wurde angeblich saniert.
Irgendwelche Verbrauchsdaten gab es nicht, weil das Haus schon in 2005 aufgrund eines gewaltigen Wasserschadens über Jahre leerstand.

Die angeblich neue gebrauchte Heizung lief, wie gesagt,
ordnungswidrig im Winter 2008/2009, wurde wieder ausgebaut und ab JuniJuli erneut eingebaut. Einen Heizungsbauer gibt es bis dato nicht, der benannt wurde.

Es geht bei der ganzen fragwürdigen Geschichte um eine Rückabwicklung.

Wie geschrieben, eine Verbraucherfassung scheint mir eigenartig für ein über viele Jahre leer stehendes Haus, in dem daher auch kein "normaler" Verbrauch angefallen ist.

Grüßle an meine Antworter,

Elke
 
Energieausweis – Nachtrag

Hi Elke,
nach allem, was ich bis jetzt hier gelesen habe, ist wohl der Verkäufer der Ansprechpartner, der hat ja offensichtlich sowohl den Energieberater und den Heizungsbauer beauftragt und sonstige Sanierungen durchführen lassen.
Ich denke, hier ist fachkundiger Rat eines Anwalts angesagt.
Der Energieausweis (Bedarf) musste zwecks Verkauf erstellt werden.
Der Preis (für den E-Pass) erscheint bei einem 4-Familienhaus sehr niedrig.
Welche Daten dem Energieberater vorlagen und ob er sie hinterfragt hat ist offensichtlich nicht bekannt.
Kondensat bei einer Ölheizung schädigt massiv die Bausubstanz; es sei denn es handelt sich um eine Brennwertheizung oder der Kamin ist feuchteresistent. Aber eine normale Ölheizung darf nicht kondensieren.
Viel Erfolg
SG
 
Moin Elke,

da wurde anscheinend an allen Ecken und Enden "gschbart"....

Ich sehe das ähnlich wie Hans-Peter: Wenn es dir um ein Rückabwicklung geht, spielt der Energieberater juristisch gesehen keine grosse Rolle. Der kann nix dafür, wenn die Heizung danach wieder ausgebaut wird.

Dann ist Anwalt aufsuchen und Beweise sichern angesagt und schnellstens klären, ob bei Erfolg beim Beklagten überhaupt noch was zu holen ist.....

Für die Heizung gibt es üblicherweise ein Abnahmeprotokoll, was dein Bezirks-Schorni haben müsste. Hast du den schonmal gefragt?

Gruss, Boris
 
Energieausweis

Hier sollten Sie tatsächlich Ihren Anwalt konsultieren.
Der Energiepass hat nichts mit der Rückabwicklung zu tun.

Für den Bedarfsausweis (der seit dem 01.10.2008 für alle Gebäude gilt und das Ausstellungsdatum nach dem 01.10.2008 beläuft)wird der Energiebedarf, End- und Primärenergie, durch rechnerische Bewertung der Gebäudehülle und Anlagentechnik ermittelt. Hier werden standartisierte Randbedingungen verwendet, damit Gebäude unterschiedlicher Standorte vergleichbar sind. Es wird ein Referenzklima angenommen, das Nuterverhalten hat auf den errechneten Bedarf keinen Einfluss.

Somit kann der Energieberater in Ihrem Fall vermutlich nichts dafür, wie schon geschrieben wurde. Auf welcher Grundlage er den Energieausweis erstellt hat kann ich leider nicht sagen.

Kritisch wird es nur dann, wenn ein Verbrauchsorientierter
Energieausweis nach dem 01.10.2008 ausgestellt wurde.
Aber diesbezüglich sollte man einen Rechtsanwalt zu rate ziehen.

Grüsse Thomas
 
Energieausweis und herzlichen Dank ...

für Eure Antworten.

Und ja, der Ausweis entstand, wie geschrieben, am 10.02.2009.
Das Haus stand über viele Jahre leer - mir schleierhaft, wie man § 16 ff, insbesondere § 19 (Verbrauch der vergangenen 3 Jahre vor dem 10.02.2009 feststellen will.

muss der Aussteller die nun berücksichtigen, die 3 Jahre bei
jahrelangem Leerstand oder nicht? weiss das jemand? und wieviel kostet den ein bedarfs-häkchen-gesetzter Ausweis normal? ich habe den Ausweis erst rund 9 Wochen nach Verlangen überhaupt erhalten. Steht zu befürchten, dass es vor dem 10.02.2009 gar keinen gab. Anfang Februar 2010 habe ich danach verlangt und am 19.04.2010 den besagten Ausweis erhalten - datiert auf Ausstellung 2009. Aber Geld regelt in ja bekanntlich alles. Und der ausgestellte Bedarfsausweis ist natürlich nur ein kleines Detail der ganzen Geschehnisse - aber eben auch eines.

Grüßles an Euch und einen schönen Tag,

Elke Zürn
 
Energieausweis

Bei einem bedarfsbezogenen Energieausweis wird der Verbrauch der letzen 3 Jahre nicht berücksichtigt.
Beim Bedarfsausweis wird der Bedarf durch rechnerische Berwertung der Anlagentechnik und Gebäudehülle ermittelt.

D.h. bei der Berechnung wird die zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausweises vorhandene Heiztechnik in die Berechnung einbezogen. Das Nutzerverhalten hat auf die Berechnung keinen Einfluss.

Da das Haus in den letzen Jahren nicht bewohnt war, wäre ein Verbrauchsausweis gar nicht möglich.
Zudem kommt, dass in einem Verbrauschausweis das Nutzerverhalten eine wesentliche Rolle spielt (wenig heizen verbessert und viel Heizen verschlechtert die Verbrauschkennzahlen).

Grüsse Thomas
 
Energieausweis – Nachtrag

Hi Elke,
Ich schließe mich den Ausführungen von Thomas Kehle an.
Die Kosten eines Bedarfsausweises für ein 4-Familien-Haus liegen in der Größenordnung von 350 bis 500 €, je nach Aufwand.
Aber es gibt immer jemanden, der es noch billiger macht.
In der Regel besichtigt der Energieberater das Objekt und erstellt aufgrund der ermittelten Daten das Dokument einschl. Verbesserungsvorschläge.
Es kann aber auch der Eigentümer diese Daten übermitteln; dann braucht der Berater nur auf Plausibilität, nicht auf Korrektheit zu prüfen.
SG
 
Energieausweis und Dankeschön ...

an all diejenigen, die mir geantwortet haben, insbesondere Thomas und Hans-Paul für Ihre Nachrichten.

Und ich seh schon, bei all dem, was es zu lesen gab, auch das ist wieder ein weites Feld, so ein Energieausweis, auf dem sich Lug und Trug in unheiliger Allianz gewaltig zu tummeln vermögen. Seufz.

Beim Anwalt bin ich schon länger - aber die deutschen Mühlen und Schimmel brauchen ihre Zeit. Wenn man derlei noch nie erlebt hat, offenbart sich allerlei Unbekanntes und Das Sammeln von Erfahrungen erweist sich fast täglich auf´s Neue als unvorstellbar.

Naja, jedenfalls sind auch Energieausweise nebst fragwürdiger Inhalte und Datierungen offenbar auch ein - vorsichtig formuliert - weitgefächtertes Tätigkeitsfeld. Mir tun nur diejenigen Leid, denen Ziel und Ernst bzgl. energetischer deutscher Ziele (aaah, was für eine feine Formulierung! ... smile ...) von Ehrlichkeit und Ernsthaftigkeit und Korrektheit wirklich ein Anliegen ist.

Auf jeden Fall war es für mich schön all das lesen zu dürfen, was Ihr wisst, Euer Know-How zu erleben. Merci und

Grüßles

Elke Zürn
 
Thema: Energieausweis

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