Info Energieausweis
Für Nichtfachleute kurz ein Hinweis
Der Verbrauchsausweis:
Bei diesem Ausweis wird nur die Brennstoffmenge pro Jahr in kWh witterungsbereinigt umgerechnet und im Ausweis dargestellt. Zusätzlich werden noch einige Gebäudeparameter z.B. Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Gebäudewohnfläche usw. aufgenommen. Der Verbrauchsausweis ist zwar preislich günstiger, aber wenig aussagekräftig, da die Werte sehr nutzerabhängig sind und somit wenig Rückschlüsse auf den energetischen Zustand des Gebäudes geben
Eine Vor- Ort Aufnahme ist nicht erforderlich.
Der Bedarfsausweis:
Bei diesem Ausweis wird die komplette Gebäudehülle und Heiztechnik aufgenommen. Es werden die U-Werte für Dach, Wand, Fenster und Bodenplatte oder Kellerdecke ermittelt. Der U-Wert ist der Wärmedurchgangskoeffizient und beschreibt wie viel Wärme durch das Bauteil verloren geht, je niedriger der Wert umso besser das Bauteil. Die Einheit ist W/m²K.(Watt pro m² bei 1Kelvin Differenz). Dieser Ausweis ist aussagekräftig über den energetischen Zustand. Eine Gebäudeaufnahme ist unbedingt erforderlich, da die Baupläne oftmals nicht mit der Ausführung übereinstimmen bzw. Änderungen gemacht wurden und auch die Bauteilschichten aufgenommen werden müssen. Es können auch Schwachstellen sofort erkannt und besprochen werden. Dieser Ausweis ist qualitativ höherwertig.
Vorteil: Man kann auf die Rechenwerte zurückgreifen, wenn Sanierungsmaßnahmen gemacht werden.
Eine Vor- Ort Aufnahme ist erforderlich.
Bei Nichteinhaltung droht Bußgeld
Wenn der Eigentümer dem Käufer oder dem Mietinteressent keinen Energieausweis vorlegen kann, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 27 Abs.2 EnEV vor. Die Höhe des Bußgeldes kann von 5000,00 € bis zu 15000,00 € betragen. Wie hoch in der Praxis die Strafe ausfällt, wird sich erst nach den ersten Bußgeldern zeigen.
LG.P.Schneider