wärmegedämmte Dachausstiege

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MIG55

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Hallo allerseits,

wir wollen unseren Wohnraum vergrößern und zu diesem Zweck das Dachgeschoß ausbauen. Der Denkmalschutz schreibt uns anstelle von Fenstern (jedenfalls zu einer Seite) Dachausstiege (ca 2x3 Dachsteine, also ca 40x60cm)vor. Bis jetzt hab ich die jedoch nur für ungedämmte, ungeheizte Räume gefunden. Da dort dann Kinder leben sollen, würde ich aber gerne heizen. Hat jemand eine Idee?
 
Dachausstiege

Die Vorgaben, die Sie nennen, sind etwas verwirrend.
Dachausstiege aus Wohnräumen, die als 2. Rettungsweg dienen, sollten eine Mindestgröße von 0,9 x 1,2 m haben.
Ein Kaltdachausstieg für den BZFM hat eine Größe von ca. 0,5 x 0,8 m.
Die von Ihnen genannte Größe kann allenfalls zur Belichtung, z.B. für einen Tageslichtspot dienen.
Ich schlage Ihnen vor, sich mit Ihrem Architekten/Entwurfsverfasser in Verbindung zu setzen oder sich einen zu besorgen, um die Frage der Nutzung des DG erst einmal grundsätzlich zu klären.

Viele Grüße
 
wärmegedämmte dachausstiege

Hallo Herr Böttcher,
erstmal vielen Dank fürdie schnelle Antwort. Es ist tatsächlich so, dass der Denkmalschutz Ausstiege in der beschriebenen Größe haben möchte. und da finde ich halt nur die Ausstiege für Kalträume. Mit unserem Architekten ist das ganze so besprochen. Vielleicht sollte ich meine Frage noch um den Aspekt erweitern, ob jemand damit Erfahrung hat, wie gerichtlich über solche Auflagen entschieden wird? (Immerhin ist die Gefahr von Bauschäden bei einer solchen Konstruktion nicht ganz von der Hand zu weisen?
mfg
 
Dachausstiege

Wofür will der Denkmalschutz denn diese Dachausstiege haben?
Oder gibt er diese Größe nur vor für den Fall, das der Raum dahinter als Aufenthaltsraum genutzt werden soll?

Viele Grüße
 
wärmegedämmte Dachausstiege

Hallo nochmal,

die Ausstiege sind -zumindest in zwei der Kinderzimmer- die einzigen Fenster.
mfg
 
Dachfenster

Damit ist eine Nutzung als Aufenthaltsraum nicht möglich, die Belichtungsflächen sind zu klein.
Entweder noch mal mit dem Denkmalschuz nachverhandeln und vor allem den Grund für diese Auflage herauskriegen oder die Aufteilung des Dachgeschosses neu planen.

Viele Grüße
 
Brandschutz vor Denkmalschutz

Wenn ich es richtig verstehe handelt es sich doch hier um eine Umnutzung. Wenn die genehmigt ist - vemutlich im vereinfachten Verfahren - liegt die Rechtmäßigkeit in den Händen des Entwurfsverfassers. Eben auch wie es sich mit dem 2. Rettungsweg verhält.

Wenn dieser nur über das Dach nachzuweisen ist muss der eben in ausreichender Größe - für jeden Aufenthaltsraum- vorhanden sein => und da geht Brandschutz vor Denkmal- und Bestandsschutz!

Das Denkmalamt wird den Rettungsweg nicht verhindern können. Man kann auch den Spieß umdrehen: Lassen Sie sich von der Denkmalbehörde mal schriftlich geben, dass Sie keinen 2. Rettungsweg einrichten dürfen.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer

P.S.: Beim hoffentlich nicht vorkommenden Brandfall möchte ich nicht in der Haut des Verantwortliche stecken, der den 2. Rettungsweg verbummelt hat.
 
Thema: wärmegedämmte Dachausstiege
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