Um- und Aubau genehmigsungspflichtig im Aussenbereich?!

Diskutiere Um- und Aubau genehmigsungspflichtig im Aussenbereich?! im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Wertes Forum, aus aktuellem Anlass hätte ich gern gewusst, ob der Zitat "Um- und Ausbau" genehmigungspflichtig ist. Das Gebäude steht im...
M

Michael27

Beiträge
70
Wertes Forum,

aus aktuellem Anlass hätte ich gern gewusst, ob der Zitat "Um- und Ausbau" genehmigungspflichtig ist.

Das Gebäude steht im Aussenbereich und ist ein altes Neubauernhaus. (1950)

Trotz lesen der entsprechenden § im BauGB der sächsische Bauordung ist mir nicht ganz klar, ob der Um- und Ausbau verfahrensfrei ist oder nicht.

In meinem Fall wurden bereits beide Giebel des Hauses erneuert, einer komplett und der andere ab Oberkante EG.

Ich habe die Tage einen Brief von der Bauaufsicht erhalten in dem ich mich in bälde äussern soll, da mein Vorhaben "offensichtlich" nicht verfahrensfrei wäre.

Ergänzend dazu hätte ich gern noch gewusst:

1.Mit welchen Kosten eine solche Baugenehmigung verbunden ist.

2. Wäre es überhaupt möglich das die Baugenemigung nicht erteilt werden kann?
Somit könnte das alte Gebäude ja nie "saniert" werden.

Mein Vorhaben erschien mir bisher verfahrensfrei, da die Form des Gebäudes gewahrt bleiben sollte (bis auf die neuen Fensteröffnungen) und keine Eingriffe in die Statik erfolgten.

Im Flächennutzungsplan wird das Grundstück auch als Wohnfläche angegeben.

Vielen Dank für jede Antwort!
Michael
 
da

ich auch leidliche Erfahrung habe - Genehmigung bedeutet in der regel erst mal eine Vorlage zum Genehmigen - also Planungsbüro.

Wäre die Frage, wie lange nicht benutzt als Wohnhaus. Du beantragst ja eine Nutzung als Wohnhaus.

Zum Vorhaben selber - Giebel erneuert - Bestandsschutz definitiv verloren nach meinen Erfahrungen wenn es viele Jahre kein Wohnhaus war oder wenn es an irgendeiner Grenze steht unter 3 m Abstand und der Nachbar nicht mitmacht.

Aber: es kommt immer auf die Bearbeiter an: Mein Rat: wenn sich die BauAufsicht schon selber gemeldet hat - erst einmal hingehen, welche Unterlagen Sie haben wollen - damit dann ev. zu einem Planungsbüro, was schon lange ansässig ist und die Herrschaften dort kennt. Persönliche Kontakte und Harmonien spielen da immer eine Rolle. Mein WH ging bis vors Regierunspräsidium - und war auf einmal genehmigungsfrei. Ich hatte zu DDR-Zeiten die Wohnungskartei ausgefüllt und die Herren waren zu faul zum Suchen in Ihren Unterlagen - ich habe sie dann im Kreisarchiv gefunden. Planung musste ich trotzdem bezahlen :-(
 
Danke ihr beiden für die Antworten..

Wohnhaus ist es schon immer gewesen, ich kann nachweisen das dort ständig jemand wohnhaft gemeldet war.
Es stand also keine 7 Jahre leer.
(Hatte damals schon hier im Forum gefragt und inzwischen Unterlagen beim Einwohnermeldeamt angefordert, die belegen können das es immer bewohnt war.)

Somit kann niemand davon ausgehen das kein Interesse mehr besteht dort wohnhaft zu sein.

"Zum Vorhaben selber - Giebel erneuert - Bestandsschutz definitiv verloren nach meinen Erfahrungen wenn es viele Jahre kein Wohnhaus war oder wenn es an irgendeiner Grenze steht unter 3 m Abstand und der Nachbar nicht mitmacht."

Was meinst du damit?
Weshalb sollte es den Bestandsschutz verlieren und welche konsequenzen hätte das?

EDIT:

Meine Recherche hat ergeben das der aktive? Bestandschutz nicht verloren geht, wenn die Modernisierungsmaßnahmen "zu keiner wesentlichen Änderung des ursprünglichen Gebäudes führen".

Da der bisherige Giebel aus Holzschalung bestand, muss es doch möglich sein diesen aus Mauerwerk zu erstellen ohne irgendwelche Nachteile für den Bauherren?!

Kontakt hatte ich bisher noch keinen zur Behörde, das wollte ich in der folgenden Woche machen.
 
Was nun …?

Hallo

Ist es nun "Aussenbereich" oder besteht ein Nutzungsplan …
GENAU das ist doch der Unterschied …

Florian Kurz
 
Hallo Herr Kurz,

vielen Dank für das Feedback.

Hier in Sachsen kann man die BPlan und FNP im Internet einsehen:

http://egov.rpl.sachsen.de/rapis_portal.html

Dort erscheint bei "FNP-genehmigt" ein (W), welches laut Legende Wohnbaufläche bedeutet.

Heisst das es ist kein Aussenbereich?

Es liegt aber Ausserhalb des Dorfes. :O

Was ist eig. der Unterschied zwischen FNP und BPlan?
 
Außenbereich

Im Flächennutzungsplan gibt es eine relativ grobe Aufteilung in einige Kategorien wie Erholung, Wohnen, Gewerbe, Verkehr usw. und allgemeine Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung. Im Bebauungsplan ist das viel genauer unterteilt, es gibt dazu detaillierte Vorgaben hinsichtlich der Überbauung, Baufluchten, Höhen, Bauweisen, Material und der Nutzung, also der Art und Maß der baulichen Ausgestaltung. Dann können noch Festsetzungen zur zulässigen Nutzung erfolgen. Das beginnt mit gewerblicher Nutzung nach Art, Höhe der Emissionen bis hin zur privaten Nutzung wie dem Halten von Tieren, Nebenerwerbswirtschaften oder Anpflanzungen im Garten. Genaueres dazu steht in der Baunutzungsverordnung.

viele Grüße
 
Guten Abend Herr Böttcher,

laut FNP ist das dort Wohnfläche, im BPlan auf der Webseite kann ich keine genaue Angabe erkennen.

Der Beitrag von Herrn Kurz verwundert mich, könnte es sein das das Grundstück etwa nicht im Aussenbereich steht. :O

Wer legt das nun fest?
 
zur

Erläuterung - ich hatte eine Scheunengiebel neu gegründet - das Bauamt war der Meinung, daß ich damit meine Bestandschutz verloren habe und ich die Wand so weit von der Nachbargrenze abrücken muß, daß der gesetzliche Grenzabstand eingehalten wird. Blieb mir dann nichts anderes weiter übrig, als das Scheunengebäude zu kürzen. Habe da so einen freundliche Städter als Nachbar :-(.
Ich hätte die Wand nur reparieren dürfen. Ähnliche Aussagen gbit es bei Fenstern im Grenzbereich - neues Fenster - NEIN ! Nur Ausbesserungen zulässig.
 
?

Flächennutzungsplan (FNP)/Bebauungsplan (B-Plan) wurde schon erläutert. Aussenbereich fehlt wohl noch.

Also:
FNP
ist die grobe Einteilung, welcher Grund und Boden wofür vorgesehen ist -von der Art der Nutzung-. Ein FNP wird für ganze Landstriche erstellt, damit jeder weiß ob hier nun Obertage Steine und Erden abgebaut werden oder ob es sich um ein Naturschutzgebiet handelt oder ob dort Wohnbebauung vorgesehen bzw. zugelassen ist.
Dieser FNP umfasst auch Ortschaften als Gesamtes, meist mit Wohnbebauung.

Innen- oder Außenbereich:
Irgendwann hört innerhalb einer Ortschaft die Bebauung auf oder wird durch Lücken unterbrochen. Da greift nun die Formulierung "Außenbereich". Mit "Bauen im Außenbereich" sind somit solche Vorhaben gemeint, die außerhalb einer zusammenhängend bebauten Umgebung liegt. Klassischer Fall: Haus mitten im Wald. Nicht ganz so klassisch: Bebauung des Ortes hört auf, 2 Grundstücke weiter will jemand bauen. Es kann sein, dass es noch als sog. Innenbereich gilt oder schon als Außenbereich. Für den Innenbereich kommen andere §§ zur Prüfung als für den Außenbereich, das liegt an der Festlegung bzw. Sichtweise des Bauamtes.

B-Plan
ist die detaillierte Festlegung über die Art der Nutzung, siehe Herr Böttcher. B-Pläne können erstellt werden für Bereiche innerhalb von FNP, innerhalb von Außen- oder Innenbereichen .

Nun ist aber die Frage, gibt es für Dein Grundstück nur den FNP? oder bereits eine detailregelnden B-Plan? oder liegt Dein Grundstück innerhalb einer Ortschaft? oder liegt es deutlich ausserhalb einer Ortschaft?

Am einfachsten findet man das heraus, wenn man diese Fragen dem Bauamt stellt, die müssen das wissen.

Viele Grüße

doris
 
Thema: Um- und Aubau genehmigsungspflichtig im Aussenbereich?!
Zurück
Oben