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Michael27
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Wertes Forum,
aus aktuellem Anlass hätte ich gern gewusst, ob der Zitat "Um- und Ausbau" genehmigungspflichtig ist.
Das Gebäude steht im Aussenbereich und ist ein altes Neubauernhaus. (1950)
Trotz lesen der entsprechenden § im BauGB der sächsische Bauordung ist mir nicht ganz klar, ob der Um- und Ausbau verfahrensfrei ist oder nicht.
In meinem Fall wurden bereits beide Giebel des Hauses erneuert, einer komplett und der andere ab Oberkante EG.
Ich habe die Tage einen Brief von der Bauaufsicht erhalten in dem ich mich in bälde äussern soll, da mein Vorhaben "offensichtlich" nicht verfahrensfrei wäre.
Ergänzend dazu hätte ich gern noch gewusst:
1.Mit welchen Kosten eine solche Baugenehmigung verbunden ist.
2. Wäre es überhaupt möglich das die Baugenemigung nicht erteilt werden kann?
Somit könnte das alte Gebäude ja nie "saniert" werden.
Mein Vorhaben erschien mir bisher verfahrensfrei, da die Form des Gebäudes gewahrt bleiben sollte (bis auf die neuen Fensteröffnungen) und keine Eingriffe in die Statik erfolgten.
Im Flächennutzungsplan wird das Grundstück auch als Wohnfläche angegeben.
Vielen Dank für jede Antwort!
Michael
aus aktuellem Anlass hätte ich gern gewusst, ob der Zitat "Um- und Ausbau" genehmigungspflichtig ist.
Das Gebäude steht im Aussenbereich und ist ein altes Neubauernhaus. (1950)
Trotz lesen der entsprechenden § im BauGB der sächsische Bauordung ist mir nicht ganz klar, ob der Um- und Ausbau verfahrensfrei ist oder nicht.
In meinem Fall wurden bereits beide Giebel des Hauses erneuert, einer komplett und der andere ab Oberkante EG.
Ich habe die Tage einen Brief von der Bauaufsicht erhalten in dem ich mich in bälde äussern soll, da mein Vorhaben "offensichtlich" nicht verfahrensfrei wäre.
Ergänzend dazu hätte ich gern noch gewusst:
1.Mit welchen Kosten eine solche Baugenehmigung verbunden ist.
2. Wäre es überhaupt möglich das die Baugenemigung nicht erteilt werden kann?
Somit könnte das alte Gebäude ja nie "saniert" werden.
Mein Vorhaben erschien mir bisher verfahrensfrei, da die Form des Gebäudes gewahrt bleiben sollte (bis auf die neuen Fensteröffnungen) und keine Eingriffe in die Statik erfolgten.
Im Flächennutzungsplan wird das Grundstück auch als Wohnfläche angegeben.
Vielen Dank für jede Antwort!
Michael