aussendämmung wie?

Diskutiere aussendämmung wie? im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - hallo ich möchte mein fachwerkhaus bj.ca 1850 an einer aussenwand von aussen dämmen. mir schwebt eine dämmung aus holzfasermatten mit einer...
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karen

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hallo ich möchte mein fachwerkhaus bj.ca 1850 an einer aussenwand von aussen dämmen. mir schwebt eine dämmung aus holzfasermatten mit einer holzverschalung vor. ich hätte gerne anregungen wie ich am besten vorgehe
dicke der dämmschicht?
wie am besten anbringen?
was ist am preiswerteste?
was für alternativen gibt es?
über eine antwort würde ich mich sehr freuen
karen
 
Außenwand dämmen

Hallo ,
da wird vermutlich die ENEV greifen und die verlangt einen Wert von Uw 0,24 für die Außenwand .
Das ist zB. mit 12 cm Hanf- oder Zellulosedämmung in aufgeschraubte Holzkonstruktion - Kantholz oder Kreuzlattung - und 4 cm Holzweichfaserplatte , dann nach Wunsch Putz oder Holzschale als Wetterschutz , zu erreichen.
Das Preiswerteste/Billigste willst Du nicht machen lassen - Alternativen gibt es viele , die willst Du nicht alle wissen ;-)
"Baurechtliche Maßnahmen sind einzuleiten "
Es ist klug ,eine/n Planer/in zu beauftragen , um die notwendigen Berechnungen anzustellen . ggfls. Anträge für Genehmigung oder Förderung zu stellen und ein Gesamtkonzept fürs Haus - was muß/soll/kann noch getan werden , wie sind angerenzende Gewerke zu berücksichtigen (zB. Dachüberstand bei Außendämmung ) - und eine maachbare Konstruktion zu skizzieren , an der die Ausführenden lang arbeiten können .
besten Gruß
Jürgen Kube
 
Sorry liebe Kollegen!

Bei Fachwerk trug es sich in diesem Märchen zu, dass nach ENEV § 8 und 9 Anlage 3 Abs.1 gelten.

PS:mad:Karen. Sie können sich auch an Restaurator i.H. Thomas Jackobi in Grünberg wenden, dass sollte in Ihrer Nähe sein.
 
Wie greift die EnEV

Erstmal ein paar Fragen zum Gebäude dann kommt die EnEV

1. Wie gross ist die Gesamtfläche und wie gross die zu dämmende Fläche?
2. Es soll nur diese eine Wand gedämmt werden und sonst werden keine weitere Massnahme an der äusseren Gebäudehülle, wie z.B. Dach ergriffen?
3. Handelt es sich um ein verputzes oder Sichtfachwerk?
4. Was ist der Grund dieser Massnahme

Grundsätzlich gilt, dass die EnEV bei einer Massnahme an der Gebäudehülle greift.
Aber es gilt zu unterscheiden um was für eine Massnahme es sich handelt!

Aus dem Beitrag lese ich zunächst mal heraus, dass es sich nur um eine Wand handelt, die gedämmt werden soll und diese vermutlich mehr als 10% der Gesamtfläche beträgt. Daher scheidet die Bagatellreglung vermutlich aus.
Zunächst greift § 11 (EnEV) der ein Verschlechterungsverbot enthält.
Dann kommt es auf den Grund der Massnahme an.
Hier kommen dann § 25 (Befreiungsparagraph) und/oder Anlage 3.1 der §§ 8 und 9 in Frage, die besagt:

Werden Maßnahmen nach Satz 1 ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleit-fähigkeit ? = 0,040 W/(m·K)) eingebaut wird.

Hier gilt es nun vor Ort zu prüfen was nun in Frage kommt.
Wobei man den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nicht ausser acht lassen sollte.

Grüsse Thomas
 
Thema: aussendämmung wie?
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