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Michael Henze
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Hallo liebe Community,
da ich hier schon mehrmals gute Erfahrungen mit kompetenten Forumsbeiträgen gemacht habe, möchte ich Euch heute in einer unschönen Angelegenheit um Rat fragen.
Es geht um einen starken Schimmelbefall in meiner Eigentumswohnung (siehe Foto).
Der Sachverhalt ist wie folgt:
2004 kaufte ich eine Eigentumswohnung in einem Jugendstilhaus von 1908. Die Wohnungen wurden in den 60er Jahren neu aufgeteilt und umgebaut (u.a. Decken abgehangen). Das Haus wurde danach mehrfach saniert.
Ich habe nach meinem Kauf die Decke wieder geöffnet und dabei einen leichten Wasserschaden festgestellt, der durch einen Balkon von einer oberen Wohnung verursacht wurde. Der Balkon wurde wohl nicht fachgerecht saniert. Es sammelte sich wohl Wasser in einer Ecke und drang in die Hauswand ein. Ich informierte die Hausverwaltung, die gleichfalls die Eigentümerin informierte. Soweit ich weiß wurde dann eine Firma eingeschaltet die den Balkon neu sanierte.
Kurze Zeit später musste ich beruflich die Stadt verlassen und habe die Wohnung vermietet.
Nach 4 Jahren habe ich nun zum ersten Mal einen Mieterwechsel. Dabei wurde ein massiver Schimmelbefall festgestellt. Und zwar an der Ecke an dem der Balkon der Nachbarwohnung sitzt. Die Eigentümerin dieser Wohnung (die damals den Balkon hat sanieren lassen) ist mittlerweile verstorben.
Es gibt noch ein anderes Foto, was auch einen leichten Schimmelbefall auf der anderen Seite des Balkons zeigt. Jemand der sich sehr gut mit Innenausbau auskennt, meinte das wäre die Stelle wo Eisenträger nicht richtig abgeschirmt verbaut wurden und das so ein Schaden wohl nie richtig behoben werden kann.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
1. Ist der Balkon tatsächlich der Verursache des Schadens?
2. Kann man solche Schäden überhaupt ein für alle mal sanieren und wenn ja, was kostet so was ungefähr?
3. Wer trägt die Kosten der Sanierung?
4. Muss die Eigentümerin des Balkons die Kosten tragen oder gehört die Wand dem Gemeinschaftseigentum und wird im Rahmen der Gebäudeversicherung abgedeckt? Wenn die Eigentümerin des Balkons den Schaden tragen muss, wer tritt dann dafür ein (da sie verstorben ist)? Gibt es sowas wie eine Rechtsnachfolge oder muss gar der neue Besitzer dafür einstehen?
5. Generell: wie sollte ich mich jetzt am besten Verhalten?
Ich habe zunächst die Hausverwaltung eingeschaltet und warte nun auf eine Reaktion. Sollte diese nicht am Montag erfolgen, werde ich die Eigentümerversammlung informieren.
Ich hoffe jemand von Euch kann mir ein paar positive Nachrichten schreiben. Die ganze Angelegenheit ist sehr beunruhigend.
Beste Grüße,
M. Henze
da ich hier schon mehrmals gute Erfahrungen mit kompetenten Forumsbeiträgen gemacht habe, möchte ich Euch heute in einer unschönen Angelegenheit um Rat fragen.
Es geht um einen starken Schimmelbefall in meiner Eigentumswohnung (siehe Foto).
Der Sachverhalt ist wie folgt:
2004 kaufte ich eine Eigentumswohnung in einem Jugendstilhaus von 1908. Die Wohnungen wurden in den 60er Jahren neu aufgeteilt und umgebaut (u.a. Decken abgehangen). Das Haus wurde danach mehrfach saniert.
Ich habe nach meinem Kauf die Decke wieder geöffnet und dabei einen leichten Wasserschaden festgestellt, der durch einen Balkon von einer oberen Wohnung verursacht wurde. Der Balkon wurde wohl nicht fachgerecht saniert. Es sammelte sich wohl Wasser in einer Ecke und drang in die Hauswand ein. Ich informierte die Hausverwaltung, die gleichfalls die Eigentümerin informierte. Soweit ich weiß wurde dann eine Firma eingeschaltet die den Balkon neu sanierte.
Kurze Zeit später musste ich beruflich die Stadt verlassen und habe die Wohnung vermietet.
Nach 4 Jahren habe ich nun zum ersten Mal einen Mieterwechsel. Dabei wurde ein massiver Schimmelbefall festgestellt. Und zwar an der Ecke an dem der Balkon der Nachbarwohnung sitzt. Die Eigentümerin dieser Wohnung (die damals den Balkon hat sanieren lassen) ist mittlerweile verstorben.
Es gibt noch ein anderes Foto, was auch einen leichten Schimmelbefall auf der anderen Seite des Balkons zeigt. Jemand der sich sehr gut mit Innenausbau auskennt, meinte das wäre die Stelle wo Eisenträger nicht richtig abgeschirmt verbaut wurden und das so ein Schaden wohl nie richtig behoben werden kann.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
1. Ist der Balkon tatsächlich der Verursache des Schadens?
2. Kann man solche Schäden überhaupt ein für alle mal sanieren und wenn ja, was kostet so was ungefähr?
3. Wer trägt die Kosten der Sanierung?
4. Muss die Eigentümerin des Balkons die Kosten tragen oder gehört die Wand dem Gemeinschaftseigentum und wird im Rahmen der Gebäudeversicherung abgedeckt? Wenn die Eigentümerin des Balkons den Schaden tragen muss, wer tritt dann dafür ein (da sie verstorben ist)? Gibt es sowas wie eine Rechtsnachfolge oder muss gar der neue Besitzer dafür einstehen?
5. Generell: wie sollte ich mich jetzt am besten Verhalten?
Ich habe zunächst die Hausverwaltung eingeschaltet und warte nun auf eine Reaktion. Sollte diese nicht am Montag erfolgen, werde ich die Eigentümerversammlung informieren.
Ich hoffe jemand von Euch kann mir ein paar positive Nachrichten schreiben. Die ganze Angelegenheit ist sehr beunruhigend.
Beste Grüße,
M. Henze