D
Dirk
Guest
Man stelle sich folgenden fiktiven Fall vor:
Ein alter Bauernhof wurde um ca. 1920 legal errichtet. Das Gebäude (Einfamilienhaus) enthielt eine Wohnung sowie Stallungen und einen Heu- und Strohspeicher. Irgendwann wurde der Wohnbereich auf die erste Etage legal erweitert. Im weiteren Verlauf wurde dann wurde aus der einen Wohnung durch Abtrennung zwei „errichtet“. Meine erste Frage ist dies ein genehmigungspflichtiger Tatbestand.
Viel interessanter ist allerdings der nachträgliche Ausbau des Heuschobers in eine weitere Wohnung, hier wurde kein Bauantrag gestellt. Das Gebäude liegt im Außenbereich (NRW)!
Gibt es Möglichkeiten dies nachträglich zu legalisieren, wenn ja, welche Vorgehensweise empfiehlt sich, insbesondere da die Umnutzung schon erfogt ist. Welche Konsequenzen könnetn sich ergeben bzw, welche sind wahrscheinlich ? Habe vom Außenbereichserlass gehört, dort soll die Umnutzung ehemalig landwirtschaftlich genutzter Gebäude bis Ende 2008 möglich sein, auch wenn die Landwirtschaft schon länger als 7- Jahre aufgegeben wurde!
Für weitere Infos stehe ich gerne zur Verfügung und bedanke mich im Voraus für die Ansichten der Forumsteilnehmer!!!
Ein alter Bauernhof wurde um ca. 1920 legal errichtet. Das Gebäude (Einfamilienhaus) enthielt eine Wohnung sowie Stallungen und einen Heu- und Strohspeicher. Irgendwann wurde der Wohnbereich auf die erste Etage legal erweitert. Im weiteren Verlauf wurde dann wurde aus der einen Wohnung durch Abtrennung zwei „errichtet“. Meine erste Frage ist dies ein genehmigungspflichtiger Tatbestand.
Viel interessanter ist allerdings der nachträgliche Ausbau des Heuschobers in eine weitere Wohnung, hier wurde kein Bauantrag gestellt. Das Gebäude liegt im Außenbereich (NRW)!
Gibt es Möglichkeiten dies nachträglich zu legalisieren, wenn ja, welche Vorgehensweise empfiehlt sich, insbesondere da die Umnutzung schon erfogt ist. Welche Konsequenzen könnetn sich ergeben bzw, welche sind wahrscheinlich ? Habe vom Außenbereichserlass gehört, dort soll die Umnutzung ehemalig landwirtschaftlich genutzter Gebäude bis Ende 2008 möglich sein, auch wenn die Landwirtschaft schon länger als 7- Jahre aufgegeben wurde!
Für weitere Infos stehe ich gerne zur Verfügung und bedanke mich im Voraus für die Ansichten der Forumsteilnehmer!!!