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Wieland Schuhmeir
Guest
Hallo zusammen,
Es geht um folgenden Sachverhalt:
ehem. Bahnwärterhaus,auf DB Grund,Bayern. im Außenbereich !
Das Haus wurde 1944 von einem Bahnmitarbeiter im Einverständiß mit der Bahn als Grundeigentümer erstellt.Natürlich ohne Baugenehmigung der Behörden.
Von 1944-1989 wurde das Haus von diesem Bahnmitarbeiter + Familie bewohnt.Eine Erschließung ist derzeit nicht vorhanden. Weitere Besonderheitas Grundstück befindet sich im Besitz der Bahn(könnte käuflich erworben werden)das Haus befindet sich im Besitz der Enkelin des Bahnmitarbeiters die uns das Haus überschreiben würde.
Nun folgende Fragen:
1.Besteht bedingt duch die jahrzehntelange Wohnnutzung ein Gewohnheitsrecht für Dauerwohnen ?
2.direkt an das Grundstück grenzt ein Industriegebiet kann hier seitens der Gemeinde (die sich im Moment etwas quer stellt)überhaupt der Außenbereich aufrecht erhalten werden wenn wir einen Antrag auf Erschließung stellen,? wobei die Kosten natürlich von uns üabernommen werden.
Unser Nachbar, ein größeres Unternehmen wäre bereit uns die notwendigen Anschlüsse,Strom,Wasser, Abwasser zur Verfügung zu stellen.
Welche Möglichkeiten haben wir generell gegenüber der Gemeinde ?
Im Voraus mal herzlichen Dank.............
Es geht um folgenden Sachverhalt:
ehem. Bahnwärterhaus,auf DB Grund,Bayern. im Außenbereich !
Das Haus wurde 1944 von einem Bahnmitarbeiter im Einverständiß mit der Bahn als Grundeigentümer erstellt.Natürlich ohne Baugenehmigung der Behörden.
Von 1944-1989 wurde das Haus von diesem Bahnmitarbeiter + Familie bewohnt.Eine Erschließung ist derzeit nicht vorhanden. Weitere Besonderheitas Grundstück befindet sich im Besitz der Bahn(könnte käuflich erworben werden)das Haus befindet sich im Besitz der Enkelin des Bahnmitarbeiters die uns das Haus überschreiben würde.
Nun folgende Fragen:
1.Besteht bedingt duch die jahrzehntelange Wohnnutzung ein Gewohnheitsrecht für Dauerwohnen ?
2.direkt an das Grundstück grenzt ein Industriegebiet kann hier seitens der Gemeinde (die sich im Moment etwas quer stellt)überhaupt der Außenbereich aufrecht erhalten werden wenn wir einen Antrag auf Erschließung stellen,? wobei die Kosten natürlich von uns üabernommen werden.
Unser Nachbar, ein größeres Unternehmen wäre bereit uns die notwendigen Anschlüsse,Strom,Wasser, Abwasser zur Verfügung zu stellen.
Welche Möglichkeiten haben wir generell gegenüber der Gemeinde ?
Im Voraus mal herzlichen Dank.............