Hausverkauf (Außenbereich/ Besitzstandsschutz)

Diskutiere Hausverkauf (Außenbereich/ Besitzstandsschutz) im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Liebe "Experten", ich bin durch den unglücklichen Todesfall meines Vaters in den Besitz (Glück oder Verderben - weiß ich noch nicht) eines...
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T. Kundy

Guest
Liebe "Experten",

ich bin durch den unglücklichen Todesfall meines Vaters in den Besitz (Glück oder Verderben - weiß ich noch nicht) eines Grundstücks in 26388 Wilhelmshaven (Westerhausen) gekommen. Das Grundstück hat 2300qm und ist mit einem Wohnhaus, einem Stall und einem Gewächshaus (Bebaute Fläche =165qm) bebaut. Es liegt zwischen einzelnen landwirtschaftlichen Hofbetrieben und ist das einzige alleinstehende Haus dort. Mein Vater hat dieses 1991 erworben und ist bzw. war KEIN Landwirt. :)

Ich bin aufgrund der Tatsache, dass ich dort nicht mehr wohne entschlossen, dieses zu verkaufen. Ich habe auch einen Käufer. Dieser hat 2 Kinder und befindet das Haus (zu Recht) als zu klein.

Anbauen (Vergrößern) dürfe er im sog. Außenbereich (nach §35) wohl nicht. Er würde aufgrund der vielen Sanierungsarbeiten gerne das alte Haus abreißen und ein neues Haus aufbauen. Nun sagte man mir ... er dürfe es auch nicht abreißen und neu bauen? Mal abgesehen, ob ich diese Regelung nun verstehe oder nicht - gibt es Möglichkeiten diesen Umstand zu umgehen?

Ich wende mich an SIE, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Diese greifen erst bei Fällen nach 3 Monaten (leider wusste ich 3 Monate vor seinem Tod nicht, dass er sterben würde?!). Ich habe bisher all diese Verantwortungen vermieden ... jetzt weiß ich auch warum :)

Ich danke allen im VORAUS!!!

Beste Grüße
T.Kundy
 
Hallo,

bin jetzt kein Experte, kenne aber eine Geschichte aus der Lüneburger Ecke, wo sie nur die Rückwand haben stehen lassen und das Haus "dahinter" wieder aufgebaut, um von der Strasse wegzukommen. Vielleicht könnte man ja so an den Stall "ranrobben" und den integrieren?

Gruss, Boris
 
Hallo Boris,

vielen Dank für den Hinweis. Leider ist das keine Option. Da kommt der Graben :)

Tatsächlich geht es um das Umgehen des "Schutzes" bei Abriss. Natürlich wäre es praktisch, wenn man das Grundstück sehen könnte :)

Grüße
 
ich denke

dass ein Umgehen wohl nicht der richtige Weg ist und gegebenfalls sogar Verlust des Bestandschutzes bedeuten kann. Besser ist eine Klärung mit Bauamt und Gemeinde im Einvernehmen. Kann das nur aus eigener Erahrung berichten.
 
auch kein experte ... aber

soweit ich weiß ist das wohl so:

bauen im unbeplanten Außenbereich ist nur privilegierten
Bauvorhaben im Einzelfall gestattet
die da wären: Land u. Forstwirtschaft, ewerbsmäßige Fischerei u. o. Imkerei, friedliche Nutzung und Erforschung v. Kernenergie etc.
Wenn der Käufer nichts dergleichen betreibt (und zwar in der Regel berufsmäßig (unterscheide Interpretation Finanzamt/Bauaufsichtsbehörde!) dann siehts prinzipiell schlecht aus ...
Sollte der Käufer jedoch in eine der Sparten passen kann er Seine "Hofstelle" u.U. bis max drei Wohneinheiten erweitern ... Aber da hängt ein langer Rattenschwanz mit viel Papierkram dran.
Allerdings denke ich, wenn´s kein Landwirt ist muss er auch nicht im Außenbereich leben ... Stichwort war dann Zersiedelung ... Schutz von Kulturlandschaft und so weiter ...
Trotzdem viel Erfolg beim Verkauf ... oder verpachten (?)

Aufpassen : wenn eine Nutzung aufgegeben wurde ...
bitte genau informieren ... auf dem Amt vorsichtig die richtigen Fragen stellen ... viele Fallstricke

Grüße Olaf
 
Hallo,

mailen Sie mir doch mal die Adresse und ein Foto.
Es gibt i unendlich dicken und noch dicker kommentierten § 35 bauGB ein paar Möglichkeiten.

Grüße vom Niederrhein
 
Fotos schwer

Hallo "Niederrhein" :)

Die Adresse lautet Westerhausen 5. Da ich nicht vor Ort bin, habe ich leider keine Bilder zur Hand!

Google Earth zeigt diese Adresse etwas zu weit westlich. Es liegt in einem Straßenknick (Wohnhaus + kleiner Stall mit einer zungenförmigen Koppel).

Ich danke allen, die mir VORAB ein Spektrum des Wissens schenken :)

Grüße
 
Thema: Hausverkauf (Außenbereich/ Besitzstandsschutz)

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