T
T. Kundy
Guest
Liebe "Experten",
ich bin durch den unglücklichen Todesfall meines Vaters in den Besitz (Glück oder Verderben - weiß ich noch nicht) eines Grundstücks in 26388 Wilhelmshaven (Westerhausen) gekommen. Das Grundstück hat 2300qm und ist mit einem Wohnhaus, einem Stall und einem Gewächshaus (Bebaute Fläche =165qm) bebaut. Es liegt zwischen einzelnen landwirtschaftlichen Hofbetrieben und ist das einzige alleinstehende Haus dort. Mein Vater hat dieses 1991 erworben und ist bzw. war KEIN Landwirt.
Ich bin aufgrund der Tatsache, dass ich dort nicht mehr wohne entschlossen, dieses zu verkaufen. Ich habe auch einen Käufer. Dieser hat 2 Kinder und befindet das Haus (zu Recht) als zu klein.
Anbauen (Vergrößern) dürfe er im sog. Außenbereich (nach §35) wohl nicht. Er würde aufgrund der vielen Sanierungsarbeiten gerne das alte Haus abreißen und ein neues Haus aufbauen. Nun sagte man mir ... er dürfe es auch nicht abreißen und neu bauen? Mal abgesehen, ob ich diese Regelung nun verstehe oder nicht - gibt es Möglichkeiten diesen Umstand zu umgehen?
Ich wende mich an SIE, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Diese greifen erst bei Fällen nach 3 Monaten (leider wusste ich 3 Monate vor seinem Tod nicht, dass er sterben würde?!). Ich habe bisher all diese Verantwortungen vermieden ... jetzt weiß ich auch warum
Ich danke allen im VORAUS!!!
Beste Grüße
T.Kundy
ich bin durch den unglücklichen Todesfall meines Vaters in den Besitz (Glück oder Verderben - weiß ich noch nicht) eines Grundstücks in 26388 Wilhelmshaven (Westerhausen) gekommen. Das Grundstück hat 2300qm und ist mit einem Wohnhaus, einem Stall und einem Gewächshaus (Bebaute Fläche =165qm) bebaut. Es liegt zwischen einzelnen landwirtschaftlichen Hofbetrieben und ist das einzige alleinstehende Haus dort. Mein Vater hat dieses 1991 erworben und ist bzw. war KEIN Landwirt.
Ich bin aufgrund der Tatsache, dass ich dort nicht mehr wohne entschlossen, dieses zu verkaufen. Ich habe auch einen Käufer. Dieser hat 2 Kinder und befindet das Haus (zu Recht) als zu klein.
Anbauen (Vergrößern) dürfe er im sog. Außenbereich (nach §35) wohl nicht. Er würde aufgrund der vielen Sanierungsarbeiten gerne das alte Haus abreißen und ein neues Haus aufbauen. Nun sagte man mir ... er dürfe es auch nicht abreißen und neu bauen? Mal abgesehen, ob ich diese Regelung nun verstehe oder nicht - gibt es Möglichkeiten diesen Umstand zu umgehen?
Ich wende mich an SIE, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Diese greifen erst bei Fällen nach 3 Monaten (leider wusste ich 3 Monate vor seinem Tod nicht, dass er sterben würde?!). Ich habe bisher all diese Verantwortungen vermieden ... jetzt weiß ich auch warum
Ich danke allen im VORAUS!!!
Beste Grüße
T.Kundy