Umbaugenehmigungen für ca. 150 Jahre altes Haus im Aussenbereich

Diskutiere Umbaugenehmigungen für ca. 150 Jahre altes Haus im Aussenbereich im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, wir überlegen ein ca. 150 Jahre altes Reetdachhaus im Außenbereich zu kaufen. Das Haus steht angeblich nicht unter Denkmalschutz, aber wir...
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Folkert Wilts & Anja N.

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Hallo,

wir überlegen ein ca. 150 Jahre altes Reetdachhaus im Außenbereich zu kaufen. Das Haus steht angeblich nicht unter Denkmalschutz, aber wir haben irgendwie Schwierigkeiten herauszufinden, ob wir dennoch Genehmigungen für Innenumbaumaßnahmen benötigen (jaja, wir sind bisher "Stadtmenschen"...), ob und wie wir Nutzungsänderungen beantragen können/müssen.

Ich hatte gestern im Denkmalschutzbereich dazu die folgende Frage gestellt, denke aber, vielleicht ist sie hier richtiger aufgehoben, weil scheinbar kein Denkmalschutz besteht:

http://fachwerkhaus.historisches-fa...ndex.cfm/ly/1/0/forum/a/showForum/141448$.cfm

Danke für die bisherigen und neue Tipps und Anregungen...

Gruß

Folkert & Anja
 
Umbaugenehmigungen

Hallo,

Sollte das ganze ein Wohnhaus sein, das ohne Nutzungsänderungsantrag umgebaut werden kann, dann gilt:
wenn das Haus in den letzten jahren genutzt wurde, sollte es dann keine Schwierigkeiten geben, wenn Sie um nicht mehr als 20% der Wohnfläche erweitern wollen und wenn Sie unter 200 m² WFL für die erste WE bleiben.
Bei ungenutztem Haus rate ich a)panungsrechtlich und b) wegen der dann möglicherweise zweifelhaften Beschaffenheit des Reetdaches zur Vorsicht.

Bei eine Nutzungsänderungsantrag gelten andere Regeln.

Die Kontakte erledigt für Sie ein in der Region tätiger Architekt.

Grüße vom Niederrhein
 
Danke...

...für die detaillierte Antwort.

Ich denke (aber ich weiß nicht) ob es nur als Wohnhaus genehmigt ist. In jedem Fall ist es aber betr des Haupthauses so, wie Sie schreiben:
1. Alle 3 WE haben unter 200 qm
2. und wir erweitern auch nicht wirklich um mehr als 20%, denn im Haupthaus stellen wir nur Wände um.

Kritischer wird es mit dem Nebengebäude, das momentan als Wohnraum vermietet ist:
Dies ist nur als Nutzfläche eingetragen und, sollte man es per Nutzungsänderung als Wohnraum genehmigt lassen bekommen, wären es mehr als 20% der Wohnfläche insgesamt auf dem Grundstück.

Ich denke, auch wenn ich immernoch nicht bescheid weiß, weiß ich doch deutlich mehr, wonach ich beim Bauamt ggf. Fragen kann / muß...

Vielen Dank!

Gruß

FW
 
Lieber überall nachfragen, auch mal bei übergeordneten Behörden.
Bei mir war den Vorbesitzern, dem Bauamt und der Unteren Denkmalschutzbehörde auch kein Denkmalschutz bekannt. Durch Zufall tauchte dann ein altes Papier auf, dass dem Haus seit 30 Jahren Außen-und Innenschutz bescheinigt.....

Nach ca. 5 Wochen und zahlreichen Mißverständnissen innnerhalb der Behörden hatte ich dann die Bestätigung über den Denkmalschutz.
 
Thema: Umbaugenehmigungen für ca. 150 Jahre altes Haus im Aussenbereich

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