Sommerhaus im Aussenbereich Nutzungänderrung Dauernutzung

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Thomas Brien

Guest
Hallo Leute vielleicht kann mir jemand helfen
Folgendes Problem:
Person A möchte ein Haus mit Nebengebäuden in Schleswig Holstein kaufen, das Haus steht auf einem Grundstück am Ende einer Stichstraße,die Hausnummern 13 und 13a sind Innenbereich laut Flächennutzungsplan die Hausnummer15 Außenbereich.
Das Haus steht schon über 80 Jahre ist massiv gemauert und über 100m² groß.
Es gibt noch 2 kleine Nebengebäude ein Massiv und eins aus Holz,das Grundstück
ist nie für Land und Forstwirtschaft genutzt worden und vor 5 Jahren voll erschlossen worden , es ist seit beginn immer nur dauerhaft gewohnt worden,nach dem Tode der Erstbesitzer noch 10 Jahre von den Erben vermietet worden,jetzt steht es seit 2 Jahren leer.Seit Anfangen sind alle Bewohner dort Gemeldet gewesen.
Laut Bauaufsichtsbehörde besteht Bestandschutz für die Gebäude,aber sie wollen nur noch eine Sommerhaus Genehmigung erteilen, das heißt Dauerwohnen nur von April-Oktober.
A ging daraufhin auch zur Bauaufsichtsbehörde und teilte seine Kaufabsicht mit und fügte hinzu das er nicht verändern möchte sondern nur sanieren möche,und nicht verändern
Aber aus Gründen der Instandhaltung den ein Haus müsste doch im Winter auch geheizt werden,ein Dauerwohnrecht genehmigt haben möchte.
Die Antwort war die gleiche nur Sommerhaus weiterhin wurde auf §35 BauGb hingewiesen Entstehung und Verfestigung einer Splittersiedlung und Beispielcarakter.
Wie ist die Rechtslage
Mit freundlichen Grüßen Thomas
 
Aussenbereich

Hallo Herr Brien,
Stellen Sie doch einfach eine formale Bauvoranfrage.
Wenn Negativ: Widerspruch einlegen.
Fragen Sie dochmal den Sachbearbeiter wo das mit dem Sommerhaus steht. Im BauGB jedenfalls nicht.
viele Grüße
 
Komisches Problem ...

Ich würde es andersrum anfangen. Wenn das Haus bloss 2 Jahre leer stand, könnte man dort doch einfach einziehen und sich bei der Gemeinde melden. Dass man dort wohnen will, wo man seinen Hauptwohnsitz hat, ist doch wohl legitim, dass man im Winter heizen können will, ist auch normal. Sie beabsichtigen ja Unterhaltsarbeiten an einem bestehenden Wohngebäude, keine Umnutzung! Und für eine Heizung braucht man wohl keine Baubewilligung?
Na ja, in Deutschland ist ja bekanntlich alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist. Aber die Bauaufsicht meldet sich schon, wenn sie etwas will. Und wenn im Grundbuch keine Nutzungsbeschränkung eingetragen ist, dürfen Sie gutgläubig davon ausgehen, dass da keine war - Wohnhäuser sind zum bewohnt werden da. Aber vielleicht haben Sie schlafende Hunde geweckt.
 
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