Außenbereich

Diskutiere Außenbereich im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Weil es immer wieder zu Fragen über Bauvorhaben im Außenbereich gibt, zur Umnutzung, Kauf eines leehrstehenden Hauses usw. - hier mal ein Beispiel...
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Olaf aus Sachsen

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Weil es immer wieder zu Fragen über Bauvorhaben im Außenbereich gibt, zur Umnutzung, Kauf eines leehrstehenden Hauses usw. - hier mal ein Beispiel (ich kann es nicht überprüfen!), wie deutsche Behörden entscheiden, wenn nicht alle Unterlagen zweifelsfrei vorhanden sind (in meinen Augen ist das der Gipfel, weil es überall Außnahmen gibt!): http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktu...s-abreissen-lassen-3b3d3-51ca-28-1905431.html
 
Schwarzbau - Ein guter Mensch in seinem dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewußt

Das ist eine ganz schwierige Sache. Auch was vor 75 oder 100 Jahren nicht legal war erwirbt durch das einfache verstreichen von Zeit keine Legalität. Bestandsschutz können nur ausschließlich legal errichtete Gebäude erwerben um eben jene vor Auflagen durch sich ändernde Gesetze zu schützen.

Unterschieden wird hier zwischen materieller und formeller Illegalität. Materiell illegal wäre beispielsweise ein Gebäude das entgegen den Vorschriften des Baurechts errichtet wurde und bei dem keine Baugenehmigung vorliegt. Formell illegal wäre hingegen ein Gebäude, das allen Vorgaben des Baurechtes entspricht, bei dem keine Baugenehmigung vorliegt, es aber eine erhalten hätte, wäre denn ein Bauantrag gestellt worden. Anders gelagert: Wird ein Bauantrag gestellt, dieser genehmigt, das Gebäude errichtet aber die entsprechenden Anzeigen gegenüber den Baubehörden nicht gestellt, muss die Behörde davon ausgehen, dass jenes Gebäude nicht errichtet wurde. Nach einer gewissen Frist landet der Bauantrag im Schredder und das Gebäude gilt bei "Entdeckung" als formell illegal (Hatte ich schonmal im Nachgang bearbeitet). Ebenso illegal ist eine nicht genehmigte Wohnnutzung von Dachböden und Kellern.
Materiell Illegalität dürfte sich kaum "heilen" lassen, bei formeller ist das schon möglich. Ich denke in vielen ähnlich gelagerten Fällen sind die Ämter auf diesen Augen bewusst blind und lassen unbemerkte Fälle unbehandelt.

Bei jenem hier geschilderten Fall in Kürten hat der Anwalt eines Nachbars die Baubehörde auf die Illegalität aufmerksam gemacht und da muss diese einfach getreu den Buchstaben des Gesetzes handeln. Es wurden in der Nähe bereits weitere Häuser abgerissen – da wird es dann schwierig mit Ausnahmen zu kommen. Planungsrechtlich handelt es sich dort um eine landwirtschaftliche Fläche (im Außenbereich) auf der das Gebäude steht. Die vom Kreis vorgeschlagene Duldung der Nutzung bis zum Lebensende ist schon eine Art Brücke. Trotzdem traurig.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer

Auch sehenswert:
http://www.welt.de/newsticker/news3...baute-Burg-in-Heppenheim-wird-abgerissen.html
 
nun

wenn es dort schon Rückbau gab, ist es schwierig, eine Ausnahme zu erteilen. Ich kenne aber aktuelle Beispiele, wo bestehende Gebäude im Außenbreich umgenutzt oder neu gebaut worden (auch Landschaftsschutzgebiet), weil sich einige Persönlichkeiten dafür stark gemacht haben. Selber mußte ich am eigenen Haus (1814 erreichtet - mit Baugenehmigung ???) erleben, wie eine Umnutzung zur WE-Haus vor 1980 mit fast auf die Füße gefallen war. Ich sollte dann einen Bauantrag stelenn, da die Behörde der Meinung war, daß ich illegal wohne. Den Bauantrag hat dann das Regierungspräsidium abgelehnt, weil es Außenbreich ist. Durch meine Suche in den Kreisarchiven fand ich dann den fats handgeschriebenen Zettel an die Gemeinde, daß ich soundsoviel m2 Wohnraum zu DDR-Zeiten beziehe (Meldung an die Wohnungskartei, kein Bauantrag) - daraufhin sollte ich meinen Bauantrag zurückziehen. Das hatten wir aufgrund der Kosten abgelehnt - daraufhin wurde das als genehmigungsfrei entschieden. So konnte ich sogar Fördermittel bekommen.
 
Burg

Also der Fall der Burg ist nochmal anders gelagert und da habe ich auch keinerlei Mitleid. Das Ding war nicht nur illegal errichtet, sondern auch einsturzgefährdeter Murks. Obwohl es auch der Ferne schon recht cool aussieht...

Wie sieht es eigentlich mit Denkmalschutz vs. Baurecht aus?
 
Thema: Außenbereich
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