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Rolf Pelzer
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Ich habe ein Haus das im Außenbereich liegt. Erdgeschoß= Vollgeschoß, 1. Stock (3m Deckenhöhe)= Mansarde, d.h. von außen Mansardendach, dann Dachboden. Bisher habe ich keine Anfrage an das Bauamt gestellt, ich will jedoch das Haus erweitern (Grundriß verbreitern und verlängern und den 1. Stock zum Vollgeschoß ausbauen und darauf wieder ein Mansardendach, d.h. ein Mansardengeschoß und der Dachboden).
Das Haus befindet sich zum Glück in Alleinlage, die Häuser in der weiteren Umgebung sind niederdeutsche Hallenhäuser, es gibt jedoch auch zwei mehrstöckige Fachwerkhäuser.
Meines Wissens habe ich im Außenbereich keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung des Hauses, das Bauamt kann die Baugenehmigung jedoch erteilen.
Frage: Wie sind die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Bauantrages in Niedersachsen zu beurteilen ?
Das Haus befindet sich zum Glück in Alleinlage, die Häuser in der weiteren Umgebung sind niederdeutsche Hallenhäuser, es gibt jedoch auch zwei mehrstöckige Fachwerkhäuser.
Meines Wissens habe ich im Außenbereich keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung des Hauses, das Bauamt kann die Baugenehmigung jedoch erteilen.
Frage: Wie sind die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Bauantrages in Niedersachsen zu beurteilen ?