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Michael27
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Wertes Forum, da ich nirgends eine Info finde, wende ich mich mal an die schlauen Leute hier.
Meine Frage:
Kann das Wohnrecht (wobei dies wohl die falsche Bezeichnung dafür ist) im Aussenbereich verfallen, wenn das dort stehende Gebäude lange leer steht.
Kurze Erläuterung:
Man sagte mir, wenn ein Gebäude (ehem. Neubauernhaus) im Aussenbereich für einen bestimmten Zeitaum (wie lange genau, steht nirgends, auch nicht in der sächsischen Bauordnung) leer steht, verfällt die Möglichkeit dort dauerhaft zu wohnen.
Das Grundstück samt Gebäude ist im Grundbuch wie folgt eingetragen:
Gebäudefäche (Gebäude ist auch eingezeichnet)/ Freifäche/ Landwirtschaftsfläche.
Es wurde bis vor ein paar Jahren von einem alten Ehepaar bewohnt, die Nachkommen dieser Leute haben sich bewusst! wohnhaft gemeldet, damit das besagte Wohnrecht dort nicht verfallen kann.
(Woher sie diese Info haben und ob diese korrekt ist steht ja hier zur Frage)
Das Gebäude kann momentan nicht bewohnt werden, allerdings weiss ich nicht, ob ich mich jetzt schon wohnhaft melden muss, damit die besagte dauerhafte Wohnmöglichkeit nicht verfällt.
Ich habe allerdings auch gelesen, dass diese im Grunde nie verfallen kann, wenn keine! Nutzungsänderung stattgefunden hat. Das Gebäude war schon immer ein Wohnhaus.
Wer kann mir eine verbindliche Auskunft geben und wo man diese Regelung (wenn es das überhaupt gibt) nachlesen kann.
Besten Dank für alle Antworten!
Grüße
Micha
Meine Frage:
Kann das Wohnrecht (wobei dies wohl die falsche Bezeichnung dafür ist) im Aussenbereich verfallen, wenn das dort stehende Gebäude lange leer steht.
Kurze Erläuterung:
Man sagte mir, wenn ein Gebäude (ehem. Neubauernhaus) im Aussenbereich für einen bestimmten Zeitaum (wie lange genau, steht nirgends, auch nicht in der sächsischen Bauordnung) leer steht, verfällt die Möglichkeit dort dauerhaft zu wohnen.
Das Grundstück samt Gebäude ist im Grundbuch wie folgt eingetragen:
Gebäudefäche (Gebäude ist auch eingezeichnet)/ Freifäche/ Landwirtschaftsfläche.
Es wurde bis vor ein paar Jahren von einem alten Ehepaar bewohnt, die Nachkommen dieser Leute haben sich bewusst! wohnhaft gemeldet, damit das besagte Wohnrecht dort nicht verfallen kann.
(Woher sie diese Info haben und ob diese korrekt ist steht ja hier zur Frage)
Das Gebäude kann momentan nicht bewohnt werden, allerdings weiss ich nicht, ob ich mich jetzt schon wohnhaft melden muss, damit die besagte dauerhafte Wohnmöglichkeit nicht verfällt.
Ich habe allerdings auch gelesen, dass diese im Grunde nie verfallen kann, wenn keine! Nutzungsänderung stattgefunden hat. Das Gebäude war schon immer ein Wohnhaus.
Wer kann mir eine verbindliche Auskunft geben und wo man diese Regelung (wenn es das überhaupt gibt) nachlesen kann.
Besten Dank für alle Antworten!
Grüße
Micha